Grundsatzprogramm der Bundesschülerkonferenz
Noten
Die Leistungsbewertung in den Schulen ist ein regelmäßig diskutiertes Thema in den deutschen Bildungslandschaften. Die grundlegende Frage, die man sich bei dieser Thematik stellen muss, ist, welche Ziele mit einer notenbezogenen Leistungsbewertung erreicht werden sollen. Verfolgt man mit einem Zeugnis die Absicht, einen bedeutenden Einfluss auf die Unterrichtsqualität zu haben, darf dies nicht der einzige Ansatz bleiben. Vor allem verbales und schriftliches Feedback verbessert den Lernerfolg der Lernenden. Eine Bewertung des Lernverhaltens steht in direktem Zusammenhang mit dem Lernfortschritt. Noten in Form von Zahlen, welche nicht tiefer begründet sind, sollten in der Schullaufbahn so spät wie möglich vergeben werden. Idealerweise werden sie nur als Unterstützung bei der Leistungsbewertung genutzt. Wortzeugnisse statt Noten in Zahlenform erlauben gerade zu Beginn der Schullaufbahn einen besseren Blick auf die Fähigkeiten der Lernenden. Aus Sicht der Bundesschülerkonferenz muss in den Ländern entschieden werden, wo und ab wann Noten in Zahlenform vergeben werden, oder welche Alternative die am besten geeignete Form ist. In anderen Nationen existiert oft ein größeres Bewusstsein für Bildung innerhalb der Gesellschaft. Dies führt in einigen Nationen zu einem System, in dem Lernende oft durch das eigene Elternhaus Druck erfahren, um zwingend gute bis herausragende schulische Erfolge zu erzielen. Resultierend folgt eine Vielzahl negativer Effekte in der Erziehung und Entwicklung des Kindes. Die Lernenden leiden oft unter einem Leistungsdruck, ausgehend von mehreren Seiten zu Lasten der Charakterbildung steht zurück. Gesundes Lernen funktioniert nur ohne übermäßigen Leistungsdruck. Länder, die in Studien wie der PISA gute Ergebnisse erzielen, haben oft andere Bildungssysteme und Rahmenbedingungen als das deutsche Bildungssystem. So steht zum Beispiel Estland, welches der Notengebung auch ein individuelles Feedback gegenübersetzt, mit an der Spitze. Das estnische Bildungssystem ist auch exemplarisch dafür, dass es das gemeinsame Lernen priorisiert. Lernende mit schlechteren Leistungen werden dementsprechend mit Förderprogrammen oder Beratungsangeboten unterstützt. Die Team- und Gesellschaftsfähigkeit ist hier ein Kernbestandteil der Erziehung und Bildung. Damit die vielen im deutschen Bildungssystem existierenden Bildungsdefizite behoben werden können, bedarf es einer Vielzahl von Maßnahmen, von denen eine andere Formen der Leistungsbewertung nur ein Baustein sein kann. Aufgrund des in Deutschland vorherrschenden Bildungsföderalismus, muss mit konkreten Regelungen auf individuelle Bedürfnisse der Bundesländer eingegangen werden.
Ein Königsweg existiert hierbei nicht. Es müssen jedoch klare Ansätze und Konzepte zum Einsatz kommen, die mit der Perspektive entworfen werden, mehrere Legislaturperioden zu überdauern. Dazu gehört auch, die aktuellen fachlichen Zuständigkeiten im föderalen System zu akzeptieren.
Schulen im Föderalismus
Deutschland hat durch seinen Bildungsföderalismus eine Sonderstellung. Der Bildungsföderalismus sorgt größtenteils für Unterschiede in den Bildungssystemen des Bundes. Dies sollte dabei trotzdem die Möglichkeit der stetigen Entwicklung mit sich bringen, welche die Bundesschülerkonferenz als notwendig erachtet. Jede Schulform muss sich immer wieder an ihr, sich veränderndes Umfeld anpassen. Auf welche Schulformen die Bundesländer setzen und wie sie diese im stetigen Wandel ausgestalten, muss die Kompetenz der verschiedenen Länder selbst sein. Aus unserer Sicht muss diese Möglichkeit dafür genutzt werden, um in jeder Region die optimale Schulform mit möglichst zielgerichteter Förderung zu gewährleisten. Die Bundesschülerkonferenz erkennt aber auch Probleme des Bildungsföderalismus wie etwa mangelnde Vergleichbarkeit an und fordert eine stärkere Kooperation zwischen den Bundesländern sowie eine Aufhebung des grundsätzlichen Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern. Wichtig ist es dabei, dass alle Lernenden eine faire Möglichkeit haben, ihren gewünschten Abschluss zu erreichen. Es ist wichtig, das Bewusstsein zu schaffen, dass ein Abschluss allein nur bedingt einen Überblick über die gesamten Kompetenzen einer Person ermöglicht. Weitere essentielle Kompetenzen werden von den jetzigen Abschlüssen nur teilweise abgebildet, stellen aber einen genauso wichtigen Bestandteil gelungener Bildung dar.
Inklusion
Ein binnendifferenziertes Lernen an Schulen ist ein wichtiger Bestandteil eines Schulsystems, um das Themengebiet „Bildungsgerechtigkeit“ gezielt anzugehen. Es ist ein guter Ansatz, wenn Klassen jahrgangsstufenübergreifend und binnendifferenziert gemeinsam lernen, da sich dadurch die Lernenden gegenseitig unterstützen können. Voraussetzung dafür sind existierende und gut ausgearbeitete Konzepte. Der Begriff Inklusion wird leider im öffentlichen Diskurs oft als reines Schlagwort verwendet, ohne dabei inhaltlich auf das Thema einzugehen. Die Inklusion an Schulen ist grundsätzlich erstrebenswert, jedoch muss diese immer von pädagogisch wertvollen Konzepten begleitet werden. Die Länder entscheiden, welche Schularten und -formen die besten Unterrichtsformen ermöglichen. Binnendifferenzierte Formate jeglicher Art dürfen jedoch nicht als Vorwand dienen, Lernenden ein mittelmäßiges Bildungsangebot zu stellen, welches das Schwache über- und Starke unterfordert. Äußere Differenzierung kann dabei ebenfalls eine Rolle spielen. Nach Möglichkeit sollte es Fachkräfte an den Schulen geben, die gemeinsam mit den schulischen Mitbestimmungsgremien entsprechende Konzepte für die Schule entwickeln, in denen Lehrkräfte anschließend geschult werden, um eine entsprechende Implementierung in den Unterricht zu ermöglichen.
Neue Lernmethoden ermöglichen
Der Frontalunterricht darf auf keinen Fall die dominierende Form des Unterrichtes sein. Wir weisen hierbei auf neue Unterrichtsformate in anderen Ländern hin, welche bereits Erfolge in Studien gezeigt haben. Der Aufbau von Modellschulen kann eine geeignete Möglichkeit darstellen, um solch neue Konzepte und Methoden des Lernens in größerem Maße zu testen. Hierbei kann den Schulen der entsprechend benötigte Handlungsspielraum zugesprochen werden, um diese neuen Möglichkeiten unabhängig zu implementieren. Auch das Abweichen von der klassischen 45 Minuten Stunde stellt eine Möglichkeit zur alternativen Unterrichtsgestaltung dar.
Psychologischer Aspekt
Probleme mit Blick auf mentale Gesundheit sowie psychische Krankheiten wurden besonders durch die Corona-Pandemie in den gesellschaftlichen Mittelpunkt gerückt. Seit Langem ist hiervon auch der Raum Schule betroffen. Hier leiden Jugendliche schon im jungen Alter unter starkem Leistungsdruck, sozialen Spannungen und daraus resultierendem Stress. Jugendliche werden dabei aktiv daran gehindert, ihre bestmöglichen Leistungen zu erreichen. Folgen von Stress sind dabei nicht selten Unzufriedenheit und eine Abneigung gegenüber der Schule. Ziel sollte jedoch genau das Gegenteil sein: Der Anspruch, die Lernenden zur bestmöglichen Nutzung ihres individuellen Potenzials zu ermutigen, ohne sie übermäßigem Stress und Leistungsdruck auszusetzen. Stressprävention und Stressmanagement an Schulen müssen dabei schon früh den Lernenden nähergebracht werden und auch in der Gestaltung des Schulalltags elementarer Bestandteil sein. Außerdem muss die Schulpsychologie weiter institutionalisiert und neue Stellen dafür geschaffen werden. Im Hinblick auf den Fachkräftemangel in diesem Bereich soll dieser Beruf attraktiver gemacht werden, indem attraktivere Vergütungsmodelle entwickelt, bürokratische Hürden gesenkt und Psychologiestudierende auf den Beruf aufmerksam gemacht werden. Besonders die Bewertung muss hierfür angepasst werden. Sie sollte sich nicht nur auf die erbrachten Leistungen, sondern auch auf die persönliche Entwicklung der Lernenden fokussieren. Im Fach Sport ist dabei beispielsweise neben dem Faktor der Leistung auch die individuelle Steigerung sowie das Arbeitsverhalten in die Bewertung einzubeziehen. In anderen Fächern wäre eine Ergänzung der Leistungsbewertung gut durch Einbeziehung von individuellen Faktoren und des Engagements im Unterricht möglich. Neben der Vermeidung von Stress müssen aber auch die Aufgaben der Lernenden angepasst werden, um insbesondere den Leistungsdruck zu minimieren. Die individuelle Förderung der Lernenden nach eigenem Bedarf und die Gleichbehandlung aller Lernenden, unabhängig der erbrachten Leistungen, ist dabei ein Muss. Besonders die soziale Ausgrenzung von Lernenden muss durch die Institution Schule aktiv verhindert werden. Die hierfür benötigten Mittel sollen vom Bund gestellt und finanziert werden.
