§ 25 Bundesdelegiertenrat
(1) Der Bundesdelegiertenrat setzt die Themen für die nächste Tagung fest und beschließt einen jährlichen Haushaltsplan.
(2) Jedes Mitgliedsland entsendet mindestens eine*n Bundesdelegierte*n.
(3) Mitglieder des erweiterten BSeks und Ausschussvorsitzende können beratend teilnehmen.
(4) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
(5) Das BSek ist zur Auskunft verpflichtet.
(6) Der/Die zuständige Koordinator*in für Inneres organisiert die Sitzung; diese findet digital statt.
(7) Auf Antrag von drei Mitgliedsländern muss innerhalb von vier Wochen eine Sitzung stattfinden.
(8) Der/Die Koordinator*in für Finanzen legt jährlich einen Haushaltsplanentwurf vor.
(9) Der Bundesdelegiertenrat ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel der Mitgliedsländer anwesend sind.
(10) Die Sitzungsordnung findet sinngemäß Anwendung.
