Forderungskatalog zum Digitalpakt 2.0

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Forderungskatalog Digitalpakt 2.0

Werder, den 17.11.2022

Vorwort

“Digitalisierung” ist das wichtigste Thema, welches immer präsenter in deutschen Schulen wird. Dabei stellt sich immer wieder heraus, dass die Schulen einen unterschiedlichen Fortschritt in dieser Thematik erreicht haben. Eine wirkliche Veränderung wurde erst durch die Corona Pandemie erwirkt. Dennoch gibt es immer noch Entwicklungszustände, welche uns als Schülerschaft nicht zufriedenstellen.

Nach 5 Jahren Digitalpakt und der weiteren Annexe freuen wir uns darauf, dass der Digitalpakt weiterhin durch den Bund gefördert wird. Wir sehen allerdings noch großes Verbesserungspotenzial für den nächsten Digitalpakt. In den Forderungen gehen wir genau darauf ein, was wir als Bundesschülerkonferenz (BSK) gegenüber den Politikern für den Digitalpakt 2.0 fordern.

Digitalisierung Standards

Die Länder müssen sich zusammen mit dem Bund über Mindeststandards für digitale Produkte und Infrastruktur in Schulen festlegen, welche nach dem Ablaufen des Digitalpakets an allen deutschen Schulen mindestens erfüllt sein müssen. Dieses Ziel ist das höchste, welches im Rahmen des Digitalpakts 2.0 erfüllt sein muss.

Laufzeit des Digitalpakts 2.0

Der Ausbau der Digitalisierung ist ein langsamer und permanenter Prozess. Eine langfristige Förderung dieses Prozesses ist daher nur durch eine nachhaltige Kontinuität möglich und effektiv. Insbesondere bei finanziellen Mitteln für Support und den Erhalt digitaler Infrastruktur sieht die BSK eine langfristige und bedingungslose Förderung der Kommunen ohne begrenzte Laufzeit als besonders wichtig an.

Mehr Freiheiten für die Schulkonferenz bei Anschaffungen

Bei Anschaffungen und Beschaffungen digitaler Produkte oder Infrastruktur sollen die Schulkonferenz oder ähnliche Gremien mehr Autonomie erhalten. Dabei sollen Sie sich nichtmehr mit bürokratischen Feinheiten und anderweitigen Hürden beschäftigen müssen.

Entbürokratisierung bei dem Abrufen von finanziellen Mitteln

Um der Bürokratisierung Einhalt zu gebieten, fordern wir, dass der Bund sich gemeinsam mit den Ländern auf Pakete1 zur Anschaffung neuer infrastruktureller Maßnahmen oder Beschaffung von neuen digitalen Produkten einigt, sodass die Fördermittel schnell verbraucht werden können. Somit ist gewährleistet, dass eine Schule sich aus den Paketen das für sich passende Kontingent zusammenstellen kann.

Für die Zusammenstellung der einzelnen Produkte der Pakete sind die Länder zuständig. Somit erfordert es nur noch sehr geringen Aufwand von Lehrkräften bzw. Sachverständigen und Schulträgern zur Feststellung des passenden Paketes und der Beschaffung dieser.

Die Schulen verpflichten sich, die Digitalisierung voranzutreiben und versuchen dabei das Angebot des Digitalpakts 2.0 zu nutzen, solange auch die deutschlandweiten digitalen Bildungsstandards eingehalten werden. Dabei sollen möglichst die Pakete genutzt werden.


1 Der LSR Sachsen hält den Vorschlag von „Paketlösungen“ für nicht hilfreich. Die einfachste Lösung ist, dass Schulen und Träger Produkte gemäß ihrem individuellen Bedarf beschaffen können, unabhängig von „Paketen“. Gleichzeitig sollen Beratungsstrukturen für jene Träger (z. B. kleinere Gemeinden) geschaffen oder gestärkt werden, die fachliche Unterstützung bei der Wahl passender Produkte oder beim Vergabeverfahren benötigen. Zur Entbürokratisierung würde stattdessen beitragen, Antrags- und Verwendungsnachweisverfahren möglichst einfach zu halten und die Zweckbestimmung der Mittel möglichst flexibel zu gestalten.


Klare Zuständigkeiten

Um grundlegend der Bürokratisierung Einhalt zu gebieten, spricht sich die BSK dafür aus, dass klare Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern etabliert werden müssen. Die Länder müssen bei Anschaffungen und Beschaffungen weiterhin die Möglichkeit besitzen, eigene individuelle Aspekte zu setzen. Allerdings soll sich an dem Ausbaufortschritt des Digital Paktes 1.0 orientiert werden.

