Sicheres Öffnen als Perspektive schaffen

Die Bundesschülerkonferenz unterstützt die aktuellen Forderungen nach weiteren Schulöffnungen. Wir erleben aktuell ganz unterschiedliche Situationen bei den Schülerinnen und Schülern, viele könnten auf der Strecke bleiben. Gerade für diese Schülerinnen und Schüler müssen wir jetzt eine Perspektive schaffen.

Allerdings dürfe dies nicht ungeachtet der aktuellen pandemischen Lage geschehen. Weitere Öffnungen können nur in Gebieten geschehen, in denen die 7-Tages-Inzidenz die 100er Marke nicht überschreitet.(1)

Die Bundesländer können nur bei länderspezifischen Schulöffnungen direkt auf ihre Infektionslagen, Unterrichtsmangel und Schülerzahlen eingehen, um einen sicheren Start für immer mehr Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen.

Der Distanzunterricht kann den Präsenzunterricht didaktisch und qualitativ nicht ersetzen. Bei konsequenter Einhaltung der Hygienemaßnahmen, wie der Wahrung des Abstandsgebotes im Unterrichtsraum, soll folglich Präsenzunterricht an den Schulen durchgeführt werden. Stehen die entsprechenden räumlichen und personellen Kapazitäten dafür nicht zur Verfügung, sieht die Bundesschülerkonferenz den Wechselunterricht als zufriedenstellend an.(2)

Gekoppelt an die weiteren Öffnungen stellt die Bundesschülerkonferenz folgende Forderungen auf:
Benötigt wird ein funktionierendes Konzept für kostenlose COVID-19-Schnelltests an den Schulen. Allen Schulbeteiligten muss die Möglichkeit einer regelmäßigen Testung gegeben werden. Schnelltests sind nicht nur eine wichtige Stütze bei den Öffnungen, sie geben den Schulbeteiligten auch ein höheres Sicherheitsgefühl. Die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes muss ebenfalls an allen weiterführenden Schulen eingeführt werden. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen deutlich, dass dies einen wichtigen Bestandteil in der Virusbekämpfung darstellt.

(1) Baden-Württemberg: Die sichere Nachverfolgbarkeit muss stabil und zuverlässig möglich sein, maximal darf die 7-Tages-Inzidenz im Kreis jedoch bei 50 liegen. Ausnahmen können vor Ort für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, Abschlussklassen, der Jahrgangsstufen sowie Kinder der Kindertageseinrichtungen und in Notbetreuung geschaffen werden. Für vollständige Öffnungen muss die Inzidenz Grenze deutlich geringer sein, außerdem sind andere Faktoren wie Mutanten und Infektionssituationen an den Schulen selbst zu berücksichtigen.
(2) Bayern: Wechselunterricht stellt keine Option dar. Als Unterrichtsformen kommen lediglich der Distanzunterricht, oder der Präsenzunterricht in Frage.

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