Lehrkräftemangel

Die Bundesschülerkonferenz (BSK) nimmt Stellung zu sieben verschiedenen Vorschlägen der ständigen wissenschaftlichen Kommission (SWK, Beratungsgremium der Kultusministerkonferenz), die das Ziel haben, dem Lehrkräftemangel entgegenzuwirken.

1. Die Möglichkeit auf Teilzeitarbeit begrenzen
Die Bundesschülerkonferenz betont die Wichtigkeit der Teilzeitarbeit als bedeutenden Attraktivitätsfaktor für den Lehrerberuf, der bei der Einschränkung von Teilzeitarbeit wegfallen- und somit das Nachwuchskräfteproblem weiter verschärfen würde. Die BSK betrachtet Maßnahmen, die eine Mehrbelastung für Lehrkräfte darstellen, als problematisch. Allerdings versteht sie, dass im Kontext der aktuellen Bildungskrise gegebenenfalls auch Maßnahmen ergriffen werden müssen, die sich negativ auf Beteiligte im Bildungssystem auswirken – um weitere Lernrückstände von Lernenden zu vermeiden. Damit eine effektive Lösung erzielt werden kann, muss eine Balance zwischen kurz- und mittelfristigen Maßnahmen, wie die Überprüfung des Teilzeit-Status, aber auch langfristige Maßnahmen, wie die Förderung einer verstärkten Ausbildung von Lehrkräften, gefunden werden. 

2. Befristete Erhöhung des Unterrichtskontingents pro Woche mit finanziellem Ausgleich oder Abgeltung durch weniger Arbeitszeit in späteren Jahren
Auch hier sieht die Bundesschülerkonferenz Maßnahmen, die eine Mehrbelastung für Lehrkräfte zur Folge haben, als problematisch. Trotzdem raten einige Mitgliedsländer der BSK dazu, eine befristete Erhöhung des Unterrichtskontingents in Betracht zu ziehen, um die Bildungskrise kurzfristig abzuschwächen. Es ist jedoch wichtig, dass Lehrkräften eine Entscheidungsfreiheit gewährt wird und es einen ausreichenden finanziellen Ausgleich für die Mehrbelastung gibt. Somit kann eine Überlastung und eine steigende Anzahl an Ausfällen vermieden werden. Ein verfrühter Ruhestand durch weniger Arbeitszeit in späteren Jahren birgt die Gefahr, die aktuelle Problematik in die Zukunft zu verlagern. Aus diesem Grund befürwortet die BSK eine ausschließlich finanzielle Vergütung von Vertretungsstunden, die gleichwertig mit normalen Unterrichtsstunden anzusehen sind.

3. Anreize schaffen, damit ältere Lehrkräfte aus dem Ruhestand zurückkommen oder Lehrkräfte über die Altersgrenze hinaus arbeiten
Die Bundesschülerkonferenz empfiehlt Anreize, die ältere Lehrkräfte motivieren sollen, aus dem Ruhestand zurückzukehren oder über die Altersgrenze hinaus zu arbeiten. So könnten Sie vor allem bei Hausaufgabenbetreuungen, Vertretungsstunden oder Nachhilfestunden eingesetzt werden. Diese Maßnahmen könnten einen Beitrag dazu leisten, den Bedarf an Lehrkräften kurzfristig zu überbrücken. Auf lange Sicht ist es jedoch weit wichtiger, den Lehrerberuf attraktiver zu gestalten.

4. Erhöhung der Klassenstärken
Die Bundesschülerkonferenz spricht sich einstimmig gegen eine Erhöhung der Maximalgröße in Klassen aus. Gerade aus pädagogischer Sicht ist diese Maßnahme nicht vertretbar, da viele Lernende, gerade nach der Corona-Pandemie, individuelle Betreuung brauchen. Zudem würden Lehrkräfte weiter belastet und der Leistungsdruck auf Lernende vergrößert werden. Bei einer weiteren Verschärfung der aktuellen Lage ist die Vergrößerung von Klassen als „ultima ratio“ in Erwägung zu ziehen.

