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29

§ 29 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt zum Zeitpunkt des Beschlusses in Kraft.

(2) Diese Satzung tritt außer Kraft, wenn der BSK weniger als neun Landesschüler*innenvertretungen angehören. Zu diesem Zeitpunkt endet auch die Existenz der BSK.

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