Forderungen der Bundesschülerkonferenz zur Bundestagswahl 2021 (Langversion)

Die 13 Forderungen der ständigen Konferenz der Landesschülervertretungen der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (nachfolgend Bundesschülerkonferenz oder BSK) an die Bundespolitik im Zuge der anstehenden Bundestagswahl am 26. September werden in diesem Papier konkretisiert und erläutert.

  1. Bildungsgerechtigkeit
    Bildungschancen müssen dringend unabhängig vom wirtschaftlichen und sozialen Hintergrund einer Schülerin oder eines Schülers sein. Bereits vor der Pandemie sind Themen wie Bildungsungerechtigkeit und fehlende Chancengleichheit deutlich gewesen, doch gerade durch die Pandemie wurden die Differenzen zwischen Schülergruppen immer gravierender. Der sozial-ökonomische Hintergrund einer Schülerin oder eines Schülers bestimmt auch heute die Bildungschancen – dies muss sich ändern. Die aktuellen Hilfsprogramme, um Bildungsgerechtigkeit zu erreichen, waren gerade in der Krisensituation in keinster Weise ausreichend und nicht genug im Fokus der Politik. Chancengleichheit ist die Grundlage eines erfolgreichen Bildungssystem. Wir als BSK setzen uns als Priorität Bildungsgerechtigkeit zu ermöglichen und Chancengleichheit zu stärken, deswegen fordern wir mehr und langfristige Förderprogramme für wirtschaftlich und sozial schwächere Schülerinnen und Schüler. Über die Bereitstellung solcher Förderangebote, wie dem Schüler-BAföG oder leistungsunabhängigen Schülerstipendien müssen Schülerinnen und Schüler sowie Eltern stärker aufgeklärt werden, damit die Hürden zur Beantragung solcher Programme gesenkt werden. Deswegen ist eine zwingende Förderung, Verbesserung und Verbreitung solcher Angebote wichtig und richtig.

  1. Digitale Bildung
    Digitale Bildung ist eine essentielle Kernkompetenz, die moderne Schule ausmacht. Digitalisierung und die Absicherung der zugehörigen Infrastruktur sind zur Erreichung dieser Kernkompetenz zwingend notwendig. Nach dem Digitalpakt-Schule sind immer noch Vakanzen in der Infrastruktur gerade in strukturschwachen Regionen erkennbar. Es ist deswegen grundsätzlich wichtig, diese nochmals zu unterstützen, damit die digitale Ausstattung nicht vom Schulstandort abhängig ist. Ein zweites Programm, in Höhe von 2,5 Milliarden Euro, welches ebenfalls vollständig aus Bundesmitteln finanziert wird, ist ein guter Beitrag, um das Problem der unzureichenden digitalen Ausstattung an deutschen Schulen gerade in strukturschwachen Kommunen zu lösen.