Finanzschwache Kommunen berücksichtigen

Bei der Finanzierung des Digital Paktes 2.0 muss unbedingt beachtet werden, dass finanzschwache Kommunen/Schulträger keine hohen Eigenanteile bezahlen müssen, um die Fördermittel nutzen zu können. Die Schirmherrschaft soll vom Land gedeckt werden.

Finanzschwache Kommunen bei Personalstellen unterstützen

Um die großen bürokratischen Aufgaben rund um den Digitalpakt 2.0 erledigen zu können, fordern wir besonders für finanzschwache Schulträger zweckgebundene Fördermittel für Personalstellen, welche vom Bund und dem betroffenen Land in der Zeit des Digital Paktes 2.0 zur Verfügung gestellt werden, damit die Antragsverfahren schnell abgearbeitet werden können und die Mittel zeitnah an den Schulen ankommen.

Finanzielle Mittel für Zertifizierungsstellen für Bildungs- und Lernsoftware

Datenschutzkonforme Lern- und Bildungssoftware im Angebotsjungle der Anbieter zu finden, stellt für viele Lehrkräfte bundesweit eine erhebliche Problematik dar.

Hierzu soll die Software von Zertifizierungsstellen auf die Datenschutzkonformität überprüft werden und bei erfolgreichem Bestehen dieser eine Zertifizierung erhalten. Dies hilft vor allem Lehrkräften dabei, ausschließlich datenschutzkonforme Programme für Ihren Unterricht zu nutzen.

Aktuell sind solche Zertifizierungsstellen noch nicht existent. Sobald diese eingerichtet wurden, müssen diese finanziell gefördert werden.2


2 Der LSR Sachsen fordert abweichend davon, statt neuer Zertifizierungsstellen die Landesdatenschutzbeauftragten hierfür zuständig zu erklären und (falls nötig) mit zusätzlichen Ressourcen dafür auszustatten.


Geld für Software

Im Rahmen einer zukunftsorientierten Bildung fordern wir, dass im Rahmen der Chancengerechtigkeit jedem Schüler in Deutschland Office-Programme zur Verfügung gestellt werden müssen. Dafür müssen finanzielle Mittel vom Bund zur Verfügung gestellt werden. Im Unterricht sollen marktübliche Office-Programme verwendet werden, dafür müssen eventuell benötigte Lizenzen bereitgestellt und von Fördermitteln bezahlt werden. Die geförderte Software muss datenschutzkonform sein.

Um allen Schulformen gerecht zu werden, sollen diese mit individueller Software ausgestattet werden, welche fachspezifisch für den Unterricht genutzt werden kann. Beispiele wären Fachprogramme für Förderschulen und Berufsschulen, die bessere Anpassungsmöglichkeiten für die jeweilige Schulart bieten.

Für den Digitalpakt 2.0 sollen maximal 15 % des Digital Paktes für länderübergreifende Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Mit diesem Mittel können länderübergreifende Projekte oder Maßnahmen umgesetzt werden.

Fördermittel für technische Weiterentwicklung

Um den pädagogischen Unterricht in Zukunft mit modernen Ideen und technischen Geräten zu erweitern bzw. noch besser gestalten zu können, fordern wir ein Teilkontingent für technische Weiterentwicklung, welche durch pädagogische Institute oder auch Start-ups unbürokratisch genutzt werden können. Einzige Voraussetzung ist die Einreichung des Forschungsbereichs oder der Projektidee, worauf nach kurzer Zeit die Gelder freigegeben werden sollen. Die Fördermittel beschränken sich nur auf den pädagogischen Schulbereich.

Bei technischer Weiterentwicklung handelt es sich um Hard- und Software sowie Methoden, welche in einem modernen zukunftsorientierten Unterricht nicht fehlen dürfen.

Das übergeordnete Ziel ist es, in Zukunft den pädagogischen Unterricht durch neue Entwicklungen und Innovationen zu bereichern. Jedes Bundesland erhält ein Kontingent von den Fördermitteln und darf eigenständig über die Zuweisung der Mittel an Institute und Start-ups entscheiden. Jedoch sind Länderübergreifende Förderungen erwünscht.

Wird ein Projekt oder eine Idee hauptsächlich durch Fördermittel finanziert, gilt das Prinzip “public money – public code/idear”. Wenn das Projekt oder die Idee nicht hauptsächlich durch den Bund unterstützt wird, soll die Fördersumme ohne Bedingungen erteilt werden.3


3 Der LSR Sachsen votiert dafür, unabhängig vom Anteil der Fördermitteln an der Gesamtfinanzierung des Fördermittelgegenstandes die Gemeinfreiheit des geförderten Produktes zur Bedingung zu machen. Die lediglich bei einer „hauptsächlichen“ Förderung, sprich Förderquote 50% oder höher, vorzuschreiben, erscheint uns nicht sinnvoll. Ein Großteil der Förderungen wird ohnehin lediglich Minderanteilsförderungen sein.


