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0010

§ 10 Ablauf der Antragsberatung

Der Ablauf der Antragsberatung folgt, für jeden Sachantrag oder Änderungsantrag zur Satzung/Statuten, dem folgenden Muster:

  1. Einbringung des Hauptantrages durch das antragstellende Land oder eine*n von ihm ernannte*n Stellvertreter*in (beinhaltet Vorstellung des Antrages und einleitende Worte);
  2. inhaltliche Diskussion zum Hauptantrag, einschließlich Fragen an den*die Antragsteller*in („erste Lesung“);
  3. Vorstellung, Diskussion und Entscheidung über Änderungsanträge („zweite Lesung“);
  4. inhaltliche Diskussion zum Hauptantrag in veränderter Form („dritte Lesung“);
  5. abschließende Worte durch den*die Antragsteller*in;
  6. finale Abstimmung über den Hauptantrag.

Für die drei Lesungen (vgl. Nr. 2, 3 und 4) werden jeweils separate Redelisten geführt, es gelten die nachfolgenden Paragrafen entsprechend. In den Schritten der Nr. 1 und 5 spricht nur der*die Hauptantragsteller*in oder sein*e*ihr*e Stellvertreter*in.

Sollte eine Delegation durch Fehlen einer Person aus bestätigten Gründen den Auflagen nach Paragraph 6 Absatz 2 der Satzung nicht nachkommen, so haben Sie dies dem Bundessekretariat vor Beginn der Tagung mitzuteilen. Zu Beginn der Tagung stimmt das Plenum mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen ab, der Delegation unbegrenztes Rederecht zu allen Anträgen zu erteilen. Sollte sich die benannte Mehrheit nicht finden, erhält die Delegation begrenztes Rederecht zu Anteilig 30 Prozent der eingereichten Anträge, welche dem Plenum binnen einer Stunde nach der Ablehnung des vollen Rederechts in Listenform vorzulegen sind.

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