  1. Schulsanierungen
    Viele deutsche Schulen sind in einem maroden baulichen Zustand und müssen dringend saniert oder gar neu gebaut werden. Dafür müssen finanzielle Mittel des Bundes bereitgestellt werden. Die Bundesschülerkonferenz fordert deswegen ein entsprechendes Förderprogramm.
    Ein Programm von 10 Milliarden Euro für Schulsanierung und zwar ohne Bedingungen und ohne kommunalen Anteil. Man beziffert den Sanierungsbedarf auf ca. 50 Milliarden Euro im Schulbereich, das Programm wäre also etwas für die bedürftigsten
    20%. Der Lernerfolg wird durch den schlechten baulichen Zustand einer Schule nachweislich beeinträchtigt. Die Ansprüche eines künftigen Neubaus müssen einem zeitgemäßen Schulgebäude entsprechen und nachhaltig sein.
    Schülerinnen und Schüler der betreffenden Schulen müssen am Gebäudeentwurf von neuen Schulgebäuden beteiligt werden. Der Bund sollte deshalb Anreize setzen Schülerinnen und Schüler auch bei der Gebäudeplanung mit einzubeziehen und zu Wort kommen zu lassen. Zu oft werden die Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern nur als marginaler Faktor in den Bebauungsplänen der Kommunen berücksichtigt. Dies ist ein eklatanter Missstand, den es zu beheben gilt. Schülerinnen und Schüler verbringen einen großen Teil ihrer Jugend in diesen vier Wänden und können daher auch selber am besten über ihr Lernumfeld befinden. Auch die Pädagogik untermauert, das Umfeld in denen Schülerinnen und Schülern lernen ist ausschlaggebend für deren Lernerfolg und deshalb umso dringlicher zu berücksichtigen.
    Beim Neubau von Schulen muss ebenfalls darauf geachtet werden, dass der Neubau ökologisch und nachhaltig ist. Das heißt zum Beispiel, dass nachhaltige Baustoffe eingesetzt und regenerative Energien genutzt werden sollten.
    Auch beim Inventar ist es wichtig, dass nachhaltige Alternativen gekauft werden. Im Allgemeinen ist die Qualität und die Nachhaltigkeit der verwendeten Baustoffe zu berücksichtigen.
    Die Kommunen sollten die Förderungsbeträge wie zum Beispiel finanzielle Vorschüsse ohne Bedingungen abrufen können. Dies ist gerade für finanziell schwache Kommunen ein großes Hindernis, um solche Gelder nutzen zu können.

  1. Rassismus, Antisemitismus, Extremismus und Toleranz
    Bereits etablierte Projekte, wie beispielsweise “Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage”, die im Rahmen des Bundes-Förderprogramms “DemokratieLeben”, politische Bildungsarbeit an Schulen fördern, statuieren hierbei ein gutes Exempel. Zunehmender Rassismus, Antisemitismus und politischer bzw. religiöser Extremismus müssen verstanden und von Schülerinnen und Schülern erkannt werden.
    Wir sprechen uns für vom Bund geförderte Projekte aus, die in den Problematiken aufklären und entgegenwirken.
    Das Zunehmen politischer Ismen ist eine große Gefahr für die Schülerschaft wie auch die Zivilgesellschaft. Es gehört zu einem vollwertigen Mitglied der Gesellschaft darüber aufgeklärt und sensibilisiert zu sein.

  1. Schule als sozialer Raum und Bundeswettbewerbe
    Die Schule stellt einen sozialen Raum für die Schülerinnen und Schüler dar, welcher sie stark in ihrer Entwicklung beeinflusst. Es ist unabdingbar, dass sich die Schülerinnen und Schüler in ihrer Bildungslaufbahn frei entfalten können. Hierfür stellen externe Projekte und Wettbewerbe eine gute Möglichkeit dar, welche zur Entfaltung der Persönlichkeit beitragen. Auch bestehende Bundeswettbewerbe wie “Jugend forscht”,
    jegliche wissenschaftlichen Olympiaden und viele weitere Wettkämpfe sollen zukünftig gefördert werden. Schule ist nicht nur ein Ort des Lernens, sondern auch ein Ort der sozialen Begegnungen.

  1. Aufnahme der Schulsozialarbeit ins SGB VIII
    Schulsozialarbeit ist ein Qualitätsmerkmal für ein gutes Schulklima. Deswegen stellt die Schulsozialarbeit eine wichtige Stellschraube dar, um die soziale Entwicklung der Schülerinnen und Schüler positiv zu beeinflussen. Ein Augenmerk sollte dabei besonders auf sogenannte Brennpunktschulen gelegt werden.
    Die Schulsozialarbeit muss ins SGB VIII aufgenommen werden, um aktives Handeln für Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter zu ermöglichen, weil sie somit rechtlich und finanziell auch vom Bund abgesichert sind. Außerdem muss es Zuschüsse für die Schulsozialarbeit mit festem Prozentsatz vom Bund geben, welche an keinen Bedingungen gebunden sind. Die Jugendsozialarbeit ist bereits im SGB VIII §13 aufgenommen und wir sehen die Pflicht die Schulsozialarbeit ebenfalls zu stärken und damit im gleichen Gesetzesrahmen zu etablieren.