5. Erleichterte Anerkennung von Abschlüssen ausländischer Lehrkräfte, Anreize zur befristeten Beschäftigung an anderen Schulen, wo Personalnot herrscht und ein zusätzlicher Einsatz von nicht-pädagogischem Personal in Verwaltung, IT oder Bibliotheken.
Diese Maßnahmen betrachtet die BSK als sehr sinnvoll und zielführend. Zusätzlich könnten Länder verschiedene Programme initiieren, um Personal für den Verwaltungsbereich zu finden. Auch schulintern könnten Lernende bei technischen Fragen aushelfen.

6. In oberen Gymnasialklassen sollte Hybrid-Unterricht erprobt werden.
Die Bundesschülerkonferenz erachtet Hybrid-Unterricht als keine Option. Die Pandemie hat gezeigt, dass Lernende Präsenzunterricht benötigen. Auch an einer nicht ausreichenden Digitalisierung beziehungsweise mangelnden Kompetenzen im Umgang mit digitalen Medien von Seiten der Lehrenden, die dafür nötig wären, könnte Hybrid-Unterricht scheitern. Zudem könnten Ministerien diese Maßnahme generell als Möglichkeit sehen, Lehrpersonal einzusparen – was wir aus pädagogischer Sicht als nicht vertretbar erachten. Als letzter Ausweg ist der Hybrid-Unterricht als zusätzliche Option in Betracht zu ziehen – sollte jedoch keine Dauerlösung darstellen. Um den Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten, könnte man Quereinsteigende verstärkt in höheren Klassen einsetzen.

7. Mehr Angebote zur Gesundheitsvorsorge bei Lehrkräften durch beispielsweise Coaching, Supervision oder Achtsamkeitstrainings
Die Bundesschülerkonferenz begrüßt ein stärkeres Bewusstsein für die Gesundheit der Lehrkräfte, vor allem in Krisenzeiten. Die Gesundheitsprävention von Lehrenden sollte langfristig und regelmäßig in Schulen eingeführt werden. 

Schlusswort
Viele der hier aufgelisteten Vorschläge, die die Zielsetzung haben, dem Lehrkräftemangel entgegenzuwirken, werden von der Bundesschülerkonferenz als problematisch angesehen und als zu kurz gegriffen. Die SWK geht zu wenig auf Maßnahmen ein, die vor allem den Beruf der Lehrkraft attraktiver machen und Lehrende entlasten. Wir fordern zusätzlich, dass das Lehramtsstudium zugänglicher wird, die Anzahl der Studienplätze angehoben und die Zugangsbeschränkungen abgeschwächt werden. Die pädagogische Qualifikation und die Gehälter für quereinsteigende Lehrkräfte müssen außerdem an die Entgelte regulärer Lehrkräfte angepasst werden. Es sollen auch regionale Möglichkeiten angeboten werden (1), um Lehramt zu studieren. Langfristig ist für uns auch die Ausbildung von sogenannten Ein-Fach-Lehrkräften denkbar, um personelle Engpässe bestimmter Teilbereiche abzudecken. Letztendlich ziehen wir alle an einem Strang und es sollte bundesweit zusammengearbeitet werden. Das gegenseitige Abwerben von Lehrkräften aus verschiedenen Ländern ist keine Option.

(1) Der Landesschülerrat Brandenburg unterstützt, dass Quereinsteigende an das fachliche und pädagogische Niveau von regulärer Lehrkräfte angepasst werden sollen, ist aber der Auffassung, dass die Besoldung von Quereinsteigern nicht denen von regulären Lehrkräften angepasst wird. Es sollte klar ein Unterschied in der Besoldung erkennbar sein, da man das Lehramtsstudium nicht mit einem anderen fachlichen Studium gleichsetzten kann und daher eine Abstufung sinnvoll ist. Wenn Quereinsteigende das pädagogische Niveau  durch Weiterbildungen erreicht haben, steht der gleichen Besoldung nichts mehr im Wege.

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