Besonders im Rahmen des Themenkomplexes Gleichbehandlung, aber auch darüber hinaus muss über das Thema Sexualität gesprochen werden. Mit diesem setzen sich Jugendliche insbesondere in der Pubertät intensiv auseinander. Zu keinem Zeitpunkt darf es dabei zu Ausgrenzungen oder Spannungen aufgrund der geschlechtlichen Identität oder der Sexualität einzelner Jugendlicher kommen. Schulen sollen dabei nicht nur ein diskriminierungsfreier Raum sein, sondern müssen auch ihrem Bildungsauftrag mit Blick auf die gesamte Gesellschaft nachkommen. Wenn in der Schule nicht der Grundstein für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft gelegt wird, kann dies auch in den weiterführenden Lebensbereichen nicht gelingen. Als grundlegend betrachten wir hierfür den Sexualkundeunterricht, in dem sich mit dem Thema Sexualitäten und Geschlechtsidentitäten zwingend auseinandergesetzt werden sollte. Ziel muss es dabei sein, dass sich nicht nur auf den Aspekt der Fortpflanzung fokussiert wird, sondern auch gesellschaftliche und besonders psychische Aspekte behandelt werden. Die Vorteile und die Normalität einer vielfältigen Gesellschaft müssen den Lernenden dabei nähergebracht werden, um Diversität als Normalzustand einer modernen Gesellschaft im 21. Jahrhundert zu etablieren. Dabei sollte es im Zuge des Unterrichts auch nicht zur Trennung der Lernenden aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer Sexualität kommen. Zusätzlich muss besonders die Sozialarbeit, Respekt-Coaches und Schulpsychologie dafür geschult werden, Jugendliche, die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität und/oder Sexualität diskriminiert werden, individuell helfen zu können und sie in ihrer Entwicklung zu unterstützen. Die Bundesschülerkonferenz erkennt an, dass FLINTA+ in unserer Gesellschaft diskriminiert werden. Diese Diskriminierung kann sich unter anderem in den SV-Strukturen widerspiegeln. Ein Bewusstsein für diese Diskriminierung soll geschaffen und Maßnahmen, die dieser Diskriminierung langfristig entgegenwirken, sollen getroffen werden - in unserem gesamten Bildungssystem und in den SV-Strukturen.
Digitale Infrastruktur schaffen
An vielen Schulen bundesweit fehlt es derzeit an der nötigen digitalen Infrastruktur. Vor allem mangelt es vielerorts an den nötigen Kommunikationswegen. Es muss in der Zukunft gewährleistet sein, dass ausnahmslos alle Lernenden digital erreicht werden und digital am Unterricht teilhaben können. Des Weiteren müssen Voraussetzungen, wie beispielsweise eine Internetverbindung und Lademöglichkeiten für alle Lernenden, zur Verfügung stehen. Außerdem müssen zielgruppengerechte Ansprechpartner an jeder Schule vor Ort zur Verfügung stehen, damit die Lehrkraft entlastet werden und die Digitalisierung an den Schulen vorangetrieben werden kann. Die Coronakrise und die damit verbundenen Schulschließungen haben die bereits bestehenden Probleme der digitalen Infrastruktur an den Schulen der Bundesrepublik Deutschland verstärkt und aufgezeigt. In Bezug auf die Finanzierung des Digitalisierungsprozesses dürfen soziale Ungerechtigkeiten nicht verstärkt werden. Die Beantragung der Mittel für die Anschaffung von Endgeräten zur Gewährleistung eines digitalen Handelsrahmens muss unbürokratisch, unkompliziert und effizient gestaltet werden, um die Betroffenen schnellstmöglich unterstützen zu können.
Digitalisierung erfordert eine Modernisierung
Der digitale Ausbau muss mit einer Modernisierung der Schulgebäude einhergehen. Deshalb soll es finanzielle Mittel für die Instandsetzung von Klassenzimmern und Lernorten sowie die Bereitstellung von WLAN geben. „Die Bundesschülerkonferenz fordert eine Priorisierung von Schulen beim Ausbau des bundesweiten Glasfasernetzes und fordert die Schaffung eines Fördertopfes des Bundes, um die priorisierte Glasfaserausstattung von Schulen zu großen Teilen zu finanzieren. Die Breitbandanbindung hängt in den ostdeutschen Flächenländern, zudem stärker hinterher als in den westdeutschen Flächenländern. Im Sinne gleichwertiger Bildung braucht es hier ein besonderes Augenmerk. Der Bund soll daher ein Zusatzprogramm für die Förderung des schnellen Glasfaseranschlusses der Schulen in den ostdeutschen Flächenländern bereitstellen. Denn das sind die Grundvoraussetzungen für den erfolgreichen Ausbau der Digitalisierung.
Digitalisierung beinhaltet mehr als nur Endgeräte
Die Bundesschülerkonferenz begrüßt die Entscheidung, 800 Millionen Euro für digitale Infrastruktur wie Tablets und Computer bereitzustellen. Dies dient zur Unterstützung derer, die die notwendigen finanziellen Mittel für digitale Endgeräte, welche zur Vermittlung von schulischen Lerninhalten außerhalb des Schulgebäudes dringend erforderlich sind, nicht aufwenden können. Die für die Digitalisierung bereitgestellten Fördermittel müssen unbürokratisch und schnell bei den Schulen ankommen. Es müssen Medienpädagogen und Fachkräften mit dem nötigen relevanten Know-How vermehrt ausgebildet und Stellen bereitgestellt werden, um den Umgang mit Medien und den entsprechenden digitalen Endgeräten nachhaltig gestalten und vermitteln zu können. Um jeder Schule die Möglichkeit zu geben, die Digitalisierung bestmöglich und auf ihre Voraussetzungen abgestimmt voranbringen zu können, sollte jede Schule ein eigenes Medienkonzept, basierend auf dem Rahmenkonzept des jeweiligen Bundeslandes, entwickeln. Die gesamte Schulgemeinschaft soll bei der Erarbeitung der Medienkonzepte einbezogen werden. Die Schulen sollen bei der Entwicklung der Medienbildungskonzepte unterstützt werden, um vor allem die Lehrkräfte nicht weiter zu überlasten. Digitale Bildung ist eine essenzielle Kernkompetenz, die moderne Schule ausmacht. Digitalisierung und die Absicherung der zugehörigen Infrastruktur sind zur Erreichung dieser Kernkompetenz zwingend notwendig. Nach dem Digitalpakt-Schule sind immer noch Lücken in der Infrastruktur gerade in strukturschwachen Regionen erkennbar. Es ist deswegen grundsätzlich wichtig, diese nochmals zu unterstützen, damit die digitale Ausstattung nicht vom Schulstandort abhängig ist. Ein zweites Programm, mindestens in der Höhe des ersten Digitalpaktes, welches vollständig aus Bundesmitteln finanziert wird, ist ein guter Beitrag, um das Problem der unzureichenden digitalen Ausstattung an deutschen Schulen gerade in strukturschwachen Kommunen zu lösen.
Lehrer*innenfortbildung
Es soll verpflichtende schulinterne Fortbildungen im Bereich der Medienkompetenz und deren Vermittlung für Lehrkräfte geben. Hierbei ist darauf zu achten, dass alle Lehrkräfte ohne große bürokratische Aufwände, finanziell unterstützend und vor Ort Möglichkeiten bekommen, weitreichende digitale Kompetenzen zu erlernen. Hierbei braucht es eine Zusammenführung aus dem Vorhandensein von Endgeräten und der Kompetenz, diese zielorientiert nutzen zu können.
