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Kürzungen in der psychotherapeutische Versorgung von Schülerinnen

Die Bundesschüler*innenkonferenz lehnt die pauschale Kürzung der Vergütung von Psychotherapeutinnen für die Behandlung gesetzlich versicherter Patientinnen um 4,5% entschieden ab.

Diese Kürzungen gefährden die psychotherapeutische Versorgung von Schüler*innen unmittelbar. Gerade junge Menschen sind in besonderem Maße auf einen niedrigschwelligen, verlässlichen Zugang zu Psychotherapie angewiesen. Gleichzeitig wissen wir: Schülerinnen aus sozio-ökonomisch benachteiligten Familien sind überdurchschnittlich häufig von psychischen Erkrankungen betroffen – und haben zugleich die größten Hürden beim Zugang zu angemessener Versorgung.

Hinzu kommt, dass ein erheblicher Anteil psychischer Erkrankungen bereits im Kindes- und Jugendalter beginnt. Vor diesem Hintergrund sind Vergütungskürzungen nicht nur gesundheitspolitisch kurzsichtig, sondern auch sozial ungerecht: Sie verschärfen bestehende Versorgungsengpässe und treffen diejenigen am stärksten, die ohnehin schlechtere Chancen auf Unterstützung haben.

Die Bundesschüler*innenkonferenz fordert daher:

  1. die sofortige Rücknahme der pauschalen Vergütungskürzung um 4,5% bei der psychotherapeutischen Versorgung von Kassenpatient*innen, sowie
  2. eine bedarfsgerechte und nachhaltige Ressourcensteuerung, die Wartezeiten reduziert und den Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung – insbesondere für Kinder und Jugendliche – wirksam verbessert.
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