Umgang mit Corona im neuen Schuljahr

Viele Bundesländer sind bereits in das neue Schuljahr gestartet. Die restlichen Länder folgen in den nächsten Wochen. Die Probleme der vergangenen zwei durch Corona bestimmten Schuljahre müssen dabei zwingend verringert werden.

Die Bundesschülerkonferenz stellt fest, dass die Sommerferien vielerorts mal wieder nicht ausreichend für die Schulen genutzt wurden. Die letzten Jahre haben gezeigt: Der Präsenzunterricht ist die derzeit beste Unterrichtsform für alle Schülerinnen und Schüler. Daher fordern wir als Bundesschülerkonferenz, dass die nötigen Maßnahmen getroffen werden, um, auch mit Blick auf die mentale Gesundheit, einen durchgängigen und sicheren Präsenzunterricht zu gewährleisten.

Umfangreichere Finanzierung für Luftfilteranlagen
Auch nach über anderthalb Jahren Pandemie sind Schulen nur unzureichend auf den Unterrichtsbetrieb in Corona-Zeiten vorbereitet. Einen wesentlichen Mangel stellen dabei die Luftfilteranlagen dar. Während viele Veranstalter bereits auf die wirksame Technik setzen, sind entsprechende Anlagen an Schulen nach wie vor bundesweit nicht flächendeckend vorzufinden. Bund und Länder müssen daher die Förderprogramme in diesem Bereich aufstocken und die Beantragung erleichtern. Die finanzielle Unterstützung soll dabei zügig an die Kommunen fließen, bevor entsprechende Anträge vollständig vorliegen. Die Kommunen sollen diese nachreichen können. Luftfilteranlagen können nachweislich einen wesentlichen Anteil dazu beitragen, das Infektionsrisiko zu verringern. Besonders in Hinblick auf die anstehenden Herbst- und Wintermonate und das zunehmende Infektionsgeschehen müssen die Schulen schnellstmögliche Unterstützung bei der Finanzierung erfahren. Daher fordert die Bundesschülerkonferenz mindestens eine weitere Milliarde Euro vom Bund zur Unterstützung bei der Anschaffung von geeigneten Luftfilteranlagen, wobei dieser den großen Teil der Finanzierung tragen soll. Dieses Geld muss einfach und unbürokratisch bei den Schulträgern ankommen.(1)(2)

Impfungen an Schulen ermöglichen
Damit auch Schülerinnen und Schüler möglichst schnell wieder in den Normalzustand an Schulen zurückkehren können, ist es unerlässlich, unkomplizierte Impfangebote für diese zu schaffen. Damit dies besser umgesetzt werden kann, sprechen wir uns zudem für das Schaffen von zusätzlichen flächendeckenden Impfangeboten an Schulen aus, die von impfwilligen Schülerinnen und Schülern wahrgenommen werden können. Es gilt immer wieder zu beachten, dass die Impfung der einzige und sichere Weg aus der Pandemie ist. Deshalb muss verstärkt, auch in Schulen über die Impfungen informiert werden. Bei diversen Informationskampagnen, zum Beispiel die der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, muss zudem auch beachtet werden, dass auch Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern aus bildungsfernen Haushalten erreicht werden müssen. Der Zugang zu Impfungen und der Zugang zu qualifizierter Information hierzu darf keine Frage des sozialen Hintergrundes sein. Jene Kampagnen müssen Schülerinnen und Schüler aus allen Milieus erreichen.

