Bundesschüler*innenkonferenz begrüßt überarbeitete Empfehlung der Bildungsminister-konferenz zur Erinnerungskultur; fordert verbindliche Schüler*innenbeteiligung bei der Umsetzung
Die Bundesschüler*innenkonferenz (BSK) begrüßt die Entscheidung
der Bildungsministerkonferenz, ihre Empfehlung zur Erinnerungskultur an Schulen erstmals
seit 2014 grundlegend zu überarbeiten. Die Erweiterung um Themen wie SED-Diktatur,
Kolonialismus, Antiziganismus, rechtsextreme Gewalt sowie den kritischen Umgang mit
Quellen, Medien und Künstlicher Intelligenz entspricht zentralen Forderungen, die die BSK
seit Jahren vertritt.
„Die wachsende Zahl extremistisch motivierter Vorfälle an deutschen Schulen zeigt deutlich:
Hier muss gehandelt werden“, erklärt Amy Kirchhoff, Generalsekretärin der BSK.
„Historisches Grundwissen und Medienkompetenz sind zwei Seiten derselben Medaille.
Beides zusammen legt das Fundament für eine Generation, die Demokratie nicht nur kennt,
sondern aktiv verteidigt.“
Die BSK verweist darauf, dass diese Schwerpunkte seit Jahren Teil ihrer eigenen Positionen
sind: Sie fordert verpflichtende Medienbildung einschließlich KI-Kompetenzen bereits ab der
5. Klasse, eine durchgängige Stärkung politischer Bildung im Unterricht, demokratische
Kernkompetenzen als verbindliches Bildungsziel sowie die Auseinandersetzung mit
Rechtsextremismus und anderen Formen des Extremismus als festen Bestandteil
schulischer Bildung. Die nun angekündigte Überarbeitung greift diese Anliegen auf
substantielle Weise auf.
Zugleich macht die BSK deutlich, dass die Wirksamkeit der neuen Empfehlung von ihrer
konkreten Umsetzung im Unterricht abhängt. „Erinnerungskultur darf kein Frontalunterricht
über die Vergangenheit bleiben“, so Kirchhoff. „Damit Schüle*rinnen die Bedeutung dieser
Themen für den Erhalt unserer Demokratie tatsächlich verinnerlichen, müssen sie aktiv in die
Gestaltung des Unterrichts eingebunden werden. Zum Beispiel durch Projektarbeit,
Gedenkstättenfahrten, Debatten und digitale Formate, die Lebenswirklichkeiten aufgreifen.“
Die BSK fordert die Länder auf, bei der für 2027 angekündigten Überarbeitung
Schüler*innenvertretungen frühzeitig in den Erarbeitungsprozess einzubeziehen, und bietet
hierfür ihre Mitwirkung an. Nur wenn die Perspektive der Betroffenen von Anfang an
mitgedacht werde, könne aus einer guten Empfehlung auch gelebte Schulpraxis werden.