Bereitstellung von E-Books fördern

Die Bundesschülerkonferenz fordert die Bereitstellung von E-Books im alltäglichen Unterricht. Dabei handelt es sich um Dateiformate, welche den Lernstoff abbilden und mit denen die Schüler interaktiv arbeiten können, indem sie Markierungen und Verweise hinzufügen können.

Dabei sollen die E-Books als einheitliche Dateitypen angeboten werden und ein Inhaltsverzeichnis mit Links besitzen; unverschlüsselte Dateien nutzten und auch mit ausschließlich nicht firmeneigener Firmensoftware offline und webbasiert nutzbar sein.

Außerdem fordern wir im Rahmen der Chancengerechtigkeit die E-Books bundesweit mit Fördermitteln zu unterstützen, damit jeder Schüler die Möglichkeit erhält, diese E-Books zu nutzen.

Finanzielle Hilfe zur Anschaffung von digitalen Endgeräten für alle zur Sicherstellung der Chancengleichheit

Um die Chancengerechtigkeit in der Bildung in Zukunft zu garantieren, müssen die finanziellen Mittel des Bundes weiterhin ausgebaut werden, um bedürftigen Schülern die Teilnahme am Digitalen-Unterricht zu ermöglichen. Die Geräte müssen staatlich versichert werden, sodass bei fahrlässiger Zerstörung die Geräte ersetzt werden können.

Fördermittel für IT-Support

Die Bundesschülerkonferenz fordert den weiteren Ausbau des Digitalpakt Annex 2 Programms, sodass in Zukunft eine kontinuierliche Förderung des IT-Supports in den Schulen gewährleistet ist, damit die bereits angeschafften Geräte gewartet werden können.

Dabei muss berücksichtigt werden, dass nur dann ein störungsfreier Unterricht gewährleistet werden kann, wenn eine dauerhafte Förderung den kommunalen Schulträgern die nötige Planungssicherheit gibt, die sie für die Einrichtung bzw. Erweiterung eines verlässlichen Supports für die Schulen und die Schüler benötigt wird.

Weiterhin muss die Möglichkeit bestehen, die Fördermittel für eigene Support-Stellen der kommunalen Schulträger oder für beauftragte Support-Unternehmen verwenden zu können.

Dafür müssen den Ländern über den Digitalpakt 2.0 hinaus Mittel aus dem Bundeshaushalt unbefristet und (von der Zweckbindung abgesehen) bedingungslos bereitgestellt werden.4


4 Der LSR Bayern spricht sich dafür aus, dass der IT-Support zentral auf Landesebene organisiert wird. Dieser IT-Support soll für die Systemadministration und Wartung verantwortlich sein.


Förderung von Weiterbildung für Lehrkräfte

Bei Kooperationen zwischen Unternehmen und Schulen sollte es sich nur um solche Unternehmen handeln, welche den Schulen mit Ihren Dienstleistungen oder Ihren Produkten in Digitalisierungsfragen spezifisch helfen können und somit einen Mehrwert für die Weiterbildung und Schulung der Lehrkräfte sowie den Schülern aufbringen können.

Zur Förderung der Weiterbildung von Lehrkräften fordern wir die Möglichkeit, dass Schulen Kooperationen mit externen Unternehmen eingehen können, um hilfreiche Medienkompetenzen zu vermitteln, um in der schnelllebigen digitalen Entwicklung als Schule hinterherzukommen.

Besonders hervorzuheben sind Fortbildungen über innovative Lernplattformen sowie weitere neue Methoden für das digitale Miteinander, welche die Schule bereichern können. Die Weiterbildung soll im Rahmen von Fortbildungstagen in der Schule durchgeführt werden. Diese sollen dazu genutzt werden, dass sich die Lehrkräfte intensiver mit neuer Hard- und Software vertraut machen können.

Damit wird sichergestellt, dass zu den komplexen, zum Teil stark unterschiedlichen Lösungen der digitalen Produkte Experten die spezifischen Fragen der Nutzer fachkompetent beantworten können.

Um Fortbildungsmaßnahmen längerfristig umsetzen zu können, müssen Makro Fortbildungen in den Ländern ausgebaut werden, welche durch den Bund finanziell unterstützt werden sollen. Die Inhalte legen die Länder fest.


Ausschuss Digitalisierung der Bundesschülerkonferenz
Vorsitz: Anton Winkelmann (BB)
+49 15162524247 – antonw2003@gmail.com

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