Bildungssicherheit nach dem 10. Januar

Die Bundesschülerkonferenz geht mit gemischten Gefühlen in die Weihnachtsferien. Nach wie vor fehlt es an flächendeckenden, zukunftssicheren Konzepten für die Zeit nach den Ferien. Ein Szenariendenken muss verankert werden.

Nach dem 10. Januar muss für den Fall, dass die Zahlen nicht drastisch sinken, im Wechselmodell gestartet werden. Das langfristige Ziel ist und bleibt der Präsenzunterricht. Die jüngeren Schülerinnen und Schüler bis Klasse 6, Schulen mit besonderem Förderbedarf sowie die Abschlussklassen müssen hier besondere Priorität genießen.

Die Politik muss in Zusammenarbeit mit den Schulen die Weihnachtsferien nutzen, um funktionierende und effektive Konzepte für den Wechselunterricht zu gewährleisten. Auch hier sind die Schulen selbst gefragt, aktiv zu werden und Lösungen zu finden. Denn sie sind mit den lokalen Gegebenheiten vertraut. Die vergangenen Tage haben gezeigt, dass vielerorts die Schulen noch immer massiv mit Digitalunterricht überfordert sind . Das darf im kommenden Jahr nicht mehr die Normalität sein. Eine Miteinbeziehung der Schülervertretungen von Schul- über Landes- bis Bundesebene hält die Bundesschülerkonferenz für unerlässlich.

“Wir müssen jetzt alle Kräfte bündeln, um einen reibungslosen Start nach den Ferien sicherzustellen” – sagt der Generalsekretär der Bundesschülerkonferenz, Dario Schramm.

Auch die anstehenden Abschlussprüfungen müssen bereits jetzt so angepasst werden, dass keine Nachteile für die Absolventen aller weiterführenden Schularten entstehen. Hierfür ist ein Nachteilsausgleich nötig , so kann auf die teils abweichende Lernsituation reagiert werden.

“Wir brauchen diesen Nachteilsausgleich, damit auch in diesem Jahr faire und vergleichbare Abschlüsse geschrieben werden können. Wir müssen im Interesse aller dringend verhindern, dass drei Wochen vor den Abiturprüfungen wieder die Diskussionen vom letzten Jahr hochkommen. Wir brauchen jetzt den Gedanken für morgen.” – so das Fazit von Dario Schramm.

Zusätzlich kann eine Versetzungsgarantie der Schülerinnen und Schülern in diesem Jahr in Betracht gezogen werden, insofern nicht andere Voraussetzungen, wie zum Beispiel das erfolgreiche Absolvieren etwaigen Prüfungen, für die Versetzung in die nächste Klassenstufe erforderlich sind. Jedoch sollte hierbei die pädagogische Einschätzung der Fachlehrerinnen und Fachlehrer vor Ort ausschlaggebend für das Erreichen der nächsten Klassenstufe sein. Somit kann verhindert werden, dass betroffene Schülerinnen und Schüler ohne die erforderlichen Kompetenzen, die sie aus unterschiedlichen Gründen während des Schuljahres nicht entwickeln konnten, versetzt werden. Überdies trägt diese Maßnahme dazu bei, Problemen der kommenden Schullaufbahn vorzubeugen. Weiterhin sollte es die Möglichkeit geben, freiwillig zurückzutreten.

“Schülerinnen und Schüler leiden schon jetzt enorm unter den Gegebenheiten. Eine Versetzungsgarantie kann ihnen zumindest etwas die Sorgen nehmen” so der Generalsekretär Dario Schramm.

Der mittlerweile zweite Lockdown hat die noch immer existierenden Missstände im Bereich der Hardwareausstattung von Schülerinnen und Schülern erneut verdeutlicht. Wir müssen schnellstmöglich sicherstellen, dass jede und jeder über ein funktionierendes digitales Endgerät und einen funktionierenden Internetzugang verfügt. Es braucht in kritischen Fällen grundsätzlich Konzepte seitens der Schule, um die Kommunikation mit den Schülerinnen und Schüler aufrecht zu erhalten. Vor allem auf sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler muss geachtet werden.

“Wir dürfen gerade in den Zeiten wirklich niemanden auf der Strecke lassen. Gerade Schülerinnen und Schüler mit sozial schwachem Hintergrund müssen jetzt besonders unterstützt werden!” – fasst der Generalsekretär der Bundeschülerkonferenz, Dario Schramm zusammen.

Zusätzlich sind regionsübergreifende Mindeststandards innerhalb der Länder für Cloud und Kommunikationssysteme zu definieren. Zu groß sind die qualitativen Unterschiede von Schule zu Schule. Das Wirrwarr an Cloud- und Kommunikationssystemen muss endlich beendet werden. Lernmanagementsysteme und -plattformen innerhalb der Länder müssen jetzt verpflichtend eingesetzt und aufgerüstet werden.

Darüber hinaus sind Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer im Bereich der digitalen Bildung zentrales Element der Weiterentwicklung der Schulen, da vielerorts noch immer erhebliche Mängel in diesem Themenfeld festzustellen sind.

Diese Fortbildungen müssen die Kultusministerien ebenfalls in den kommenden Wochen vorbereiten und bereits bestehende Angebote weiterhin anbieten. Auch Webinare und schulinterne Seminare sind hierbei denkbar, um einen schnellstmöglichen Start zu garantieren.

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