Medienbildung für Lernende
Damit der Umgang mit digitalen Endgeräten und Medien reibungslos und sicher ablaufen kann, ist auch die entsprechende Kompetenz im Umgang mit diesen erforderlich. Dazu braucht es eine verpflichtende Implementierung von Medienbildung und -kompetenzvermittlung für Lernende in die Lehrpläne. Hierbei soll der fachgerechte Umgang mit den Endgeräten bei einem dem Alter entsprechend eingeschränkten Funktionsumfang erlernt werden. Im Umgang mit digitalen Lernmedien muss der pädagogische Fokus auf der Kombination aus digitaler und analoger Medienverwendung gelegt werden. Auch die sozialen Kompetenzen dürfen dabei keinesfalls außer Acht gelassen werden. Die Nutzung von digitalen Endgeräten sollte einen umfangreichen Bestandteil im Unterricht einnehmen. Auch eine digitale, schulartübergreifende Lernplattform ist hierfür eine gute Methode. Hier sollte nach Möglichkeit auf in den Bundesländern bereits etablierte Systeme zurückgegriffen werden. Die Umsetzung der Visionen einer digitalen Schule von morgen kann nicht mit der Infrastruktur von gestern gelingen. Digitalisierung darf nicht am Schultor enden, sondern soll unerlässlich im Schulgebäude weitergehen. Digitale Kompetenz muss gleichwohl von Lehrkräften, Lernenden, aber auch Eltern erlernt und der Prozess mitgestaltet werden.
Der Politikunterricht von Morgen
Politik muss Pflichtschulfach in der Sekundarstufe I werden. Politische Bildung ist wichtig und wirkt der Politikverdrossenheit entgegen. Zudem ist die Stimme von Jugendlichen essentiell für das aktuelle Politikgeschehen und sollte daher, eben durch Politik als Pflichtschulfach, gestärkt werden. Die Kompliziertheit der Politik ist ein zentraler Grund für die allgemeine Politikverdrossenheit der Lernenden und Jugendlichen. Die Art und Weise, wie Politik heutzutage publiziert wird, empfinden wir als jugendfern. Die Politikverdrossenheit wird noch einmal dadurch verstärkt, dass sich der politische Unterricht vorwiegend mit politischen Theorien (Strukturen, Historien und Ideologien) auseinandersetzt. Aus diesem Grund setzen wir uns für einen spannenden und ansprechenden Politikunterricht ein, der sich auch mit aktuellen Ereignissen in gerechter Art und Weise befasst. Dies wird unserer Meinung nach durch die Einbeziehung von zusätzlichen jugendfreundlichen Materialien, wie zum Beispiel dem Wahl-O-Mat erreicht. Hierbei ist eine reflektierte Betrachtung der Materialen vonnöten, um den qualitativen Erhalt des Unterrichtes zu gewährleisten. Die Lernenden müssen im Rahmen des Politikunterrichts über die Partizipationsmöglichkeiten, z.B. die Rechte ihrer Vertretungen, auf allen Ebenen ausreichend informiert werden. Leider ist es auch keine Seltenheit, dass Lehrkräfte fachfremd unterrichten, was zur Folge hat, dass der Unterricht noch weiter qualitativ leidet. Eine ständige Evaluation und Optimierung des Unterrichts im Fachbereich Politik in Form von Fortbildungen der Lehrkräfte und Aktualisierung der Curricula ist sinnbringend. Zugleich soll ein Fokus auf die Partizipationsmöglichkeiten und die demokratische Erziehung der Lernenden gelegt werden. Die methodische Ausgestaltung wäre u.a. mittels Planspiele und Podiumsdiskussionen (auch mit politischen Parteien) vonseiten der BSK zu empfehlen. Die Lehrkräfte sollen hierbei einen methodisch und didaktisch vielfältigen Unterricht gestalten, um die operatorischen und rhetorischen Kompetenzen der Lernende zu fördern und zu verbessern. Diese können auch mittels Durchführung von Diskussionen im Unterricht und Vorbereitung von Referaten seitens der Lernenden praktisch erlernt und verbessert werden. Ein weiteres Problem, welches einem realitätsbezogenen Unterricht entgegensteht, ist, dass ein ständiger Austausch zwischen Lernenden und Politik von einzelnen Kultusministerien untersagt wird. Damit ein praxisorientierter Politikunterricht erteilt werden kann, sollen die für die Ressorts Bildung und Schule zuständigen Landesbehörden die notwendigen Impulse setzen, damit dieser Austausch auch juristisch legitimiert wird.
Möglichkeiten der politischen Partizipation für Lernenden
Demokratie kann nur erlernt werden, indem sie auch gelebt wird. Deshalb soll es eine flächendeckende Einführung eines drittelparitätisch besetzten Schulparlamentes/ einer Schulkonferenz geben. Viele Bundesländer gehen hier schon mit gutem Beispiel voran, dennoch besteht in einigen Ländern Nachbesserungsbedarf. Da Partizipation jedoch nicht nur in schulinternen Gremien erfolgt, sondern auch durch öffentlichkeitswirksame Aktionen wie die Teilnahme an Demonstrationen zu bildungspolitischen Themen, können sowohl inner- als auch außerhalb der Schulzeit keine Repressalien für die Lernenden von Seiten der für Bildung und Schule zuständigen Behörden und Institutionen zur Folge haben . Um die Teilhabe von jüngeren politikinteressierten Jugendlichen zu fördern, ist die Heruntersetzung des Mindestalters zur Ausübung des aktiven Wahlrechtes bei Kommunal- und Landtagswahlen auf 16 Jahre erforderlich.
Lehrkräftemangel
Der Lehrkräftemangel ist eines der zentralen Probleme des Schulsystems. Die Ständige Wissenschaftliche Kommission der KMK schlug hierzu Anfang 2023 eine Reihe von Maßnahmen vor, zu denen die BSK wie folgt Stellung nimmt. Die Möglichkeit auf Teilzeitarbeit begrenzen Die Wichtigkeit der Teilzeitarbeit als bedeutenden Attraktivitätsfaktor für den Lehrer*innenberuf, der bei der Einschränkung von Teilzeitarbeit wegfallen- und somit das Nachwuchskräfteproblem weiter verschärfen würde. Maßnahmen, die eine Mehrbelastung für Lehrkräfte darstellen, betrachten wir als problematisch. Damit eine effektive Lösung erzielt werden kann, muss eine Balance zwischen kurz- und mittelfristigen Maßnahmen, aber auch langfristige Maßnahmen, wie die Förderung einer verstärkten Ausbildung von Lehrkräften, gefunden werden. Anreize schaffen, damit ältere Lehrkräfte aus dem Ruhestand zurückkommen Es sollen Anreize geschaffen werden, die ältere Lehrkräfte motivieren sollen, aus dem Ruhestand zurückzukehren, um in Hausaufgabenbetreuungen, Vertretungsstunden oder Nachhilfestunden eingesetzt werden. Diese Maßnahmen würden einen Beitrag dazu leisten, den Bedarf an Lehrkräften kurzfristig zu überbrücken. Auf lange Sicht ist es jedoch weit wichtiger, den Lehrer*innenberuf attraktiver zu gestalten. Keine Erhöhung der Klassenstärken Eine Erhöhung der Maximalgröße in Klassen ist eine Maßnahme, die viele negative Folgen mit sich zieht. Gerade aus pädagogischer Sicht ist diese Maßnahme nicht vertretbar, da viele Lernende individuelle Betreuung brauchen. Zudem würden Lehrkräfte weiter belastet und der Leistungsdruck auf Lernende vergrößert werden. Erleichterte Anerkennung von Abschlüssen ausländischer Lehrkräfte, Anreize zur befristeten Beschäftigung an anderen Schulen, wo Personalnot herrscht und ein zusätzlicher Einsatz von nicht-pädagogischem Personal in Verwaltung, IT oder Bibliotheken. Werden als sinnvoll erachtet, zusätzlich könnten Länder verschiedene Programme initiieren, um Personal für den Verwaltungsbereich zu finden. Auch schulintern können Lernende bei technischen Fragen aushelfen. Zusätzlich sollte der Quereinstieg in den Lehrer*inberuf erleichtert werden. Hybrid-Unterricht in der Oberstufe Die Bundesschülerkonferenz erachtet Hybridunterricht, wie er bisher durchgeführt wurde, als keine vergleichbare Alternative zum Präsenzunterricht. Die Pandemie hat gezeigt, dass Lernende Präsenzunterricht benötigen. Auch an einer nicht ausreichenden Digitalisierung beziehungsweise mangelnden Kompetenzen im Umgang mit digitalen Medien von Seiten der Lehrenden, die dafür nötig wären, könnte Hybrid-Unterricht scheitern. Zudem könnten Ministerien diese Maßnahme generell als Möglichkeit sehen, Lehrpersonal einzusparen - was wir aus pädagogischer Sicht als nicht vertretbar erachten.
Berufsorientierung an Schulen
Berufliche Bildung und Berufsorientierung stellen das Fundament des weiteren Lebenswegs nach dem Schulbesuch dar. Lernende aller Schularten in Deutschland sollten obligatorisch an verschiedenste Berufsfelder herangeführt werden. Daher ist es wichtig, die verpflichtenden Praktika für Lernende, die in unterschiedlichen Ausführungen, durchzuführen.
