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§ 27 Ausschüsse

(1) Ausschüsse sind die beratenden sach- und facharbeitenden Organe der BSK.

(2) Jedes Mitgliedsland entsendet eine*n Schüler*in als Obperson.

(3) Ausschüsse beschließen mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

(4) Das Ausschussmandat regelt Auftrag, Dauer und Berichtspflicht.

(5) Die Aufgaben umfassen Beratung des Plenums, Erarbeitung von Anträgen und Koordination des Austausches.

(6) Der Ausschussvorsitz besteht aus einem Vorsitzenden und bis zu zwei Stellvertreter*innen.

(7) Externe Termine können im Einvernehmen mit dem BSek wahrgenommen werden.

(8) Mitglieder des BSeks und Bundesdelegierte besitzen Rede- und Antragsrecht, jedoch kein Stimmrecht.

(9) Ausschüsse können dem Plenum Anträge vorlegen.

(10) Jeder Ausschuss erstellt einen Abschlussbericht.

(11) Die Sitzungsordnung findet sinngemäß Anwendung.

(12) Bei Arbeitsgruppen können Ausnahmeregelungen festgehalten werden.

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