Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


25

§ 25 Statute

Statute erweitern die Satzung und sind für die Mitglieder der BSK und deren BSek verbindlich. Sie dürfen der Satzung nicht widersprechen. Statute werden mit einer 2*3-Mehrheit beschlossen, die Fristen für Änderungsanträge entsprechen denen der Satzungsanträge. Die Sitzungsordnung wird vom Plenum beschlossen. Die BSek-Ordnung beschließt das BSek auf seinen Sitzungen.

25.txt · Zuletzt geändert: von admin