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2521

Politische Bildung und Aufklärung vor schulischen Wahlen

Vor jeder schulischen Wahl (z. B. Klassensprecher*innen-, Jahrgangs- oder Schulsprecher*innenwahl) soll verbindlich und in Absprache mit der amtierenden Schüler*innenvertretung eine ausreichend bemessene Zeit, mindestens jedoch eine Schulstunde, innerhalb des Unterrichts oder schulischer Veranstaltungen dafür genutzt werden, um über die Ämter, ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten sowie den Wahlvorgang aufzuklären. Auch soll über weitere Beteiligungsrechte auf kommunaler- und Landesebene aufgeklärt werden.

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