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Extremismus als Straftat im Internet

Im Kontext der Gefährdung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und der Verfassungsfeindlichkeit extremistischer Inhalte muss verstärkt über Straftaten im Netz gesprochen werden. Auch scheinbare Banalitäten wie WhatsApp-Sticker, unangemessene Fotos und Videos oder konkrete Äußerungen in Kommentarspalten müssen stärker ins Visier genommen werden.

Kinder und Jugendliche können häufig nicht einschätzen, dass bereits das Vorhandensein bestimmter Materialien auf dem eigenen Smartphone eine Straftat darstellen kann. Sie müssen daher lernen, dass der Umgang im Netz denselben Realitätsbezug haben muss wie das Miteinander im echten Leben. Dass Hitlergrüße als Meme ebenso strafbar sind, wie ihre Verwendung auf offener Straße ist bezeichnend. Durch Workshops, Vorträge und die Platzierung im Unterricht im jungen Alter soll über die Rechtslage Alter kann über die Rechtslage aufgeklärt und Strategien vermittelt werden, wie man mit problematischen Inhalten umgeht, Anzeige erstattet oder sich bei Auffälligkeiten an zuständige Autoritäten wendet. Diese Weiter- und Fortbildungsangebote sollen im schulischen Kontext stattfinden, um die Aufgabe der Schule in Form von politischer Bildung zu unterstützen.

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