Zeitliches Potenzial für Schüler*innenpraktika steigern
Die Bundesschülerkonferenz empfiehlt mindestens zwei verpflichtende 3-wöchige Praktika, Schüler*innen soll es des Weiteren ermöglicht werden, weiter Praktika freiwillig zu absolvieren. Praktika zur Berufsorientierung sollen von ihrer Ausrichtungsart nicht beschränkt sein im Rahmen des Jugendschutzes, sowie im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten. Der Bund soll allen Betrieben, die Praktika anbieten, finanzielle Aufwandsentschädigungen leisten. Schulen sollen Berufsberatende der Bundesagentur für Arbeit zugeordnet werden. Außerdem sollen Lehrkräfte Fortbildungen zum Thema Berufsberatung erhalten, um Schüler*innendarüber aufklären zu können. Jedes Jahr sollen Lernende ab der 9. Klasse mit entweder Berufsberatende der Bundesagentur für Arbeit oder berufsbildenden Lehrkräften ein 20-minütiges individuelles Beratungsgespräch führen. Dabei sollen Stärken, Talente und Interessen evaluiert und mögliche Berufswege aufgezeigt werden. Einmal im Jahr soll ein längeres berufsberatendes Gespräch auch im Klassenverbund stattfinden. Des Weiteren sollen Lernende keine Fehlstunden oder andere Benachteiligungen dafür erhalten dürfen, wenn sie Berufsinformationsveranstaltungen besuchen.
Evaluation in der Schule
Auch in der Schule selbst soll eine Vor- und Nachbereitung sowie eine Evaluation der jeweiligen Praktika stattfinden. Lernende sollte die Gelegenheit zum Austausch der gesammelten Erfahrungen bekommen, um voneinander profitieren und lernen zu können. Somit können die Lernenden als Multiplikatoren den Eindruck und die damit einhergehenden Kenntnisse über unterschiedliche Berufe und Berufsfelder untereinander austauschen und die Durchführung von Praktika nachhaltig gestalten.
Beziehungen zu Akteuren der Beruflichen Bildung stärken
Um eine praxisnahe Berufsorientierung sicherzustellen, soll es regelmäßige und auf die Bedürfnisse der jeweiligen Schule angepasste Vernetzungstreffen zwischen Vertretern aus der Schulgemeinschaft und Vertretern der regionalen und überregionalen Wirtschaft, sowie weiteren Akteuren des gesamten Feldes der Beruflichen Orientierung geben. An weiterführenden Schulen in Deutschland sollte eine Funktionsstelle eines Koordinators für Berufliche Orientierung etabliert werden. Diese sollte den Lernenden die Möglichkeit geben, individuelle Gespräche zu führen, um auf die einzelnen Interessen und Anliegen dieser einzugehen und sie bedürfnisbezogen zu beraten.
Schulart- und fächerübergreifende Berufsorientierung fördern
Es soll eine verstärkte Implementierung von Praktika mit Ausbildungsbezug an weiterführenden Schulen mit dem Ziel des allgemeinen Hochschulabschlusses geben. Dies muss schon in der anfänglichen Schullaufbahn der weiterführenden Schulen, spätestens jedoch in der Sekundarstufe I stattfinden, sodass sich die Lernenden schon frühzeitig einen Überblick über Ausbildungsberufe und akademische Berufe verschaffen können. Zugleich müssen jedoch auch Lernende von weiterführenden Schulen, die die allgemeine Hochschulreife nicht anstreben, neben Ausbildungsberufen, ebenfalls über die Erfahrungen und Perspektiven von akademischen Berufen unterrichtet werden. Somit kann Berufliche Orientierung unabhängig vom Schulabschluss praktiziert und gelebt werden und die Bedeutung der Ausbildungsberufe wieder eine größere Wichtigkeit erlangen. Neben den schulartübergreifenden Angeboten zur beruflichen Orientierung muss auch ein vielfältiges Spektrum für schulische Praktika zur Verfügung stehen. Lernende sollen einen breitgefächerten und weitreichenden Einblick in die berufliche Praxis erlangen, um anhand der gesammelten Erfahrungen eine Entscheidung für den Lebensweg nach dem Abschluss treffen zu können. Lernende an Deutschlands Schulen benötigen mehr Aufklärungsarbeit von entsprechenden Koordinatoren für berufliche Orientierung. Alle Schulen jeglicher Schulformen müssen den Lernenden Möglichkeiten für eine breitgefächerte Berufsorientierung bieten, damit sie bereits in der Schule über die Perspektiven ihres späteren beruflichen Werdegangs erfahren und lernen können. Um den Übergang von Schule ins Berufsleben besser zu gestalten, ist die Berufsberatung und -bildung eine zentrale Aufgabe innerhalb der Schule. Dabei sollen verschiedene Berufsbilder der Schüler*inschaft vermittelt werden, damit diese bestmöglich auf das Berufsleben vorbereitet.
Förderung der Akzeptanz von beruflich-karrieretechnischen Entscheidungen der Lernenden
Die individuelle Freiheit der Lernenden gilt in der Berufsorientierung als oberstes Gebot. In diesem Sinne soll die Akzeptanz von beruflich-karrieretechnischen Entscheidungen der Lernenden gefördert werden, insofern sich diese nicht mit geltender Gesetzgebung schneiden. Dies gilt vor allem für den Fall, dass die von den Lernenden getroffenen Entscheidungen mit dem schulartspezifisch angestrebten Abschluss auseinanderfallen.
Nachhaltigkeit
In unserer globalisierten Welt besteht ein großer Kontrast zwischen der Handlung und dem Bewusstsein über die Konsequenzen für uns und die Umwelt. Die internationale Gesellschaft steht seit dem Nichterreichen der UN-Millenniumsziele in der Verantwortung, sich verstärkt mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinanderzusetzen. Das frühe Erlernen sowie die stetige Förderung bewussten Handelns ist sinnvoll, da dieses auch den kommenden Generationen eine unabdingbare Lebensgrundlage bietet. Um die Relevanz zu verdeutlichen, ist die Bildung für nachhaltige Entwicklung, welche sich nicht nur auf ein selbstbestimmtes Handeln der Lernenden, sondern auch der Lehrkräfte, Eltern und weiterer schulnaher Personen fokussiert, in der Schule essenziell. Befasst man sich mit Nachhaltigkeit und Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE), arbeitet man mit drei verschiedenen, sich untereinander beeinflussenden Aspekten, dem ökologischen, dem ökonomischen und dem sozialen. Bei der Bildung für nachhaltige Entwicklung soll der Fokus nicht nur auf das Individuum, sondern auch auf die strukturelle, globale und institutionelle Ebene eingegangen werden. Alle möglichen Ressourcen müssen genutzt werden, um Nachhaltigkeit an Bildungsinstitutionen zu vermitteln. Schule ist eine zentrale Sozialisationsinstanz, also ein Ort, in dem man zu einem aufgeklärten, eigenständigen und kritisch denkenden, mündigen Mitglied der Gesellschaft werden soll. Dazu gehört, den Lernenden zu vermitteln, wie Informationen ausgewertet werden und die gewonnenen Erkenntnisse zu hinterfragen, um daraus logische Schlussfolgerungen zu ziehen. Hierzu ist es notwendig, die Lehrpläne aller Fächer auf die Vermittlung zu einem stärkeren Bewusstsein für nachhaltige Entwicklung hin anzupassen. Alle Lernenden sollten die Möglichkeit und den Raum erhalten, sich frei, individuell und selbstständig zu entwickeln. Auch im Schulalltag kann durch praxisorientiertes Arbeiten, z. B. in Projekten, den Lernenden nahegebracht werden, wie nachhaltiges Handeln einen Gewinn für die Allgemeinheit darstellen kann. Einen guten Ansatz für die Vermittlung von Nachhaltigkeit durch diese Form des Arbeitens verdeutlichen in unserer Schullandschaft bereits einige Modellschulen für BNE sowie einige berufsorientierte Schulen. Eine regelmäßige Evaluation und Revision der Rahmencurricula durch alle im Schulalltag eingebundenen Personen ist erforderlich. Insbesondere sollen Lernende durch Mitsprache- und Mitentscheidungsrechte in diesen Prozess eingebunden werden. Alle Gesetze bzw. Veränderungen innerhalb der Schule und des Bildungssystems sollen unter dem Aspekt der nachhaltigen Bildung geprüft werden. Es müssen auch bestehende Regelungen daran angepasst werden. Die Schule soll die Wertigkeit lebenslangen Lernens vermitteln und steht gerade deshalb in der Verantwortung, für die Lernenden eine Vorbildfunktion einzunehmen und die Nachhaltigkeit selbst vorzuleben. Dies erstreckt sich z. B. über die Nutzung von Recyclingpapier und erneuerbare Energien, Mülltrennung und ein ökologisches, vielfältiges, vollwertiges, qualitativ hochwertiges und kostenfreies Angebot auch vegetarischer und veganer Essensmöglichkeiten. Die Lernenden sollen durch Partizipation in einem demokratischen Umfeld aufwachsen und sich dabei intensiv mit den Themenfeldern Beschaffung und Konsum, aber auch mit nachhaltigem Wirtschaften und Produktion auseinandersetzen, um im späteren Leben einerseits nachhaltig wirken und handeln zu können, aber auch in der Lage zu seinen etablierten Strukturen hinterfragen zu können. Um diese Partizipation auch umsetzen zu können, muss allen Schulen mehr Freiraum für Planungen und Umsetzungen von nachhaltigen Projekten gegeben werden. Hierfür fordert die BSK die Einrichtung, den Ausbau und die Etablierung zentraler bundes- und landesweiter Anlaufstellen, die allen motivierten Lernenden, sowie Eltern und dem pädagogischem Fachpersonal zur Seite stehen und durch einen Fonds Projekte niedrigschwellig finanziell fördern. Ein positiver Effekt daraus wird die aktive, eigenständige und außerschulische Beteiligung an nachhaltigen Projekten. Zurzeit ist die Integration von Nachhaltigkeit bzw. Bildung für nachhaltige Entwicklung in den Schulalltag nicht in ausreichendem Maße gegeben. Daher fordert die Bundesschülerkonferenz, dass den Lernenden das frühzeitige Erlernen und die stetige Förderung bewussten Handelns ermöglicht werden, um reflektiert nachhaltig handeln zu können. Außerdem soll ein besonderes Augenmerk auf die ökonomischen und gesamtgesellschaftlichen Faktoren außerhalb des Individuums gelegt werden, die zum Klimawandel beitragen. Globale, strukturelle und institutionelle Faktoren sollen ebenfalls berücksichtigt werden. Hierfür sind die fortwährende Anpassung der Lehrpläne und gesetzlichen Regelungen unter demokratischer Mitwirkung der Schüler*innenschaft im Hinblick auf Nachhaltigkeit sowie die Ausweitung der Bildung für nachhaltige Entwicklung zwingend erforderlich. Mithilfe finanzieller Unterstützung von Engagement im Sinne der Nachhaltigkeit in der Schule und im schulischen Umfeld wird nachhaltiges Handeln nicht allein in das schulische Leben integriert. Bildung für nachhaltige Entwicklung und Nachhaltigkeit selbst – sind Grundpfeiler demokratischer Partizipation und gesellschaftlichen Fortschritts – als Notwendigkeit für eine bessere Bildung und eine zukunftsfähige Gesellschaft.
