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§ 28 Schlussbestimmung
(1) Die Status- und Funktionsbezeichnungen dieser Satzung gelten jeweils für alle Geschlechter. Eine Benachteiligung eines Geschlechts ist ausgeschlossen.
(2) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten im Rahmen der geltenden Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Gesetzliche Regelungen bleiben unberührt.
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