Austritt des Landes Bayern aus dem nationalen Bildungsrat

Die Bundesschüler*innenkonferenz fordert schon seit 2016 eine verstärkte Umsetzung bundesweiter Bildungsstandards gerade im Hinblick auf die fehlende Vergleichbarkeit und Ungleichwertigkeit deutscher Bildungsabschlüsse.

Die BSK sieht jedoch die Kultusministerkonferenz (KMK) als zuständiges Gremium in der Pflicht seiner regulatorischen und angleichenden Funktion innerhalb des Bildungsföderalismus gerecht zu werden. Dazu braucht es keinen neuen Apparat, der gleiche oder ähnliche Aufgaben übernehmen soll.

Die KMK muss aktiver werden und gleichzeitig Transparenz und Gestaltungswillen – unter Einbeziehung aller wichtigen Akteure deutscher Bildungspolitik – zeigen und leben.

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Plenartagung 26/1

Unsere erste Plenartagung im Jahr 2026 fand vom 25. bis 29. März in Schwerin statt. Der wohl wichtigste Beschluss: Aus der „Bundesschülerkonferenz“ wird nun offiziell die „Bundesschüler*innenkonferenz“.

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