Gegen Bildungsrassismus - keine Segregation an deutschen Schulen
Um für mehr Bildungsgerechtigkeit zu sorgen, muss die Segregation von Lernenden nach sozialen Milieus beendet werden. Insbesondere in großen Städten kommt es durch die Einteilung der Einzugsgebiete von Schulen zur Trennung verschiedener gesellschaftlicher Klassen. Dieser Zustand trägt zur Manifestierung sozialer Disparitäten bei und muss z.B. durch Projekttage oder anderweitige Veranstaltungen, die zum Austausch zwischen verschiedenen Schulen beitragen, beendet werden. Hierzu sollen insbesondere die Kultusministerien der Länder dieser Thematik mehr Aufmerksamkeit widmen und im direkten Austausch mit betroffenen Schulen Lösungen für etwaige Unterschiede in den Kommunen finden.
Gegen Gewalt an Schulen in allen Bereichen
Um Gewalt in allen Bereichen vorzubeugen, muss an Schulen sowohl körperliche als auch psychische Gewalt stärker thematisiert und aufgearbeitet werden. Hierbei soll ebenfalls das Thema der sexualisierten Gewalt aufgegriffen werden, wie auch das Themenfeld „sexueller Konsens“. Hierzu soll Aufklärung sowohl im Unterricht als auch außerhalb dessen stärker gefördert werden und durch umfangreiche Workshops und weitere Projekte unterstützt werden. Ebenfalls sollen flächendeckend Anlaufstellen vor Ort und im digitalen Rahmen geschaffen werden. So kann Betroffenen besser geholfen werden. Um einen „Safe Space“ für betroffene Lernende zu schaffen, soll der Einbezug von schulpsychologischen Fachkräften unterstützt werden. Um dies flächendeckend realisieren zu können, bedarf es einer Aufstockung der schulpsychologischen Fachkräfte.
Queerdenken statt Querdenken - Schule - safer Space für LGBTQ+
Um den Bereich Diversität an Schulen weiter voranzubringen, braucht es dringend Fortbildungen für Lehrkräfte im Bereich Diversität und sexueller Vielfalt. Nur so kann auch ein adäquater Umgang sowie eine gerechte Vermittlung sichergestellt werden.
Genderneutrale Toiletten
Um für alle Personen im Schulsystem ein offener Ort zu sein, soll an jeder Schule mindestens eine genderneutrale Toilette bereitgestellt werden. Dies ist ebenfalls möglich, indem man vorhandene Toiletten für alle Geschlechtsidentitäten öffnet. Zudem müssen genderneutrale Umkleidekabinen bereitgestellt werden.
Behindertentoiletten
Um vollumfängliche Inklusion an Schulen zu ermöglichen, sollten alle Schulen barrierefreie, erreichbare Behindertentoiletten vorweisen können.
Barrierefreiheit
Barrierefreiheit an Schulen ist leider nach wie vor ein nicht beachtetes Thema mit großem Nachholbedarf. Beginnend bei großen bürokratischen Hürden, wie beim Beantragen und Organisieren von Schultransportern, bis hin zum nicht möglichen Zugang zur Schule aufgrund fehlender Barrierefreiheit. Für viele Lernende bedeutet dies ein kurzzeitiges Aussetzen der schulischen Laufbahn, ein Wechsel der Schule oder gar einen Abbruch. Die Möglichkeiten, weiterhin auf der besuchten Schule zu bleiben, liegen aktuell oftmals noch am Willen der Schulleitungen. Auch fehlen Anlaufstellen zur Unterstützung bei der Findung von Lösungen für kurz- oder langfristige Probleme beziehungsweise Hilfe beim Bewältigen der bürokratischen Hürden. Gerade in einem Land mit Schulpflicht sollten körperlich beeinträchtigte Personen dieselben Chancen und Möglichkeiten besitzen.
Aspekt Diversität
Schulen müssen als Raum der Vielfalt, Toleranz und Akzeptanz dienen und den Lernenden einen sicheren und diskriminierungsfreien Raum schaffen. Es ist grundlegend notwendig, die Unterrichtsinhalte divers und zeitgemäß zu behandeln. Die Aufgaben der Aufklärung und Prävention im Biologie- sowie Sexualkundeunterricht müssen den heutigen Erkenntnissen entsprechen und den Lernenden ein aufgeklärtes und offenes Weltbild vermitteln. Diese weiterentwickelte Aufgabe muss ein Bestandteil im Lehr- und Lernstoff sein. Die Themenbereiche der Sexualität, Geschlechtsidentität, Sex und Diversität müssen differenziert und wertungsfrei in den Unterricht einbezogen und behandelt werden und sollen ein größeres Bild, außerhalb der traditionellen Geschlechterrollen, vermitteln. Es ist adäquat notwendig, die Geschlechterdiversität sowie die Sexualdiversität in einem möglichst aufgeklärten und diversen Rahmen im Biologieunterricht zu behandeln. Der Fokus sollte dort nicht nur auf den Aspekt des Aktes als Fortpflanzung, sondern auch weitergehend behandelt werden, um Lernende in der Phase der Selbstfindung und Entdeckung der eigenen Sexualität und des eigenen Geschlechts zu unterstützen. Um die Diversität der Unterrichtsgestaltung sowie die der Aufklärung auszubauen, soll auch sozialpädagogisches Personal der Schulen den Unterricht sowie bei der Entwicklung von Projekten und Konzepten unterstützend tätig sein. Außerdem muss den Lernenden auch außerhalb des Unterrichtes die Möglichkeit gegeben werden, Ratschläge und weitergehende Informationen einzuholen und auch Unterstützungsangebote für jene geschaffen werden. Maßnahmen können gezielte Projekttage zu verschiedenen Themen sein, aber auch die Einbindung in den Unterrichtsalltag sein. Diskriminierung hat keinen Platz innerhalb der Gesellschaft. Auch eine Sensibilisierung der eigenen Sprache soll erfolgen, indem die Lernende über die Kraft der Sprache und ihre Verwendung zur Diskriminierung und als Beleidigung aufgeklärt werden.
