Impfquote unter Lehrenden und Lernenden steigern – sicheren Unterricht gewährleisten

Die Bundesschülerkonferenz fordert verstärkte Aufklärung über Impfungen an Schulen. Dass momentan auch an Schulen vielerorts Infektions- und Quarantäne Zahlen steigen, ist vor allem darauf zurückzuführen, dass an vielen Stellen die Impfquote, auch unter Lehrer:innen und Schüler:innen, bis zum aktuellen Zeitpunkt im Bundesschnitt nur ein unzureichendes Maß erreicht hat. Um diesem Zustand entgegenzuwirken, sind zügige Maßnahmen notwendig.

Das erklärte Ziel der Bildungsminister:innen der Länder, Schulen in jedem Fall offen zu halten, muss weiterhin Priorität haben.

Stärkere Aufklärung und mobile Impf-Teams an Schulen
Mit der Empfehlung der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA, den Impfstoff Comirnaty für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren zuzulassen, muss es zum Ziel der Politik werden, auch in diesem Altersbereich eine hohe Impfquote zu erreichen. Die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) muss dafür zeitnah folgen. Entsprechende Maßnahmen müssen sich an der stärkeren Aufklärung über die Impfung bei Kindern und Eltern (1) sowie der Bereitstellung von mobilen Impf-Teams an Schulen orientieren. Gleiches gilt auch für die Altersgruppe ab 12 Jahren. Die unzureichende politische Aktivität, auch Kindern und Jugendlichen nach Aufhebung der Priorisierungen ein Impfangebot zu bieten, spiegelt sich heute in den hohen Infektions- und Quarantäne Fällen an Schulen wieder.

Impfung als Weg aus der Pandemie
Die Impfung von Beschulten stellt in Verbindung mit weiterhin regelmäßigen Tests die wirksamste Methode dar, um Schulen tatsächlich offenzuhalten und somit psychisch und schulisch schwer zu stemmende Lockdown-Phasen zu verhindern. Der Impfstatus der Lernenden darf dennoch keinesfalls den Schulbesuch beeinflussen. Sie müssen unabhängig von ihrem Impfstatus gleiche Behandlung erfahren. Auch die Impfung von allen an Schulen beschäftigten Personen muss weiterhin vorangetrieben werden. Insbesondere Lehrkräfte tragen dabei durch ihre Vorbildwirkung gegenüber denen, die sie unterrichten, eine besondere Verantwortung. (2)

(1) Die Aufklärung kann bspw. über folgende Wege geschehen: Informationskampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA), geschultes Fachpersonal, Kooperationen mit der jeweiligen kassenärztlichen Vereinigung auf Ebene des Bundeslandes.
(2) Der Landesschülerrat Niedersachsen bewertet die Situation in Niedersachsen als sehr gut und sieht keine Korrelation des Infektionsgeschehen mit dem Schulbesuch. Des Weiteren empfindet der Landesschülerrat die Bereitschaft der an Schule Beteiligten zur Impfung als sehr hoch und bemängelt den Status quo in keiner Weise.

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