Bundesweite Testpflicht

Die Bundesschülerkonferenz fordert eine bundesweite Testpflicht an Schulen.(1)(2)(3)

Die bereits bestehenden freiwilligen Testangebote, stellen nach Ansicht der Bundesschülerkonferenz keine ausreichende Maßnahme dar, um der gestiegenen Infektionsgefahr entgegenzuwirken.

Selbstverständlich sollen diese Tests den Schülerinnen und Schülern kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. 24 Stunden vor der Prüfung soll den Schülern die Möglichkeit gegeben werden, sich einem PCR-Test zu unterziehen, um sichere Prüfungen durchführen zu können.

Daher fordern wir auch, jeder Schülerin und jedem Schüler eine FFP2-Maske für den Prüfungstag zur Verfügung zu stellen und pro Prüfling und pro Prüfungstag zwei Selbsttests für zuhause auszuhändigen – so können sich die Schülerinnen und Schüler bereits an den beiden Vortagen der Prüfungen testen und haben höhere Sicherheit, ergänzend zum verpflichtenden Schnelltest am Prüfungstag. Schülerinnen und Schüler, die eine Testung verweigern sollten, müssen aus Sicht der Bundesschülerkonferenz ,anstatt in Präsenzbeschulung, im äquivalenten Distanzunterricht unterrichtet werden.

Jede Schülerin und jeder Schüler muss mindestens drei Mal die Woche in der Schule eine Testung erhalten, Ziel muss langfristig eine Testung an jedem Präsenztag sein. Wichtig ist vor allem eine schülerfreundliche Aufklärung über die Funktionsweise, Durchführung und gesellschaftliche Bedeutung der Tests, dafür braucht es ausreichend Informationsmaterial und Videos. Dort wo es die Gegebenheiten zulassen, sollten Tests außerhalb der Unterrichtszeit durchgeführt werden.

Es braucht außerdem konkrete Richtlinien für Beteiligte am Schulleben, wie mit positiv getesteten Personen im Rahmen der Schule umzugehen ist.

Bei einer Testung in der Schule soll dieses Testergebnis zusätzlich bescheinigt werden. Mit dieser amtlichen Bescheinigung können Schülerinnen und Schüler auch Bereiche außerhalb der Schule in Anspruch nehmen, bei denen ein maximal 24 Stunden alter negativer Test benötigt wird.

(1) Ausgenommen Brandenburg, dort wird zu Hause getestet.
(2) Der Landesschülerrat Mecklenburg-Vorpommern spricht sich aufgrund einer noch unzureichenden Evaluation nicht für eine einheitliche Testpflicht an weiterführenden Schulen aus. Entsprechende Pressemitteilung hängt an.
(3) Das Bundesland Hessen steht zu der Testpflicht im regulären Präsenzunterricht, lehnt eine Testpflicht vor den Abschlussprüfungen jedoch ab. Möglicherweise fehlerhafte Selbsttests können nicht im zur Verfügung stehenden Zeitraum durch einen PCR-Test korrigiert werden und führen aufgrund der entstehenden Unsicherheit zu einer übermäßigen psychischen Belastung, die nicht im Verhältnis zu einem verhältnismäßigen Infektionsrisiko steht, welches durch eine Maskenpflicht für die den Test-nicht-Durchführenden noch weiter gesenkt werden kann.

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