Die Bundesschülerkonferenz fordert die Bundeszentrale für politische Bildung dazu auf umfangreichere Bildung strukturelle Diskriminierung zu fördern. Dies tut sie im Rahmen von freiwilligen, kostenlosen Fortbildungen für Lehrende und Workshops für Lernende. Diese Angebote sollen dazu dienen, die Teilnehmenden über strukturelle Diskriminierung in der Gesellschaft und der Schule aufzuklären und die Lehrenden dazu zu befähigen diese ihren Lernenden durch fundierte Methoden zu vermitteln. Mittelfristig muss das Ziel sein, dass über die BpB jede Schule Zugang zu entsprechenden, vom Bund bezahlten Unterstützungsangeboten erhält. Der Bund hat der BpB dazu dauerhaft verlässliche Haushaltmittelansätze zur Verfügung zu stellen, Kürzungen der Mittel lehnen wir entschieden ab.
Multiprofessionelle Teams
Lehrkräfte sollten sowohl im Unterricht wie auch außerhalb des Unterrichts von multiprofessionellen Teams unterstützt werden. Diese Teams sollten nach Bedarf aus Schulsozialarbeitenden, Schulverwaltungskräfte, Sonderpädagogen oder IT-Fachpersonen bestehen. So können sich Lehrkräfte auf qualitativ hochwertigen Unterricht konzentrieren, während andere Aufgaben von dazu ausgebildeten Fachkräften erledigt werden.
Schule als Lebensort
Schulsanierungen - Viele deutsche Schulen sind in einem maroden baulichen Zustand und müssen dringend saniert oder gar neu gebaut werden. Dafür müssen finanzielle Mittel des Bundes bereitgestellt werden. Die Bundesschülerkonferenz fordert deswegen ein entsprechendes Förderprogramm von 10 Milliarden € für Schulsanierung, und zwar ohne Bedingungen und ohne kommunalen Anteil. Man beziffert den Sanierungsbedarf auf ca. 50 Milliarden € im Schulbereich, das Programm wäre also für die bedürftigsten 20 % bestimmt. Der Lernerfolg wird durch den schlechten baulichen Zustand einer Schule nachweislich beeinträchtigt. Die Ansprüche eines künftigen Neubaus müssen einem zeitgemäßen Schulgebäude entsprechen und nachhaltig sein. Lernenden der betreffenden Schulen müssen von der Konzeption bis zur Umsetzung der Planung von neuen Schulgebäuden beteiligt werden. Der Bund sollte deshalb Anreize setzen, Lernenden auch bei der Gebäudeplanung mit einzubeziehen und zu Wort kommen zu lassen. Zu oft werden die Bedürfnisse von Lernenden nur als marginaler Faktor in den Bebauungsplänen der Kommunen berücksichtigt. Dies ist ein eklatanter Missstand, den es zu beheben gilt. Lernenden verbringen einen großen Teil ihrer Jugend in diesen vier Wänden und können daher auch selber am besten über ihr Lernumfeld befinden. Auch ist unerlässlich, dass den Bauplänen und der Konstruktion pädagogische Konstruktion zu Grunde liegen und diese, das Lernen, das Zusammenleben der Schulbeteiligten und die Nutzungsmöglichkeiten positiv beeinflusst.
Beim Neubau von Schulen muss ebenfalls darauf geachtet werden, dass der Neubau ökologisch und nachhaltig ist. Das heißt zum Beispiel, dass nachhaltige Baustoffe eingesetzt und regenerative Energien genutzt werden sollten. Auch beim Inventar ist es wichtig, dass nachhaltige Alternativen gekauft werden. Im Allgemeinen ist die Qualität und die Nachhaltigkeit der verwendeten Baustoffe zu berücksichtigen. Die Kommunen sollten die Förderungsbeträge wie zum Beispiel finanzielle Vorschüsse ohne Bedingungen abrufen können. Dies ist gerade für finanziell schwache Kommunen ein großes Hindernis, um solche Gelder nutzen zu können. Um die Religionsfreiheit zu gewährleisten, soll in und an Schulen kein Verbot von religiösen Symbolen herrschen. Das Tragen dieser soll weiterhin erlaubt bleiben (z. B. Kippa, Kopftuch, Kreuzkette, etc.). Unterrichtsmaterialien und Lehrmittel sowie Gebetsräume sollten von dem Verbot ausgeschlossen sein. Symbole, die aus Gründen des Denkmalschutzes vorhanden sind, sollten ebenfalls von dem Verbot unberührt bleiben.
Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern fördern - Mehr Ressourcen für die Bildung
Die Bildung ist ein grundlegender Pfeiler einer starken demokratischen Gesellschaft. Daher ist eine Investition in Bildung zwangsläufig eine Investition in einen starken demokratischen Staat. Ein gutes Bildungssystem ist die Grundlage dafür, dass Lernende zu selbstständigen und mündigen Bürger*innen erzogen werden. Die Frage, wie man eine gute Bildung zustande bringt, ist auch eine Ressourcenfrage, also wie viele Mittel man für das Bildungssystem ausgeben will, um dieses Instand zu halten und auszubauen. Damit ein gutes Bildungswesen nicht bereits an der Ressourcenfrage scheitert, erachtet die BSK eine Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen in Bildungsfragen als unabdingbar. Die Verteilung der Steuereinnahmen (und deren rechtliche Grundlagen) müssen zu Gunsten der Länder verändert werden, um die Investitionen in Bildung - nachhaltig und dauerhaft zu stärken und allen Lernende gute Bildung zu ermöglichen. Gleichzeitig sollten die Länder in ihren Haushalten einen höheren Stellenwert auf Bildung legen.
(Rechts-)Extremismus entgegenwirken
Die aktuellen Zahlen bezüglich rechtsextremistischer Vorfälle an deutschen Schulen sind erschreckend. Lernende müssen demnach für die NS-Zeit sensibilisiert werden, dabei ist die Bildung der wichtigste Schlüssel. Wir fordern mindestens einen verpflichtenden Besuch von Lernenden in Konzentrations- oder Vernichtungslagern der Nationalsozialisten während ihrer Zeit in der weiterführenden Schule. Lernende, für die der Besuch voraussichtlich eine mentale Belastung darstellt, können sich je nach geltendem Landesrecht befreien lassen. Außerdem sollen Gedenktage zum Nationalsozialismus in Schulen mehr Aufmerksamkeit erhalten.
Aufklärung über Rechtsextremismus in unserer heutigen Gesellschaft soll bei den Lernenden möglichst früh beginnen und insbesondere in allen Schulformen gleichermaßen durchgeführt werden. Zusätzlich zur Vermittlung des historischen Nationalsozialismus sollen die Lernenden vor allem in Bezug auf die Formen und Ausprägungen von Nationalsozialismus in der heutigen Gesellschaft sensibilisiert werden. Die Lernenden sollen hierbei Parallelen zwischen dem historischen und dem Nationalsozialismus in der heutigen Gesellschaft im Projektrahmen selbst finden und somit langfristig auf die Gefahren des modernen Rechtsextremismus aufmerksam gemacht werden. Möglichkeiten hierfür wären zum Beispiel Projekttage. Um Rechtsextremismus innerhalb von Schulen zu verhindern und einzudämmen, ist eine Stärkung der Schulsozialarbeit essenziell. Initiativen gegen Rechtsextremismus wie zum Beispiel “Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage” oder “Demokratie Leben” sind ausdrücklich unterstützenswert. Die Finanzierung solcher Projekte soll durch den Bund erfolgen. Die Mittel für demokratiefördernde Projekte in Schulen sollten daher im Bundeshaushalt erhöht werden. Der Bund soll den Ländern zudem mehr Geld zur Förderung und Unterhaltung von Gedenkstätten zur Verfügung stellen, damit diese mehr Ressourcen in Bildungsarbeit investieren können.
Vergütung für FOS - Praktika
Lernende, die sich in einer Fachoberschule befinden, müssen oft ein einjähriges Praktikum absolvieren, bevor sie die Fachhochschulreife erreichen können. Wir erkennen das Problem, dass diese Praktika meist nur sehr gering entlohnt werden. Daher fordern wir eine verbindliche Vergütung dieser Praktika, die sich anhand der Ausbildungsvergütung des jeweiligen Berufsfeldes orientiert.
Ernährung an Schulen
Die Bundesschülerkonferenz fordert, dass die Vermittlung von grundlegenden Kenntnissen zu gesunder und nachhaltiger Ernährung zwingend Einzug in den Schulalltag halten muss. Die Vermittlung dieser Grundlagen muss in den Schulalltag aufgenommen werden. Bereits in der Grundschule muss daher die Wichtigkeit von gesunder und nachhaltiger Ernährung in den Vordergrund gerückt werden, um einen möglichst nachhaltigen Bildungserfolg bei den Lernenden zu erzielen und sie gleichzeitig vor Fehlernährung in der Entwicklungsphase zu schützen.
