Bildungsverlaufsregister und Schüler-ID nur mit uns – nicht über uns hinweg
Die BSK fordert die Bundesregierung sowie die Kultusministerkonferenz (KMK) auf:
Die Bundesschülerkonferenz spricht sich für das Bildungsverlaufsregister aus, unter der Voraussetzung, dass seine Einführung konsequent am Wohl der Schüler*innen ausgerichtet wird und keine neuen Formen der Benachteiligung oder Stigmatisierung entstehen.
Das BVR darf nur auf Grundlage höchster datenschutzrechtlicher Standards eingeführt werden. Die Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder müssen von Beginn an verbindlich eingebunden sein. Leistungs- und Verhaltensdaten dürfen grundsätzlich erfasst werden. Dies gilt nicht, wenn Schüler*innen dem aktiv widersprechen.
Wir warnen ausdrücklich davor, dass ein unkritischer Umgang mit sensiblen Daten zur Stigmatisierung einzelner Schüler*innen führen kann. Dies muss durch klare rechtliche und technische Schutzmaßnahmen von vornherein ausgeschlossen werden. Zur Transparenz: Schüler*innen, ihre Eltern und Lehrkräfte müssen jederzeit nachvollziehen können, welche Daten über sie gespeichert sind, wer darauf zugreifen darf und zu welchem Zweck sie verwendet werden. Es braucht klare Auskunfts- und Widerspruchsrechte sowie umfassende Aufklärung über diese Rechte.
Zum Zielbild: Bund und Länder müssen ein gesamtgesellschaftlich abgestimmtes und verständlich kommuniziertes Zielbild entwickeln, das den konkreten Nutzen des BVR für Schüler*innen, etwa durch fairere Ressourcenverteilung und gezieltere Förderung, nachvollziehbar macht.