  1. Inklusion und gemeinsames Lernen
    Barrierefreiheit umfasst vor allem die Zugänglichkeit von Schulgebäuden oder Klassenräumen. Rollstuhlgerechte Klassenräume oder Fahrstühle für Schülerinnen und Schüler mit physischen Beeinträchtigungen müssen eine Selbstverständlichkeit sein.
    Barrierefreiheit ist der Schlüssel einer gelungenen Inklusion, deswegen braucht es ein Förderprogramm, welches allen Schülerinnen und Schüler uneingeschränkt die Teilnahme am Schulalltag ermöglicht. Daher braucht es eine vom Bund getragen Förderung, um insbesondere ältere Schulgebäude entsprechend zu modernisieren und barrierefrei zu gestalten. Sowohl durch Bau- als auch durch Ausstattungsmaßnahmen sollen Schulgebäude für alle zugänglich sein, um Inklusion überhaupt erst zu ermöglichen.
    Ebenso gehört zu einer barrierefreien Schule auch die entsprechende Nutzung von Medien und Geräten oder gute Orientierungsmöglichkeiten (bspw. durch Bilder) zu ermöglichen.
    Ein umfassendes barrierefreien innerschulisches Leben ermöglicht Teilhabe und Mitarbeit unabhängig von Beeinträchtigungen und ist so die Grundlage für die Gleichberechtigung der Schülerinnen und Schüler innerhalb und außerhalb des Unterrichts.

  1. Bewegung und gesundes Leben – Mahlzeiten an Schulen
    Viele Schülerinnen und Schüler sind auf eine warme Mahlzeit innerhalb der Schule angewiesen. Leider ist diese jedoch noch zu oft überteuert und qualitativ unzureichend.
    Schulessen ist, je nach Situation entweder mit 0%, 7% oder 19% Umsatzsteuer belastet und zwar abhängig davon, wer das Essen anbietet. Mit dem Essen an sich hat es nichts zu tun. D.h. an drei Schulen im selben Stadtviertel muss dasselbe Essen das ohne USt. 3,00 Euro kostet, entweder für 3,00 Euro, 3,21 Euro oder 3,57 Euro verkauft werden, ohne dass sich am Essen selbst etwas verändert. Hinzu kommt der allgemein recht hohe Preis solcher Gerichte, ohne dass diese nährreich genug und proportional sind.
    Oft weichen deshalb junge Menschen auf eine kostengünstigere Fast-Food-Alternative aus. Eine gesunde Ernährung ist nicht nur Voraussetzung für eine gute körperliche Entwicklung junger Menschen, sondern auch für konzentriertes Arbeiten in der Schule.
    Kostengünstige, qualitativ hochwertige Mahlzeiten können zudem mittelfristig eine sinnvolle Alternative zum “Döner um die Ecke” sein und so einen nicht unerheblichen Mehrwert für den Lernerfolg und die damit einhergehende Entwicklung junger Menschen darstellen.

  1. Demokratiebildung an Schulen
    Die Schule dient oft als erste Begegnungsstätte für die Auseinandersetzung mit den demokratischen Grundwerten unserer Gesellschaft und hat den Auftrag die Schülerinnen und Schüler zu mündigen Bürgerinnen und Bürgern zu erziehen. Aus diesem Grund muss der Raum geschaffen werden, dass auch externe Projekte, wie zum Beispiel Planspiele der Bundeszentrale für politische Bildung, das Planspiel “Model United Nations” oder Schülerinitiativen verstärkt im Schulleben etabliert werden können. Solche externen Angebote können den Regelunterricht sinnvoll ergänzen und abstrakte politische Konzepte sinnbildlich verdeutlichen.

