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§ 26 Awareness

Bei jeder Plenar- und Klausurtagung der Bundesschülerkonferenz soll ein dafür qualifiziertes Awarenessteam während dem gesamten Sitzungsbetrieb anwesend sein. Das Awarenessteam muss aus mindestens einer männlichen und einer FLINTA*-Person bestehen. Das Awarenessteam kann begründet eine Sitzung unterbrechen, wenn ein Awareness-Fall vorliegt oder es das Sitzungsklima verlangt. Eine Unterbrechung kann im Regelfall maximal bis zum Ende der für einen Tagesordnungspunkt eingeplanten Zeit gehen.

Das Awareness-Team soll den Mitgliedsländern über einen Umlaufverfahren vorgestellt werden. Sobald ein Land begründeten Widerspruch gegen eine vorgeschlagene Awareness-Person hat, muss eine neue Person vorgeschlagen werden.

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