Schulen offenhalten – sicher und effektiv

Die Bundesschülerkonferenz fordert stärkere Beachtung von Kindern und Jugendlichen in Quarantäne, Anpassungen von Abschlussprüfungen und mehr Testmöglichkeiten.

Der am 2. Dezember 2021 erschienene Wochenbericht des Robert-Koch-Instituts (RKI) weist in der Altersgruppe der Zehn- bis Vierzehnjährigen eine Rekord Inzidenz von über 1.000 aus. Diese Zahl steht stellvertretend für die aktuelle Situation vieler Schulen im Bundesgebiet. In Anbetracht der schon bald anstehenden ersten Abschlussprüfungen muss weiterhin alles getan werden, um Schulen offen zu halten. Die kürzlich beschlossenen Maßnahmen der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten (MPK) reichen dazu nicht aus.

Testmöglichkeiten ausbauen und auch für Geimpfte offenhalten
Um ein größtmögliches Maß an Sicherheit an den Schulen zu gewährleisten, muss dort eine regelmäßige Testung unabhängig von Impf- und Genesenen Status erfolgen können. Die Bundesschülerkonferenz spricht sich dafür aus, dass dieses Angebot täglich besteht. Für Lernende, die keinen 2G-Nachweis erbringen können, muss diese Testung mindestens dreimal in der Woche verpflichtend erfolgen. (1) Um die verstärkten Testungen finanzieren zu können, muss der Bund den Ländern entsprechende Mittel bereitstellen.

Abschlussprüfungen inhaltlich und zeitlich anpassen
Die Bundesschülerkonferenz fordert eine Verlängerung der Arbeitszeit bei Abschlussprüfungen von mindestens 30 Minuten. (2) Ziel sollte es dabei sein, nicht den inhaltlichen Umfang der Klausuren zu erweitern, sondern den zu Prüfungen mehr reine Bearbeitungszeit zu ermöglichen. Nachteilsausgleiche, wie sie beispielsweise bei einer anerkannten Legasthenie Anwendung finden, sollten davon unberührt bleiben. Gleichzeitig muss ein einheitliches Vorgehen im Bundesgebiet gewährleistet sein, um auch die Vergleichbarkeit der Abschlüsse zu sichern. Dabei muss in den Ländern mit Blick auf die dortige Corona-Lage der letzten Monate das richtige Maß an Ausgleich gefunden werden. Ergänzend dazu muss gewährleistet sein, dass es in keiner Weise zu Einschränkungen für die Prüflinge aufgrund der pandemischen Lage kommt.
Insbesondere bei den sportpraktischen Abiturprüfungen braucht es angemessene Regelungen, die die massiven Ausfälle und Einschränkungen im Sportunterricht der letzten zwei Jahre berücksichtigen.

Lernende in Quarantäne nicht benachteiligen
Mit dem bundesweiten Steigen der Corona-Inzidenz erhöht sich auch die Anzahl der Beschulten, die in Quarantäne geschickt werden. Die betroffenen Personen dürfen dabei keinesfalls vergessen werden. Lehrkräfte müssen dafür Sorge tragen, dass beispielsweise mittels Distanzaufgaben keine erheblichen Lernrückstände entstehen. Darüber hinaus muss darauf geachtet werden, dass Geimpfte und Genesene nur bei offensichtlichen Symptomatiken vorab in Quarantäne geschickt werden und dann die Möglichkeit erhalten, sich per negativem PCR-Ergebnis frei zu testen. (3)

(1) Die Landesschülerräte Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern sprechen sich für eine verpflichtende Testung auch für Geimpfte und Genesene aus.
(2) Der Landesschülerrat Sachsen und die Landesschülervertretung des Saarlandes lehnen diese Position ab und erklären folgendes: Wir sind aktuell in der Mitte der vierten Corona-Welle, es ist (leider) völlig unklar, wie sich die Lage entwickeln wird und wie stark die Auswirkungen auf die Schulen, auch länderspezifisch gesehen, sein werden. Zu behaupten, man könne jetzt schon genau beurteilen, welche Ausgleiche sinnvoll und angemessen sind, ist politisch falsch und eine unnötige Verengung. Zudem ist die Festlegung auf eine einzige Form des Nachteilsausgleichs nicht nachvollziehbar. Hier werden ohne Not andere, ggf. besser geeignete Ausgleiche faktisch ausgeschlossen, indem man sich öffentlich auf eine einzige Variante festlegt. Hinzu kommt, dass eine pauschale Mindest Verlängerung von 30 Minuten zwar für schriftliche Prüfungen denkbar wäre, für mündliche Prüfungen aber gar keine adäquate Lösung ist.
(3) Die Landesschülerinnenvertretung Hessen steht dafür ein, die Quarantäne Fallzahlen so gering wie möglich zu halten um Beschulten einen reibungslosen Präsenzunterricht zu ermöglichen. Von konkreten Forderungen nimmt sie Abstand und vertraut auf die Einschätzung von Expertinnen.

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