Die Bundesschülerkonferenz fordert Beachtung mentaler Folgen von Schulschließungen und vorherige Einschränkungen in anderen Bereichen.
Mit dem Ende der Weihnachtsferien wird nach aktuellem Stand bis zum 10. Januar in allen Bundesländern der Schulbetrieb wieder aufgenommen. Durch die derzeit bundesweit starke Ausbreitung der Omikron-Variante tritt dabei erneut die Diskussion um Schulschließungen an Presse und Öffentlichkeit. Die Bundesschülerkonferenz spricht sich weiterhin deutlich dafür aus, Schulen grundsätzlich offen zu halten, sieht allerdings in Regionen mit besonders hohem Infektionsgeschehen durchaus Handlungsbedarf, die Ausbreitung des Corona-Virus auch durch stärkere Maßnahmen an Schulen einzudämmen.
Folgen für Lernende durch Schulschließungen nicht unterschätzen
Die Corona-Pandemie trifft nach wie vor Kinder und Jugendliche in besonders starkem Maße. Gerade Einschränkungen im Schulbetrieb führen dazu, dass Lernende aller Altersgruppen mit enormen psychischen Belastungen konfrontiert werden. Studien zufolge (1) stieg allein im ersten Corona-Lockdown die Zahl der Jugendlichen mit depressiven Symptomen im Alter von 16 bis 19 Jahren deutlich. Auch unter jüngeren Menschen konnte ein starker Zuwachs verzeichnet werden. Darüber hinaus haben viele Lernende bis heute mit Lernrückständen zu kämpfen, die mit jeder Phase der Schulschließungen größer werden. Kinder und Jugendliche aus finanziell schwächeren Familien und Umfeldern mit Migrationshintergrund sind davon noch einmal stärker betroffen. (2)
Schulschließungen sollten daher weder allzu leichtfertig getroffen, noch gefordert werden. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt hat die Pandemie in einem erheblichen Maße zur Verschlimmerung sozialer Ungleichheit und psychischer Probleme beigetragen. Schulen dürfen dabei diese Entwicklungen nicht noch weiter begünstigen, sondern müssen aktiv an deren Bekämpfung arbeiten.
Maßnahmen in Regionen mit hohem Infektionsgeschehen ermöglichen
Die aktuelle Corona-Situation darf dennoch nicht außer Acht gelassen werden. Immer wieder treten einzelne Regionen mit besonders hohem Infektionsgeschehen auf, in denen es unverantwortlich ist, Schulen in voller Präsenz offenzuhalten. In diesem Fall müssen die Länder auf der Grundlage von Experteneinschätzungen die Möglichkeit des Wechsel- bzw. Distanzunterrichts in Betracht ziehen.
Eine Aussetzung der Präsenzpflicht kommt nur für Abschlussklassen in Frage, wenn das Infektionsgeschehen bereits so weit fortgeschritten ist, dass nur noch diese Jahrgänge die Schule in voller Präsenz besuchen sollen. In diesem Fall muss dafür Sorge getragen werden, dass die entsprechenden Lernenden Aufgaben für den Distanzunterricht erhalten.
Sportunterricht in Abhängigkeit von Infektionsgeschehen einschränken
Es ist nachvollziehbar, dass an Schulen geltende Regelungen wie eine Maskenpflicht und das Abstandsgebot allein im Sportunterricht nicht eingehalten werden. Der Sportunterricht stellt dabei ein zu großes Infektionsrisiko für den gesamten Schulbetrieb dar. Auf Grundlage von Experteneinschätzungen muss daher auch der Sportunterricht stärker eingeschränkt werden. Möglichkeiten zur Umsetzung dessen wäre die Einführung der Masken- und Abstandspflicht sowie im weiteren Verlauf das Aussetzen des praktischen Unterrichts und ein Ersetzen durch Theorieunterricht oder andere nicht auf das Fach Sport bezogene Unterrichtsformate.
Erneuter Appell: Testmöglichkeiten ausbauen und auch für Geimpfte offenhalten
Um ein größtmögliches Maß an Sicherheit an den Schulen zu gewährleisten, muss dort eine regelmäßige Testung unabhängig von Impf- und Genesenen-Status erfolgen können. Die Bundesschülerkonferenz spricht sich dafür aus, dass dieses Angebot täglich besteht. Für Lernende, die keinen 2G-Nachweis erbringen können, muss diese Testung mindestens dreimal in der Woche verpflichtend erfolgen. (3) Um die verstärkten Testungen finanzieren zu können, muss der Bund den Ländern entsprechende Mittel bereitstellen.
(1) https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/corona-depressionen-jugendliche-101.html
(2) siehe oben
(3) Die Landesschülerräte Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern und die Landesschülervertretung Thüringen sprechen sich für eine verpflichtende Testung auch für Geimpfte und Genesene aus.