Die Impfung ist die wirksamste Methode, um im Schulbetrieb zur Normalität zurückzukehren. (3)

Schülerinnen und Schüler in Quarantäne nicht aus dem Sichtfeld verlieren
Wir erleben in vielen Bundesländer einen rasanten Anstieg von Schülerinnen und Schülern, die in Quarantäne sind. Dadurch muss für die Betroffenen erneut auf den Distanzunterricht zurückgegriffen werden. Aktuell wurden dafür noch immer keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen, um Schülerinnen und Schülern auch von zu Hause die Möglichkeit zu geben, adäquat am Unterrichtsgeschehen teilzunehmen. Die Bundesländer müssen jetzt Konzepte entwickeln wie Schülerinnen und Schüler auch zu Hause in Quarantäne nicht auf der Strecke bleiben. Die Bundesschülerkonferenz fordert daher eine WLAN-Garantie für Haushalte mit Schülerinnen und Schülern. Haushalte in denen diese Anschlüsse noch nicht existieren, müssen bei der Ausstattung entsprechende Unterstützung durch die Kommunen erhalten. Bund und Länder müssen daher mit Netzanbietern ins Gespräch kommen, um eine Möglichkeit zu finden, entsprechende Haushalte mit mobilen WLAN-Routern unbürokratisch auszustatten.

Corona Testungen an Schulen
Antigen-Schnelltests haben sich im letzten Schuljahr als das wichtigste Mittel erwiesen, um Infizierte zu identifizieren und Infektionsketten zu unterbrechen. Die Bundesschülerkonferenz hält es daher für unumgänglich, an einer Testpflicht festzuhalten, wobei geimpfte und genesene Schüler ausgenommen sind. Genauer fordert die Bundesschülerkonferenz das regelmäßige Testen aller Schülerinnen und Schüler, mindestens zweimal innerhalb einer Schulwoche unter Aufsicht der Lehrkräfte oder anderem qualifiziertem Personal, damit Infektionen schnell erkannt werden. Auch geimpften Schülerinnen und Schülern soll dabei weiter die Möglichkeit geboten werden, sich bei Interesse selbst testen zu können. (4)(5)

Psychische Belastungen durch die Pandemie
Da besonders während des Homeschoolings viele Schülerinnen und Schüler besonderen Stresssituationen ausgesetzt waren, müssen zudem zusätzliche Anlaufstellen geschaffen werden, um die Betroffenen bei häuslichen oder mentalen Problemen niederschwellig zu unterstützen. Die Bundesschülerkonferenz fordert ein breiteres Informationsangebot über mögliche Anlaufstellen und Hilfsangebote.

(1) Anmerkung Landesschülervertretungen Schleswig-Holstein: Hier gilt es zusätzlich zu bedenken, dass es im Land Schleswig-Holstein andere politische Zielsetzung gibt und daher auch innerhalb der Schulen andere Verhältnisse vorherrschen. Die äußerst heterogene Situation innerhalb des Bundesgebietes lässt dementsprechend keine pauschalen Rückschlüsse auf das Land
Schleswig-Holstein zu. In Schleswig-Holstein wird die Ausstattung und die Strategie rund um die Einsetzung von Luftfilterung-Systemen begrüßt.
(2) Anmerkung Landesschülerausschuss Berlin: Durch eine gute Planung und enger Absprache mit der Landesschüler*innenvertretung sowie einer einfachen und schnellen Finanzierung war es Berlin möglich, bereits alle Klassenräume mit einer geeigneten Luftfilteranlage auszustatten. Berlin geht hierbei Beispielhaft voran.
(3) Anmerkung LSBR Baden-Württemberg: Eine Impfpflicht darf weder formell noch de facto geschaffen werden. Es muss der Datenschutz der Schülerinnen und Schülern gegenüber Dritten gewahrt sowie eine Diskriminierung von Ungeimpften ausgeschlossen bleiben.
(4) Anmerkung LSR Sachsen: Regelmäßiges Testen ist aus Sicht des LSR Sachsen nur in
Kombination mit anderen Schutzmaßnahmen sinnvoll. In den Ländern muss beurteilt werden, wann welche Testhäufigkeit mit Blick auf sonstige Schutzmaßnahmen an der Schule hilfreich ist. Ungeachtet dessen betont der LSR Sachsen, dass Testpflichten auch für ungeimpfte Lehrer gleichermaßen gelten
müssen.
(5) Anmerkung LSBR Baden-Württemberg: Hierbei müssen die PCR-Pooltestungen deutlich ausgebaut und perspektivisch als Standard-Testverfahren eingeführt werden.

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