Sprache und Immigration

Integrationsunterricht 
Immigrierte Lernende sollen unmittelbar nach Einreichung des Asylantrags der Schulpflicht unterliegen. Dies soll dazu beitragen, dass die Lernenden früher das Schulsystem kennenlernen und mehr Unterrichtsinhalte mitnehmen können, welche für die Abschlüsse als Grundlagenwissen gelten. 

Umsetzung 
Die Bundesschülerkonferenz kritisiert die aktuelle Umsetzung des Deutsch-als-Zweitsprache-Unterrichts. Dort werden Herkunftsland, Ausgangssprachen und gelernte Schriftzeichen nicht ausreichend berücksichtigt. Weiter fordert sie eine frühzeitige Integration in die Regelklassen, um die Integration gewährleisten zu können. Insbesondere das Arbeiten mit der deutschen Sprache soll so vereinfacht werden, da man Sprachen durch den direkten Kontakt schnell in ihren Grundzügen erlernt. Bei der Umsetzung des DaZ-Unterrichts soll außerdem stärker Bezug auf die gerade erlernten Unterrichtsinhalte genommen werden.  

Insbesondere in diesem Bereich müssen weitere Förderangebote geschaffen werden. Als neue Methodik schlägt sie vor, in den Grundschulen und Unterstufen weitgreifend auf Tandem-Unterricht zurückzugreifen. Beim DAZ-Unterricht sollen Lernende mit gleicher Muttersprache an bestimmte Schulen verteilt werden und dort in einer, in Teilen Deutsch-Muttersprachlichen, sowie einer in Teilen Auslands-Muttersprachlichen Klasse mit einer Deutsch muttersprachlichen sowie einer heimatsprachlichen Lehrkraft unterrichtet werden. Diese Lehrkraft darf sowohl selbst erst kürzlich immigriert sein aber auch bilingual sein. An Standorten, an dem die Durchsetzung von Tandem Unterricht nicht möglich ist, fordern wir eine bessere Integration der IK-Klassen in die restliche Schulgemeinschaft. 

Fachunterricht 
Lernende mit Migrationshintergrund sollen die Möglichkeit bekommen, das erste Jahr nach ihrer Ankunft in den unteren Stufen heimatsprachlichen Unterricht in den Kernfächern, insbesondere Mathematik, bekommen. Dabei soll auf Lehrkräfte des heimatsprachlichen Landes zurückgegriffen werden, die selbst nach Deutschland immigriert sind, aber auch solche, die bilingual sind. 

Sprachförderung 
Die Förderung von Sprachen erstreckt sich auf verschiedene Aspekte, einschließlich der deutschen Sprache, Fremdsprachen und Heimatsprachen. 

In Bezug auf die Förderung von Fremd- und Zweitsprachen könnten Schulen zusätzliche außerschulische Lernangebote in der Freizeit bereitstellen. Dies könnte den Lernenden die Möglichkeit geben, ihre Kenntnisse in Fremdsprachen zu vertiefen. 

Für die Förderung der Muttersprache könnte eine Kooperation mit externen Partnern wie Volkshochschulen (VHS) oder Universitäten in Erwägung gezogen werden, um Muttersprachenunterricht anzubieten. Dies würde insbesondere für Lernende von Bedeutung sein, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. 

Die Förderung mehrsprachiger Lehrkräfte sollte ebenfalls in Betracht gezogen werden. Zum Beispiel könnten Lehrkräfte eingestellt werden, die sowohl Deutsch als auch eine andere Sprache beherrschen. Dies könnte es geflüchteten Lehrkräften ermöglichen, zu unterrichten und gleichzeitig Lernenden mit Migrationshintergrund in ihrer Muttersprache während einer Übergangsphase zu helfen. 

Es ist wichtig, die kontinuierliche Förderung von Sprachen, insbesondere derjenigen, die in Deutschland als Regionalsprachen oder Minderheitensprachen anerkannt sind, sicherzustellen. Dazu gehören Dänisch, Niedersorbisch, Obersorbisch, Nordfriesisch, Saterfriesisch sowie Romanes, wie sie in der Europäischen Charta für Regional- und Minderheitensprachen aufgeführt sind. 

Legasthenie 
Die Bundesschülerkonferenz fordert die tatsächliche Anerkennung von Legasthenie über die gesamte Schullaufbahn. Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung inklusiver Bildung und Chancengerechtigkeit für alle Lernenden. Lernschwierigkeiten, die auf Legasthenie, Dyskalkulie oder anderweitige Sprachprobleme wie Stottern zurückzuführen sind, dürfen kein Grund für Benachteiligung in der Schule sein. 

