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| (1) Das Plenum ist das oberste, beschlussfassende Organ der BSK. Das Plenum besteht aus allen anwesenden Bundesdelegierten der Mitgliedsländer. Es tritt ausschließlich zu Plenartagungen zusammen.\\ | (1) Das Plenum ist das oberste, beschlussfassende Organ der BSK. Das Plenum besteht aus allen anwesenden Bundesdelegierten der Mitgliedsländer. Es tritt ausschließlich zu Plenartagungen zusammen.\\ | ||
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| - | (2) Jedes Mitgliedsland entsendet bis zu drei gleichberechtigte Bundesdelegierte zu den Plenarsitzungen.\\ | + | (2) Jedes Mitgliedsland entsendet bis zu drei gleichberechtigte Bundesdelegierte zu den Plenarsitzungen. Jede Delegation soll mindestens eine FINTA* und eine cis-männliche Person entsenden.\\ |
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| - | (3) Jedes Mitgliedsland hat nur eine Stimme.\\ | + | (3) Falls Personen |
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| - | (4) Die Aufgaben des Plenums sind die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen, | + | (4) Jedes Mitgliedsland hat nur eine Stimme.\\ |
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| - | (5) Das Plenum ist beschlussfähig, | + | (5) Die Aufgaben des Plenums sind die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen, |
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| + | (6) Das Plenum ist beschlussfähig, | ||
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