Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


25

§ 25 Bundesdelegiertenrat

(1) Der Bundesdelegiertenrat setzt die Themen für die nächste Tagung fest und beschließt einen jährlichen Haushaltsplan.

(2) Jedes Mitgliedsland entsendet mindestens eine*n Bundesdelegierte*n.

(3) Mitglieder des erweiterten BSeks und Ausschussvorsitzende können beratend teilnehmen.

(4) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.

(5) Das BSek ist zur Auskunft verpflichtet.

(6) Der/Die zuständige Koordinator*in für Inneres organisiert die Sitzung; diese findet digital statt.

(7) Auf Antrag von drei Mitgliedsländern muss innerhalb von vier Wochen eine Sitzung stattfinden.

(8) Der/Die Koordinator*in für Finanzen legt jährlich einen Haushaltsplanentwurf vor.

(9) Der Bundesdelegiertenrat ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel der Mitgliedsländer anwesend sind.

(10) Die Sitzungsordnung findet sinngemäß Anwendung.

25.txt · Zuletzt geändert: von admin