Damit oben genannte Strategien Erfolg haben können, müssen Schulen nachhaltige und gesunde Ernährungsgewohnheiten vorleben. Daher müssen schulische Essensangebote ausgewogen, gesund, qualitativ hochwertig und nachhaltig gestaltet sein. Dabei sollen wissenschaftliche Empfehlungen die Grundlage bilden. Die hierdurch entstehenden höheren Preise können durch die Subventionen des Bundes auf einem angemessenen Preisniveau gehalten und bestenfalls kostenlos werden. Somit wird eine gesunde Ernährung sichergestellt. Für Fleischprodukte kann hierbei ein höherer Preis angesetzt werden, um für dieses Produkt zu sensibilisieren und das Kaufverhalten zu lenken. Für sozial schwache Familien wird die Möglichkeit geboten, sich von den entstehenden Kosten befreien zu lassen, um somit eine Chancengleichheit für alle beim Thema Ernährung sicherzustellen.
Das EU-Schulprogramm, als Nachfolger von EU-Schulobst und EU-Schulmilchprogramm, muss durch die EU und den Bund mit deutlich mehr Ressourcen ausgestattet werden, so dass alle Schulen aller Bundesländer versorgt werden können.
Bundesjugendspiele
Diese Sportveranstaltung sollte im Frühjahr oder Herbst stattfinden und Zeitpunkte kurz vor den Sommerferien sollten vermieden werden. Somit können körperliche Überlastungen aufgrund der Hitze umgangen werden. Zusätzlich sollen von der BMK bzw. SMK - auf Basis wissenschaftlicher Empfehlungen - Temperaturwerte festgelegt werden, die einen Maximalwert definieren, bei der Veranstaltungen sportlicher oder sonstiger körperlich belastender Natur durchgeführt werden dürfen und ab Überschreitung welcher Temperaturgrenze diese abgesagt werden müssen, um die Gesundheit aller Beteiligten zu schützen.
Internationaler Schüler*inaustausch
Die BSK erkennt den pädagogischen Wert von internationalen Schüler*innenaustauschen in Hinblick auf kulturelle Begegnung und Weltoffenheit an. Organisationen wie binationale Jugendwerke, die solche Schüler*inaustausche ermöglichen (z.B. DFJW) sollen unterstützt werden. Internationale Schüler*inaustausche sollen so bezuschusst werden, dass soziale Herkunft einer Teilnahme nicht mehr im Weg steht. Als mittelfristige Vision soll angestrebt werden, dass Schüler*inneneine gesetzliche Garantie auf mindestens einen internationalen Schulaustausch während ihrer Schulzeit erhalten.
Drogen an Schulen eindämmen
Rauschmittel sind weiterhin ein präsentes Thema an Schulen. Deshalb ist es unerlässlich, dass zukünftig die Präventionsarbeit umfangreicher und vor allem nicht zu spät in der Schullaufbahn eines Lernenden stattfindet. Dabei muss eine offene Kommunikationskultur eingeführt und verstetigt werden, damit keine “Problemherde” lokal totgeschwiegen und dadurch weiter begünstigt werden. In Regionen, welche eine besonders hohe Belastung vorweisen, kann es aus unserer Sicht sinnvoll sein, einen runden Tisch einzurichten, welcher sich aus regionalen und / oder fachlichen Experten zusammensetzt und das Problem angeht. Dabei sollte es vor allem auch darum gehen, für neue best practice Beispiele aus der Region offen zu sein und diese Erfahrung an anderen Schulen zu nutzen. Außerdem soll sich das BMG mit dem Thema befassen und gemeinsam mit den Ländern beraten, inwieweit das Problem durch den Bund unterstützt und behoben werden kann.
Genderneutrale Sprache an Schulen
Die Verwendung von genderneutraler Sprache in der Schule sollte für die Lernenden weder zu Vorteilen noch zu Nachteilen führen, es darf nicht zur Pflicht werden, sollte allerdings auch nicht verboten sein Zwar wird die genderneutrale Sprache mit Doppelpunkt oder Sternchen nach wie vor vom Rat der deutschen Rechtschreibung als Rechtschreibfehler eingestuft, allerdings ist es ein Teil des Bildungsauftrags von Schulen, Offenheit der Lernenden zu fördern. Dies bedeutet, dass alle Menschen in der Schulgemeinschaft willkommen sind und sich wertgeschätzt fühlen sollten. Die Verwendung von genderneutraler Sprache trägt dazu bei, diese Inklusion zu unterstützen und sollte daher von Anfang an im Unterricht als gleichgestellte Alternative und Möglichkeit zur Förderung der Inklusion dargestellt werden. Deswegen sollte der Rat der deutschen Rechtschreibung Gendern als korrekt ansehen.
Schüler*innenticket
Die ständige Konferenz der Landesschülervertretungen der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesschülerkonferenz) fordert einen besseren öffentlichen Personennahverkehr für Schüler*ininnen und Schüler*innenund eine bundeslandweite Nutzung eines Schüler*innentickets. Eine Beschränkung der Tarifzonen sowie eine zeitliche Begrenzung des Schüler*innentickets schränken junge Menschen massiv ein. Eine Ausweitung der Nutzung des Schüler*innentickets erhöht zum einen die Attraktivität des ÖPNV und fördert zum anderen junge Menschen in Ihrer Entfaltung. Aus Sicht der Bundesschülerkonferenz muss ÖPNV für alle Schüler*innen und Schüler*innenkostengünstig bis kostenfrei sein. Bei der Umsetzung sollten regionale Unterschiede und Besonderheiten im Tarif berücksichtigt werden.
Bildungsgrundsätze
Die Bundesschülerkonferenz versteht die Ziele von Bildung wie folgt. Sämtliche Forderungen und Maßnahmen basieren darauf. Die Schule darf bei weitem nicht nur als Vorbereitung auf das Studium oder den Beruf dienen, sondern muss die Grundlage für ein selbstbestimmtes und emanzipiertes Leben schaffen. Sie unterstützt damit explizit die Persönlichkeitsentwicklung der Schüler*innen und hilft ihnen, ihre individuellen Stärken zum Vorschein zu bringen und ihre Vision für ihr Leben Wirklichkeit werden zu lassen. Die Schule muss die Bedeutung der physischen und psychischen Gesundheit für Schüler*innenvermitteln. Erst mit einem reflektierten und förderlichen Verhältnis zu diesem Thema kann ein erfolgreicher Start ins Leben garantiert werden, der die Schüler*innen in die Lage versetzt, sich auch mit weiteren Themen zu befassen. Schüler*innen sollen zu verantwortungsbewussten Individuen erzogen werden, die sowohl mit ihren eigenen als auch mit den Taten ihrer Mitmenschen reflektiert umgehen. Somit muss ein faires Miteinander durch die gezielte Vermittlung von Sozialkompetenzen gefördert werden. Außerdem gehört dazu auch die Entwicklung eines nachhaltigen Gewissens, welches alle 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen inkorporiert. Schule dient damit als Ort der Entfaltung, der den Schüler*innen gesellschaftliche, politische und kulturelle Teilhabe ermöglicht und somit individuell zu mehr Lebensglück beiträgt. Auf einer gesellschaftlichen Ebene schafft sie durch die Vermittlung von Werten eine tolerante, solidarische, offene und demokratische Gesellschaft. Diese Bildungsziele müssen innerhalb gewisser struktureller Rahmenbedingungen vermittelt werden, damit sie nicht nur gepredigt, sondern aktiv gelebt werden. Eine Schule, die Offenheit und Toleranz lehren möchte, muss auch selbst inklusiv sein und damit allen Schüler*innen eine gleiche und gerechte Teilhabe an der Bildung, unabhängig von äußeren Faktoren ermöglichen. Die Schule soll das Individuum emanzipieren, dafür muss sie auf die individuellen Bedürfnisse eingehen und somit alle Schüler*innen als eigenständige Personen betrachten, deren Interessen gehört werden müssen. Gerade die Werte einer Demokratie dürfen dabei nicht nur theoretisch erörtert, sondern müssen im Schulalltag verkörpert werden, der entsprechend demokratisch und partizipativ gestaltet werden muss. Das Schul- und Unterrichtssystem, welches wir aktuell haben, ist weitgehend identisch mit dem, das in Deutschland bereits seit Jahrhunderten vorhanden ist. Das ist nicht angemessen, um die Schüler*innen auf die moderne Welt vorzubereiten. Schule sollte im Gesamten darauf ausgerichtet sein, den Schüler*innen die Kompetenzen kritisches Denken, Kreativität, Kommunikation und Kollaboration zu vermitteln, um sie zu mündigen Bürger*innen auszubilden. Sie müssen stetig an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst werden. Bundeswehr an Schulen Als Bundesschülerkonferenz verstehen wir Bildung als Raum der freien Meinungsbildung, der kritischen Auseinandersetzung und