Die Anerkennung von Legasthenie und Dyskalkulie bedeutet, dass Lehrkräfte, Schulen und Bildungseinrichtungen besser darauf vorbereitet sein sollten, die Bedürfnisse von Lernenden mit diesen Herausforderungen zu verstehen und angemessen darauf zu reagieren. Dies kann in Form von individualisiertem Unterricht, zusätzlicher Unterstützung oder speziellen Lehrmethoden geschehen, die den Lernenden helfen, ihr volles Potenzial auszuschöpfen. 

Auch müssen diese Schwächen in der Beurteilung von Abschlüssen bis hin zum Abitur einfließen. Lernende mit Legasthenie sollten von einem Abzug an Bewertungseinheiten auf Basis eines Fehlerquotienten und Rechtschreibfehlern ausgenommen werden. 

Auslandsschulwesen 

Fächerangebot: 
Deutsche Auslandsschulen sollen sich um ein vielfältigeres Fächerangebot an den Schulen bemühen, um eine Spezialisierung der Lernenden in einem bestimmten Bereich vornehmen zu können. 

Politische Bildung:  
Politikunterricht muss an den deutschen Auslandsschulen verpflichtend unterrichtet werden. Dabei soll ein besonderer Fokus auf der freiheitlich-demokratischen Grundordnung liegen. 

Binnendifferenzierung: 
Sekundarschulen sind in der Regel primär als Gymnasien eingerichtet. Oftmals sitzen Realschüler in denselben Kursen wie ihre Mitgymnasiasten, bekommen lediglich andere Klausuren. Die KMK soll überdenken, welche Schularten und -formen die besten Unterrichtsformen im jeweiligen Gastland ermöglichen. Jedem Lernenden soll ein soweit möglich individuell angepasstes Angebot ermöglicht werden. 

Ein binnendifferenziertes Lernen an Schulen ist ein wichtiger Bestandteil eines Schulsystems, um das Themengebiet „Bildungsgerechtigkeit“ gezielt anzugehen. Insbesondere in den Sprachen sollen verschiedene Lernniveaus stufenübergreifend angeboten werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sollte eine Umsetzung des Zwei-Klassenlehrer-Prinzips angestrebt werden. 

Frühkindliche Sprachförderung:  
Es muss Wert darauf gelegt werden, Kinder frühstmöglich an die deutsche Sprache heranzuführen. Die Sprache des Gastlandes soll auch bei den deutschen Kindern gefördert und unterrichtet werden. 

Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe:  
In der gymnasialen Oberstufe soll individuell entschieden werden, ob das Deutsch Niveau für den erfolgreichen Besuch der Sekundarstufe II ausreichend ist. Im Zweifelsfall soll die Möglichkeit bestehen, an der deutschen Auslandsschule eine Klassenstufe zu wiederholen, um das geforderte Deutschniveau zu erreichen. Alle weiteren Zulassungskriterien zur gymnasialen Oberstufe, abgesehen von der Kenntnis der deutschen Sprache, sollten denen in Deutschland entsprechen. 

Gehälter: 
Der Bund soll die Gehälter der Ortslehrkräfte bezuschussen, um weniger Ungleichheiten zwischen den Ortslehrkräften und den Auslandslehrkräften innerhalb der Schulgemeinschaft zu provozieren. Lehrkräften aus Deutschland sollen angemessene Ortszuschläge gezahlt werden, die den Lebenserhaltungskosten im jeweiligen Land regelmäßig angepasst werden, um die Attraktivität des Berufes zu gewährleisten. 

Der Schlüssel zur Anzahl von ADLKs soll an Auslandsschulen generell gesenkt werden, so dass Mittel, welche zur Anstellung selbständiger (freier) Lehrkräfte benötigt werden, an anderen Stellen zur Verbesserung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsalltages verwendet werden können. Darüber hinaus würde so eine größere Planungssicherheit gewährleistet werden. 

Beschwerden über die Schulleitung:  
Schülervertretungen und Elternvertretungen sollen neben dem Schulvorstand die Möglichkeit haben, eine Beschwerde über die Schulleitung der Auslandsschulen über den Bund einzureichen. 

Überregionale und regionale Vertretung der Sven:  
Vom Bund soll die Institutionalisierung der überregionalen und regionalen SV-Arbeit im Ausland bezuschusst und gefördert werden. 

Lernende aus dem Gastland anwerben:  
Potenzial der kulturellen Begegnung muss an deutschen Auslandsschulen erkannt werden. Zu diesem Zweck sollen Auslandsschulen auch Lernende aus dem Gastland gezielt ansprechen. 

Zeugnisse: 
Zeugnisse von Auslandsschulen sollen tatsächlich im Gastland und in Deutschland als gleichwertig anerkannt werden. Die Orientierungsstufe in den Klassenstufen 5 und 6 soll gleichwertig zu den Klassenstufen 5 und 6 des Gymnasiums anerkannt werden. 