  1. Mehr Ressourcen für die Bildung
    Die Bildung ist ein grundlegender Pfeiler einer starken demokratischen Gesellschaft, daher ist eine Investition in Bildung zwangsläufig eine Investition in einen starken demokratischen Staat. Ein gutes Bildungssystem ist die Grundlage dafür, dass Schülerinnen und Schüler zu selbstständigen und mündigen Bürgerinnen und Bürgern erzogen werden. Die Frage, wie man eine gute Bildung zustande bringt, ist auch eine Ressourcenfrage, also wie viele Mittel man für das Bildungssystem ausgeben will, um dieses Instand zu halten und auszubauen.
    Damit ein gutes Bildungswesen nicht bereits an der Ressourcenfrage scheitert, erachtet die BSK eine Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen als unabdingbar. Die Verteilung der Steuereinnahmen (und deren rechtliche Grundlagen) müssen zu Gunsten der Länder verändert werden, um die Landeshaushalte – und damit die Investitionen in Bildung – nachhaltig und dauerhaft zu stärken und allen Schülerinnen und Schülern gute Bildung zu ermöglichen.

  1. Medienbildung an Schulen
    Eine sich im Analogen und Digitalen wandelnde Medienwelt bedarf eines umfassenden Wissens über den Nutzen und die Gefahren selbiger. Die Gefahr von Fake News, aber auch Cybermobbing nehmen zu und es liegt in der Verantwortung der Schulen als solche mit Bildungsauftrag auf diese Entwicklung zu reagieren. Gerade jüngere Schülerinnen und Schüler müssen zwingend über Suchtpotenziale der digitalen Welt als auch den Umgang mit persönlichen Daten aufgeklärt werden. Bereits etablierte und neu entstandene Projekte, die Aufklärungs- und Präventionsarbeit in den genannten Bereichen betreiben, müssen finanziell vom Bund gefördert werden.

  1. Prüfungsaufgaben frei zugänglich machen
    In einigen Ländern ist das freie Einsehen von Prüfungsaufgaben nicht möglich. Zumeist werden die Rechte der Prüfungsaufgaben an Verlage verkauft und von diesen danach weiter vertrieben. Der freie Zugang auf diese ohne zusätzliche Kosten ist dabei zumeist nicht unmittelbar gegeben, deshalb fordern wir eine entsprechende Anpassung des Urheberrechtes. Das Ziel muss sein, dass jede Schülerin und jeder Schüler auf die Prüfungsaufgaben der vorherigen Jahre Zugang bekommt, ohne dafür
    beispielsweise bei Prüfungstrainern zusätzlich hohe Kosten zahlen zu müssen. Andernfalls ist ein faires Vorbereiten auf die Prüfungen für jede Schülerin und jeden Schüler die einen Abschluss machen möchten nicht gewährleistet.
    Bildung- wie auch Chancengerechtigkeit soll somit gestärkt werden, da Bildung nicht vom Geldbeutel abhängig sein darf.

  1. Ausbildungsplätze – Anreize für die Sicherung von Ausbildungsplätzen
    Es gilt weitere Anreize zu schaffen für kleine und mittlere Unternehmen mehr Ausbildungsplätze anzubieten um dafür Sorge zu tragen, dass auch Schulabsolventen aus ländlichen Regionen einfacher Ausbildungsplätze finden können. Dies soll dazu führen, jungen Menschen das Verbleiben in der bereits bekannten Region zu ermöglichen. Es geht hierbei um eine Stärkung der ländlichen Regionen. Mit Ausbildungsplätzen vor Ort ermöglicht man auch Schulabsolventen nicht zwischen Stadt und Land pendeln zu müssen. Dies ist ebenfalls ein nicht zu unterschätzender Beitrag zum Klimaschutz und steigert unmittelbar die Lebensqualität. Somit würde die Unterstützung des ländlichen Raumes zusammen mit dem Schutze des Klimas Hand in Hand gehen.
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Veränderungen im Bsek

Das neu formierte Kabinett der Bundesschülerkonferenz besteht nun aus folgenden Mitgliedern: Louisa Basner, die weiterhin als Generalsekretärin fungiert, Hasan Aljomaa, der die Aufgaben des Finanzkoordinators wahrnimmt, Bea Giese als Pressekoordinatorin und Charlotte Hüther als Innenkoordinatorin.

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