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Mitreden statt übersehen – Schüler*innenvertretungen in die Landesausschüsse für Berufsbildung!

Forderung zur Änderung von § 82 Absatz 1 BBiG – Beteiligung von Landesschülervertretungen im Landesausschuss für Berufsbildung

Die Bundesschülerkonferenz fordert die Änderung von § 82 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), sodass künftig auch Vertreter*innen der Landesschüler*innenvertretungen als Mitglieder in die Landesausschüsse für Berufsbildung entsendet werden können. Diese sollen langfristig ein Stimmrecht erhalten, doch eine grundsätzliche Mitgliedschaft ist im ersten Schritt anzustreben.

2528.txt · Zuletzt geändert: von admin