§ 10 Ablauf der Antragsberatung
Der Ablauf der Antragsberatung folgt, für jeden Sachantrag oder Änderungsantrag zur Satzung/Statuten, dem folgenden Muster:
1. Einbringung des Hauptantrages durch das antragstellende Land oder eine*n von ihm ernannte*n Stellvertreter*in (beinhaltet Vorstellung des Antrages und einleitende Worte);
2. inhaltliche Diskussion zum Hauptantrag, einschließlich Fragen an den/die Antragsteller*in („erste Lesung“);
3. Vorstellung, Diskussion und Entscheidung über Änderungsanträge („zweite Lesung“);
4. inhaltliche Diskussion zum Hauptantrag in veränderter Form („dritte Lesung“);
5. abschließende Worte durch den/die Antragsteller*in;
6. finale Abstimmung über den Hauptantrag.
Für die drei Lesungen (vgl. Nr. 2, 3 und 4) werden jeweils separate Redelisten geführt, es gelten die nachfolgenden Paragrafen entsprechend. In den Schritten der Nr. 1 und 5 spricht nur der/die Hauptantragsteller*in oder sein*e/ihr*e Stellvertreter*in.