der Mündigkeit. In diesem Verständnis darf politische Bildung niemals einseitig, werbend oder instrumentalisierend sein. Vor diesem Hintergrund sprechen wir uns gegen jede Form der Werbung oder Nachwuchsgewinnung der Bundeswehr an Schulen aus. Wenn Vertreter*innen der Bundeswehr an Schulen auftreten, darf dies ausschließlich dem Zweck der sachlichen Aufklärung dienen. Schüler*innen sollen sich ein umfassendes und differenziertes Bild über die Rolle, Aufgaben und Herausforderungen der Bundeswehr machen können – einschließlich der ethischen, politischen und gesellschaftlichen Dimensionen militärischen Handelns. Dabei ist sicherzustellen, dass auch kritische Perspektiven, etwa aus der Zivilgesellschaft, gleichberechtigt Raum finden. Gleichzeitig erkennen wir an, dass Angehörige der Bundeswehr über eine wertvolle fachliche Expertise verfügen, die auch für junge Menschen von Bedeutung ist. Themen wie internationale Sicherheit, Friedenssicherung, Katastrophenschutz oder Krisenprävention sind für uns als Schüler*innen und Jugendliche relevant und verdienen eine sachliche, fachkundige Auseinandersetzung. Wenn Vertreter*innen der Bundeswehr an Schulen mitwirken, sollte dies im Sinne eines gemeinsamen Lernprozesses geschehen: auf Augenhöhe, kritisch-reflektiert und eingebettet in einen breiten bildungspolitischen Kontext, der unterschiedliche Perspektiven berücksichtigt. Darüber hinaus fordern wir, dass die Präsenz der Bundeswehr an Schulen transparent gestaltet und von Mitsprache der Schüler*innenschaft begleitet wird. Veranstaltungen, Unterrichtseinheiten oder Informationsangebote müssen inhaltlich offen, ausgewogen und überprüfbar sein. Schulen sollen Orte sein, an denen junge Menschen lernen, Positionen kritisch zu hinterfragen und sich unabhängig eine Meinung zu bilden - nicht Orte, an denen für militärische Laufbahnen geworben wird. Digitale Infrastruktur und Ausstattung Digitale Infrastruktur schaffen – jetzt konsequent und gerecht Noch immer fehlt es an zahlreichen Schulen bundesweit an einer tragfähigen digitalen Infrastruktur, insbesondere durch fachkompetente Lehrer*innen und andere Fachkräfte. Die Bundesschülerkonferenz stellt klar: Digitale Teilhabe ist kein Zukunftsversprechen, sondern eine gegenwärtige Verpflichtung. Es muss sichergestellt sein, dass ausnahmslos alle Lernenden digital erreichbar sind und gleichberechtigt am digitalen Unterricht teilnehmen können – unabhängig von Wohnort, Schulform oder sozialem Hintergrund. Dazu gehören flächendeckendes WLAN, stabile Breitbandanschlüsse, Lademöglichkeiten und digitale Endgeräte für alle Schüler*innen. Die BSK fordert, dass jede Schule über eine dauerhaft funktionierende digitale Grundausstattung verfügt, welche dauerhaft betreut, regelmäßig gewartet und vor allem weiterentwickelt wird. Zielgruppengerechte Ansprechpartner*innen wie etwa IT-Fachkräfte und Medienpädagog*innen müssen an jeder Schule verfügbar sein. Die Digitalisierung darf nicht länger auf den Schultern einzelner Lehrkräfte lasten. Es braucht professionelle Unterstützung vor Ort, um die digitale Transformation strukturell zu verankern und pädagogisch sinnvoll zu gestalten. Die Corona-Krise hat die Defizite der digitalen Infrastruktur sichtbar gemacht. Nun muss daraus politisches Handeln folgen. Die Finanzierung des Digitalisierungsprozesses darf bestehende soziale Ungleichheiten nicht verschärfen. Die BSK fordert ein dauerhaftes, bundesweit einheitliches Fördermodell, das Mittel für digitale Ausstattung unbürokratisch, transparent und bedarfsgerecht bereitstellt. Die Beantragung muss für Schulen und Schulträger einfach und schnell möglich sein - ohne Hürden, die den Zugang zu Bildung verzögern. Digitalisierung erfordert umfassende Modernisierung Digitale Infrastruktur kann nur in einem modernen Lernumfeld wirksam werden. Deshalb fordert die Bundesschülerkonferenz eine bundesweite Initiative zur baulichen und technischen Modernisierung von Schulgebäuden. Neben der Instandsetzung von Klassenräumen und Lernorten müssen auch digitale Voraussetzungen wie Glasfaseranschlüsse und leistungsfähige Netzwerke geschaffen werden. Schulen müssen beim Ausbau des bundesweiten Glasfasernetzes priorisiert werden. Die BSK fordert einen eigenen Fördertopf des Bundes, der die Glasfaserausstattung von Schulen zu großen Teilen finanziert, insbesondere in strukturschwachen Regionen. Die Breitbandanbindung ostdeutscher Flächenländer hinkt weiterhin hinterher. Im Sinne gleichwertiger Bildung fordert die BSK ein Zusatzprogramm des Bundes, das gezielt den Ausbau schneller Glasfaseranschlüsse in diesen Regionen fördert. Digitale Bildung darf nicht vom Standort abhängen. Sie muss überall möglich sein. Digitalisierung bedeutet mehr als Endgeräte Die Bereitstellung von Tablets und Computern war ein notwendiger Schritt, bei weitem aber kein ausreichender. Zwar begrüßt die Bundesschülerkonferenz die bisherigen Investitionen in digitale Ausstattung, doch der zweite Digitalpakt hat gezeigt, dass Umfang und Umsetzung nicht den tatsächlichen Bedarfen der Schulen gerecht wurden. Noch immer fehlt es vielerorts an grundlegender digitaler Infrastruktur, und das Feedback aus der Praxis ist eindeutig: Zahlreiche Schulen wussten weder, wie sie die Mittel beantragen konnten, noch dass ihnen überhaupt Gelder zustanden. Bürokratische Hürden, mangelnde Transparenz und unklare Zuständigkeiten haben dazu geführt, dass bereitgestellte Mittel nicht flächendeckend dort ankamen, wo sie dringend gebraucht wurden. Die BSK fordert deshalb ein drittes Digitalpakt-Programm, das nicht nur finanziell deutlich über den bisherigen Ansätzen liegt, sondern vor allem durch einfache, nachvollziehbare und schulnahe Verfahren überzeugt. Denn selbst die größten Fördersummen bleiben wirkungslos, wenn sie im Verwaltungsdickicht versickern. Digitale Bildung braucht Mittel. Sie braucht aber vor allem den politischen Willen, diese Mittel wirksam und gerecht zu verteilen. Darüber hinaus braucht es eine systematische Qualifizierung von Medienpädagog*innen und IT-Fachkräften. Diese sollen nicht nur technische Fragen beantworten, sondern auch die pädagogische Nutzung digitaler Medien begleiten. Die BSK fordert, dass diese Stellen flächendeckend geschaffen und dauerhaft finanziert werden. Jede Schule soll ein eigenes Medienkonzept entwickeln, das auf dem Rahmenkonzept des jeweiligen Bundeslandes basiert. Die gesamte Schulgemeinschaft - Schüler*innen, Lehrkräfte und Eltern - muss in diesen Prozess einbezogen werden. Die Entwicklung solcher Konzepte darf nicht zur zusätzlichen Belastung für Lehrkräfte werden. Deshalb fordert die BSK gezielte Unterstützung durch externe Fachkräfte und digitale Koordinierungsstellen. Digitale Bildung als Kernkompetenz Digitale Bildung ist eine essenzielle Kernkompetenz moderner Schule. Die BSK fordert, dass Medienbildung und digitale Kompetenzvermittlung verpflichtend in die Lehrpläne aller Schulformen integriert werden. Dabei muss der Umgang mit digitalen Endgeräten altersgerecht, sicher und reflektiert vermittelt werden. Der pädagogische Fokus soll auf der sinnvollen Kombination aus digitalen und analogen Medien liegen. Soziale Kompetenzen und kritisches Denken dürfen dabei nicht vernachlässigt werden. Digitale Endgeräte müssen ein selbstverständlicher Bestandteil des Unterrichts sein. Die BSK fordert eine schulartübergreifende, datenschutzkonforme Lernplattform, die bundesweit kompatibel ist und bestehende Systeme sinnvoll integriert. Die Plattform muss barrierefrei, intuitiv, ansprechend und lernförderlich gestaltet sein. Die Vision einer digitalen Schule von morgen kann nicht mit der Infrastruktur von gestern verwirklicht werden. Digitalisierung darf nicht am Schultor enden: sie muss im Schulgebäude beginnen und in der gesamten Bildungslandschaft verankert sein. Digitale Kompetenz muss von Lehrkräften, Schüler*innen und Eltern gemeinsam erlernt und gestaltet werden. Die BSK fordert eine verbindliche, praxisnahe Fortbildungsoffensive für Lehrkräfte, die vor Ort, finanziell unterstützt und ohne bürokratische Hürden umgesetzt wird.
