Start in das neue Schuljahr überwiegend unvorbereitet

Bundesschülerkonferenz kritisiert das Vorgehen der Bildungsministerien zum Schulstart 2022/23 und fordert klare Vorbereitungen auf den Corona-Herbst

Immer mehr Bundesländer starten in das neue Schuljahr, in manchen sind die Sommerferien bereits seit mehreren Tagen beendet. Um den Schulen einen sicheren Betrieb im Hinblick auf den möglicherweise bevorstehenden Corona-Herbst zu ermöglichen, hätte die Ferienzeit genutzt werden müssen, um pandemiefeste Konzepte zu erarbeiten. Die Bundesschülerkonferenz muss allerdings feststellen, dass dies bisher überwiegend nicht geschehen ist, und kritisiert diesen Zustand. Im inzwischen dritten Jahr der Pandemie braucht es endlich klare Vorgaben, wie Schulen sicher und verlässlich auf das Infektionsgeschehen reagieren können.

Mangelhafte Kommunikation und Planlosigkeit in den Bildungsministerien
Obwohl der Schulstart in allen Bundesländern bevorsteht und zum Teil bereits vollzogen wurde, sind konkrete Überlegungen zum Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen selten zu finden. Nicht nur die Kultusministerkonferenz (wie zuletzt im Beschluss vom 23.06.2022 (1), sondern auch der Großteil der Länderministerien kommuniziert weiterhin die Aussage, dass das bevorstehende Schuljahr im Regelbetrieb stattfinden solle und über die mögliche Wiedereinführung von Maßnahmen entsprechend der Infektionsdynamik entschieden werde. Welche konkreten Handlungen das beinhalten soll, steht zum Beginn des neuen Schuljahres aber nur in wenigen Bundesländern fest. Diese mangelhafte Kommunikation, auch zu den Landesschülervertretungen vor Ort, ist im dritten Jahr der Pandemie nicht mehr hinzunehmen und sorgt erneut für ein Gefühl der Unsicherheit unter Schüler:innen.

Konkrete Pläne für das Schuljahr
Die oberste Priorität im bereits laufenden beziehungsweise bald anstehenden Schuljahr muss darin bestehen, das Recht auf Bildung der Schüler:innen aufrechtzuerhalten und ihnen somit einen sicheren Schulbetrieb zu gewährleisten.

Darüber hinaus dürfen Entscheidungen über die Eindämmung des Corona-Virus an den Schulen nicht erneut auf Schulleitungen sowie Lehrpersonal abgewälzt werden. Dazu ist es notwendig, dass die Bildungsministerien schnell und unbürokratisch auf Infektionslagen reagieren. Die Grundlagen dafür müssen durch konkrete und langfristige Pläne gelegt werden. Alle bereits in die Schule gestarteten Bundesländer müssen diese nun vorstellen, die übrigen die verbleibende Ferienzeit zwingend zur ausreichenden Vorbereitung nutzen. Um auf die möglichen Risiken der vielen Urlaubsrückkehrer:innen zu reagieren, sollte eine zweiwöchige Schutzzeit nach Ferienende mit verschärften Maßnahmen mindester Bestandteil dieser Pläne sein. Dass dies in den bereits in das Schuljahr gestarteten Bundesländern nicht der Fall ist, stellt aus Sicht der Bundesschülerkonferenz eine hochgradige Unverantwortlichkeit dar. Ein zügiges Handeln ist daher gerade in diesen Ländern unabdingbar.

Frühzeitige Maßnahmen statt Schulschließungen
Um die Belastungen der Pandemie, die vor allem die Psyche der Schüler:innen betreffen, so gering wie möglich zu halten, muss auch in diesem Schuljahr das Schließen von Schulen vermieden werden. Für Schüler:innen in Quarantäne müssen alternative Lernmöglichkeiten entwickelt werden, damit diese Schüler:innen nach der Quarantänezeit nicht den Anschluss verlieren und ihr Recht auf Bildung wahrnehmen können.

Darüber hinaus muss daher auch der Anspruch, Schulen offenzuhalten, insbesondere mit präventiven Maßnahmen verbunden sein, die eine Ausbreitung des Virus an Schulen verhindern. Dazu hatte sich bereits im vergangenen Schuljahr eine Testpflicht etabliert, die zwingend wieder eingesetzt werden muss, sobald die Infektionszahlen steigen. Bei stärkerem Pandemieverlauf muss auch die in den vergangenen Schuljahren eingesetzte Maskenpflicht2 dem Maßnahmenkatalog angehören. Eine alleinige Umsetzung dieser Maßnahme in den Schulen kommt aufgrund der dabei entstehenden Nachteile für Unterricht, Lernen und die Psyche der Schüler:innen nicht infrage. Zudem dürfen Schulen nicht erneut besonders leidtragende Einrichtungen in der Pandemie sein. Die Bekämpfung des Virus ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die insbesondere auch außerhalb der Schule umgesetzt werden muss.

(1) abrufbar unter:
https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2022/2022_06_23-Umgang-mit-Covid19-Schuljahr-22-23.pdf
(2) Nach Ansicht des Landesschülerbeirates Baden-Württemberg, der Schüler:innenkammer Hamburg, der Landesschüler*innenvertretung Hessen und des Landesschülerrates Sachsen-Anhalt kommt eine Maskenpflicht vorerst nur abseits des Sitzplatzes im Klassenraum infrage.

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