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§ 25 Statute
Statute erweitern die Satzung und sind für die Mitglieder der BSK und deren BSek verbindlich. Sie dürfen der Satzung nicht widersprechen. Statute werden mit einer 2*3-Mehrheit beschlossen, die Fristen für Änderungsanträge entsprechen denen der Satzungsanträge. Die Sitzungsordnung wird vom Plenum beschlossen. Die BSek-Ordnung beschließt das BSek auf seinen Sitzungen.
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