Bildungsgerechtigkeit ist kein Nice-to-have

Bildungsgerechtigkeit ist kein Nice-to-have – Bund und Länder müssen jetzt finanziell nachlegen 

Der am Montag veröffentlichte Nationale Bildungsbericht 2026 bestätigt erneut, was die Bundesschüler*innenkonferenz (BSK) seit Jahren anmahnt: Noch immer entscheidet in Deutschland die soziale Herkunft maßgeblich über die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen. Ungleiche Chancen zeigen sich häufig bereits vor der Einschulung und prägen den weiteren Lernweg. Die BSK fordert Bund und Länder auf, aus den wiederholt dokumentierten Befunden endlich konsequente finanzielle und strukturelle Schritte folgen zu lassen.

„Wie viele Studien braucht es noch, bis wirklich gehandelt wird? Bildungsgerechtigkeit ist kein Nice-to-have, sondern die Grundlage für eine gute Zukunft unseres Landes. Wer das ernst meint, muss jetzt Geld in die Hand nehmen, statt dieselben Probleme alle paar Jahre erneut zu beschreiben“, sagt Amy Kirchhoff, Generalsekretärin der Bundesschüler*innenkonferenz. 

Die im Bericht beschriebenen Mechanismen sozialer Benachteiligung setzen sich nach Auffassung der BSK direkt in den Schulen fort. Bereits in ihrem Grundsatzprogramm fordert die BSK ein Ende der Segregation von Lernenden nach sozialen Milieus, insbesondere durch die Einzugsgebiete von Schulen in Großstädten, sowie ein Bildungssystem, das allen Schüler*innen unabhängig von äußeren Faktoren gleiche und gerechte Teilhabe ermöglicht. Genau diese strukturellen Ursachen müssten jetzt adressiert werden, statt nur die Symptome zu verwalten. 

Konkret fordert die BSK, dass das mittlerweile flächendeckend angelaufene Startchancen-Programm endlich unbürokratisch und wirksam bei den Schulen ankommt, statt durch komplizierte Mittelabrufe und zusätzliche Verwaltungsstrukturen ausgebremst zu werden. Ebenso notwendig ist aus Sicht der BSK eine Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen in Bildungsfragen, damit gute Bildung nicht an der Verteilung der Steuermittel scheitert und Investitionen in Bildung nachhaltig und dauerhaft gestärkt werden. Hinzu kommt die längst überfällige Umsetzung des von der BSK geforderten Förderprogramms von 10 Milliarden Euro für die Sanierung der bedürftigsten Schulen, das ohne kommunalen Eigenanteil und ohne bürokratische Hürden bereitgestellt werden muss. Nicht zuletzt braucht es digitale Teilhabe, die nicht vom Wohnort oder sozialen Hintergrund abhängt – die BSK bekräftigt: Digitale Teilhabe ist kein Zukunftsversprechen, sondern eine gegenwärtige Verpflichtung 

Die BSK begrüßt grundsätzlich, dass mit dem ab dem Sommer greifenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen und dem Startchancen-Programm Instrumente bereitstehen, die in die richtige Richtung wirken können. Entscheidend ist aus Sicht der BSK jedoch, dass diese Programme nicht nur fortgeschrieben, sondern deutlich beschleunigt, ausreichend finanziert und unbürokratisch umgesetzt werden. Ankündigungen allein verändern die Bildungsbiografie keines einzigen Kindes. 

„Jede neue Studie bestätigt das, was wir als Schüler*innen längst spüren. Jetzt zählt nicht die nächste Ankündigung, sondern echtes Geld und echte Umsetzung“, so Kirchhoff abschließend. 

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