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BAföG: Wo bleibt die Reform?

Sehr geehrte Damen und Herren, Wir als Bundesschülerkonferenz sind enttäuscht davon, dass die lang ersehnte BAföG-Reform auf sich warten lässt und möchten dazu die Schüler*innenperspektive einbringen sowie aufzeigen, was beim Schüler*in-BAföG reformiert werden muss.

BAföG – ein Grundstein der Chancengleichheit

Im Jahr 2022 erhielten 140.000 Lernende an Schulen aus einkommensschwachen Familien BAföG-Leistungen und wurden damit auf ihrem Bildungsweg unterstützt. Das BAföG ermöglicht den Jugendlichen, ihre individuellen Talente zu entwickeln und ihr volles Potenzial zu entfalten. Ohne diese finanzielle Unterstützung wären viele Lernende an Schulen nicht in der Lage, den Bildungsweg einzuschlagen, der ihren Interessen und Fähigkeiten entspricht. Das Schüler*in-BAföG trägt maßgeblich zur sozialen Mobilität bei, indem es Lernenden an Schulen aus benachteiligten Verhältnissen die Möglichkeit bietet, höhere Bildungsabschlüsse zu erreichen. Damit haben sie bessere Berufsaussichten und einen weniger schweren Start ins Leben.

Das Schüler*in-BAföG stellt aber nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch eine Anerkennung des Engagements der Lernenden an Schulen dar. Es bekräftigt, dass Bildung ein fundamentales Recht ist, das nicht von der finanziellen Situation der Familie abhängen sollte. Damit spielt es eine wesentliche Rolle in der Gestaltung einer gerechteren und inklusiveren Gesellschaft in Deutschland.

Die Versprechen der Koalition…

Die Ampelkoalition möchte gemäß Koalitionsvertrag “allen Menschen unabhängig von ihrer Herkunft beste Bildungschancen bieten, Teilhabe und Aufstieg ermöglichen und durch inklusive Bildung sichern”. Mitunter durch das BAföG soll der “Grundstein für ein Jahrzehnt der Bildungschancen” gelegt werden. Leider bleibt es bisher in vielen Fällen bei diesen groß angekündigten Versprechen. Das 27. BAföG-Änderungsgesetz vom 23. Juni 2022 sowie das 28. BAföG-Änderungsgesetz vom 22. September 2022 haben zwar einiges verbessert, aber das reicht nicht aus, um diese Vision von Bildungsgerechtigkeit zu erfüllen.

Zu wenig Schüler*innen beantragen BAföG-Leistungen

Seit 2010 hat sich die Anzahl der Lernenden an Schulen, die BAföG in Anspruch nehmen, mehr als halbiert. Selbst im Vergleich zu 2019 hat sie sich um ein Viertel auf 140.000 Personen reduziert. Nicht einmal jeder zehnte dazu berechtigte Lernende an Schulen nimmt BAföG-Leistungen in Anspruch. Diese Zahlen sind besorgniserregend. Das Fraunhofer-Institut für angewandte Informationstechnik prognostiziert, dass auf Basis der geltenden Rechtslage auch in den kommenden Jahren weniger Lernende an Schulen BAföG-Leistungen beantragen werden. Dabei hat sich die Ampel-Koalition das Ziel gesetzt, mehr Lernende an Schulen mit BAföG zu fördern. Die Bundesschülerkonferenz fordert, dass allen Lernenden an Schulen, die Anspruch auf BAföG-Leistungen haben, dazu verholfen wird, diesen Anspruch geltend zu machen. Dazu müssen möglichst viele Lernende an Schulen über ihren Anspruch aufgeklärt werden, weshalb die Bundesregierung BAföG mehr bewerben sollte. Bestehende Hindernisse bei der Beantragung müssen beseitigt werden und denjenigen, die Schwierigkeiten haben BAföG-Leistungen zu beantragen, muss geholfen werden. Anpassung der Bedarfssätze

Die Ampel-Koalition möchte laut dem Koalitionsvertrag “Bedarfssätze auch vor dem Hintergrund steigender Wohnkosten anheben”. Laut § 35 Absatz 1 Satz 1 BAföG werden die Bedarfssätze und die Freibeträge jedoch nur alle zwei Jahre evaluiert. In der Zwischenzeit müssen die Lernenden an Schulen ohne eine Erhöhung auskommen. Da sich der Bedarf innerhalb der zwei Jahren sehr stark verändern kann, wie wir in den vergangenen Jahren beobachten konnten, ist dieses große Zeitintervall nicht zu rechtfertigen. Beispielsweise hatten Lernende an Schulen noch im September mit einer Inflationsrate von 4,5 Prozent zu kämpfen.