Bildungskultur: 
Deutsche Auslandsschulen sollten ihre Rolle als Vermittler zwischen zwei Ländern aktiv wahrnehmen. Dazu bedarf es einer Vernetzung mit Institutionen im Gastland und in Deutschland, die die Teilnahme der Lernenden an der Bildungskultur in beiden Ländern ermöglicht. Dazu zählt die Teilnahme an Wettbewerben wie Jugend forscht, Jugend musiziert oder Jugend debattiert. Zu diesem Zweck sollen die Schulen eine adäquate personelle Unterstützung erhalten, um eine Vielzahl an Angeboten gewährleisten zu können. 

Kooperation und Bezug zu Deutschland:  
Die Zusammenarbeit mit lokalen Schulen und Schulen in Deutschland soll gefördert werden. Zusätzlich soll jede deutsche Auslandsschule eine verpflichtende durch den Bund geförderte Fahrt nach Deutschland im Laufe der Schullaufbahn eines jeden Lernenden durchführen müssen. 

Standards 
Deutsche Auslandsschulen sollen sich um eine transparente Informationskultur und standardisierte Abläufe bemühen. Als Orientierung dienen dabei in Deutschland bestehende Regelungen. Insbesondere gilt dies für die Lehrpläne sowie die Schaffung von Abschluss- und Abiturstandards (IQB & KMK). Die Sprachen des Gastlandes sollen als Abiturprüfungsfach angeboten werden, sofern für die betroffene Sprache Abiturprüfungsformate in Deutschland vorliegen. Der Bund soll dabei bei der Erarbeitung des Abiturs beteiligt sein. 

BAföG 
Lernende an Auslandsschulen sollen die Möglichkeit des Empfangs von BAföG bekommen, um eine dortige Chancengerechtigkeit zu gewährleisten. Bafög ist derzeit nur für einzelne Auslandsjahre nicht aber für den dauerhaften Besuch einer Auslandsschule zu beantragen möglich. 

Kunst- und Kulturförderung  
Die Bundesschülerkonferenz setzt sich dafür ein, dass kulturelle Bildung fächerübergreifend in Schulen verstärkt betont wird. Dies beinhaltet, dass Lernende dazu ermutigt werden, kritisch über ihre eigene kulturelle Identität nachzudenken und gleichzeitig Einblicke in andere Kulturen erhalten. Dies kann durch die Integration verschiedener kultureller Einflüsse in den schulischen Alltag, sowie eine verstärkte Förderung von Kunst und Kultur erreicht werden. Zusätzlich sollen Lernende ermutigt werden, Museen, Theater und weitere kulturelle Einrichtungen niederschwellig zu besuchen. 

Fördern und fordern  
Die Bundesschülerkonferenz betont die Notwendigkeit einer verstärkten Einbindung von Lernenden mit Migrationshintergrund in das Schulleben. Dies könnte beispielsweise durch die Entsendung entsprechender Vertreterpersonen in der Schülervertretung erfolgen. Des Weiteren sollten verschiedene schulische Aktivitäten initiiert werden, um eine engere Gemeinschaft zwischen deutschen Lernenden sowie Lernenden mit Migrationshintergrund zu fördern. Zusätzlich könnten Arbeitsgruppen mit spezifischen Themen, wie beispielsweise Kochen, ins Leben gerufen werden, um eine bessere Integration der Lernenden mit Migrationshintergrund in die Schulgemeinschaft zu erreichen. Regionalbezogene Projekte sollten ebenfalls zur Integration beitragen, indem den Lernenden die Möglichkeit geboten wird, aktiv an der Gestaltung ihrer Region oder Gemeinde teilzunehmen. Durch die Erfahrung der eigenen Handlungsfähigkeit und Partizipation können diese Lernenden ein vertieftes Verständnis für Demokratie und deutsche Kultur entwickeln. 

Migrationsquote 
Die Bundesschülerkonferenz setzt sich entschieden gegen die Migrationsquote ein. Diese provoziert lediglich den strukturellen Rassismus und sorgt zu einer Verallgemeinerung der Lernenden und der Gesellschaft. Die Bundesschülerkonferenz spricht sich darüber hinaus generell gegen Rassismus aus

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Psychische Gesundheit

Die Bedeutung der psychischen Gesundheit in der Schule ist in den letzten Jahren seit der Corona-Pandemie zu einem immer dringlicheren Thema geworden. Der Bund muss dringend die Bundesländer und einzelne Schulen dabei unterstützen, schulische Risikofaktoren zu minimieren, Hilfsangebote zur Verfügung zu stellen und über die Thematik aufzuklären. 

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