Die Bundesschülerkonferenz spricht sich deshalb für eine Änderung von § 35 Absatz 1 Satz 1 BAföG aus, sodass die Bedarfssätze zukünftig jährlich angepasst werden sollen und dabei mindestens die Inflation ausgeglichen werden muss. So kann schneller auf Veränderungen der Wirtschaftslage reagiert werden.

Die Unflexibilität des BAföGs muss aufgebrochen werden, damit Lernende an Schulen die notwendige finanzielle Unterstützung erhalten.

Notfallmechanismen

Die Corona-Pandemie hat aufgezeigt, wie schnell sich die Anforderungen an das BAföG verändern können. Da während der Corona-Pandemie viele Studenten nicht arbeiten konnten, waren mehr Studenten auf eine Förderung angewiesen. Damit sie diese Unterstützung auch zukünftig in vergleichbaren Situationen erhalten, wurde im 28. BAföG-Änderungsgesetz ein Notfallmechanismus für bundesweite Notlagen beschlossen. Wenn laut § 59 Absatz 1 Satz 1 “erhebliche Nachfrageeinbrüche auf dem Arbeitsmarkt für ausbildungsbegleitende Erwerbstätigkeiten” vorliegen, können mehr Betroffene BAföG beantragen, um sich über Wasser zu halten. Hohe Inflation und insbesondere stark steigende Preise für Wohnungen sind jedoch keine Notlage im Sinne des 28. BAföG-Änderungsgesetzes.

Wie die Energiekrise gezeigt hat, stellen auch diese Situationen eine Belastung für Lernende an Schulen dar. Die Bundesschülerkonferenz fordert daher, diesen Notfallmechanismus auch auf andere Arten von Krisen auszuweiten, damit die finanzielle Situation der Lernenden an Schulen auch dann zu keinem Hindernis für ihre Bildung wird. Elternunabhängigeres BAföG Im Koalitionsvertrag hat sich die Ampel-Koalition dazu bekannt, BAföG elternunabhängiger zu machen. In einer Zusammenfassung des 27. BAföG-Änderungsgesetzes erklärt das Bundesministerium für Bildung und Forschung, dass ein elternunabhängiges BAföG nur im “Zusammenspiel mit der Kindergrundsicherung” geplant werden könne und es deshalb bisher noch keine Ergebnisse gäbe. Mittlerweile ist die Kindergrundsicherung beschlossen, es liegen aber immer noch keine Pläne zu einem elternunabhängigeren BAföG vor. Da auch im Koalitionsvertrag lediglich ein Satz auf Seite 93 das Vorhaben bekundet, ist unklar, was genau das aktuelle Vorhaben der Koalition ist. Die Bundesschülerkonferenz fordert hierzu deshalb eine konkrete Zielsetzung der Ampel-Koalition sowie eine Umsetzung im nächsten BAföG-Änderungsgesetz.

Digitales BAföG

In ihrem Koalitionsvertrag bekundet die Ampel-Koalition, sie werde die Beantragung und Verwaltung des BAföGs “schlanker, schneller und digitaler” gestalten. Die Bundesschülerkonferenz begrüßt die bisher unternommenen Anstrengungen und ist erfreut, dass Lernende an Schulen BAföG-Leistungen seit 2021 digital beantragen können. Leider ist dieser Prozess aber noch nicht abgeschlossen, da die Verwaltung immer noch weitgehend analog arbeitet. Die digitalen BAföG-Anträge müssen deshalb beispielsweise ausgedruckt werden, was zu mehr Verwaltungsaufwand und damit zu längeren Wartezeiten führt. Dieser Umstand muss beendet werden, damit BAföG-Leistungen schneller beantragt werden und BAföG-Prozesse komplett digital ablaufen können.

Umsetzung jetzt!

Das BAföG wird seiner eigentlichen Aufgabe nicht gerecht. Aktuell bleiben Lernende an Schulen auf steigenden Kosten sitzen, stehen in Krisen alleine da, sind von ihren Eltern abhängig und müssen lange auf die Bearbeitung ihrer Anträge warten. Dazu kommt ein sehr niedriger Anteil von Lernenden an Schulen, die BAföG beziehen, obwohl viele Anspruch darauf hätten.

Für die Bundesschülerkonferenz ist klar, dass das Schüler*in-BAföG kein Luxus sein darf. Es stellt ein unverzichtbares Instrument für die Bildungsgerechtigkeit in Deutschland dar. Die Bundesregierung hat den klaren Auftrag, die Bildungschancen für einkommensschwache Lernende an Schulen zu stärken. Eine umfassende Reform des BAföGs ist längst überfällig und muss deshalb schnellstmöglich umgesetzt werden. Es ist höchste Zeit, dass die Ampel-Koalition ihre Versprechen in die Tat umsetzt und die Bildungschancen für alle Lernenden an Schulen nachhaltig verbessert. Die Zukunft unserer Lernenden und unseres Landes hängen davon ab.

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