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SCHULEN OFFENHALTEN - SICHER UND EFFEKTIV Bundesschülerkonferenz fordert stärkere Beachtung von Kindern und Jugendlichen in Quarantäne, Anpassungen von Abschlussprüfungen und mehr Testmöglichkeiten

Der am 2. Dezember 2021 erschienene Wochenbericht des Robert-Koch-Instituts (RKI) weist in der Altersgruppe der Zehn- bis Vierzehnjährigen eine Rekordinzidenz von über 1.000 aus. Diese Zahl steht stellvertretend für die aktuelle Situation vieler Schulen im Bundesgebiet. In Anbetracht der schon bald anstehenden ersten Abschlussprüfungen muss weiterhin alles getan werden, um Schulen offen zu halten. Die kürzlich beschlossenen Maßnahmen der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten (MPK) reichen dazu nicht aus.

Testmöglichkeiten ausbauen und auch für Geimpfte offenhalten

Um ein größtmögliches Maß an Sicherheit an den Schulen zu gewährleisten, muss dort eine regelmäßige Testung unabhängig von Impf- und Genesenenstatus erfolgen können. Die Bundesschülerkonferenz spricht sich dafür aus, dass dieses Angebot täglich besteht. Für Lernende, die keinen 2G-Nachweis erbringen können, muss diese Testung mindestens dreimal in der Woche verpflichtend erfolgen.
Um die verstärkten Testungen finanzieren zu können, muss der Bund den Ländern entsprechende Mittel bereitstellen.

Abschlussprüfungen inhaltlich und zeitlich anpassen

Die Bundesschülerkonferenz fordert eine Verlängerung der Arbeitszeit bei Abschlussprüfungen von mindestens 30 Minuten. Ziel sollte es dabei sein, nicht den inhaltlichen Umfang der Klausuren zu erweitern, sondern den zu Prüfenden mehr reine Bearbeitungszeit zu ermöglichen. Nachteilsausgleiche, wie sie bspw. bei einer anerkannten Legasthenie Anwendung finden, sollten davon unberührt bleiben. Gleichzeitig muss ein einheitliches Vorgehen im Bundesgebiet gewährleistet sein, um auch die Vergleichbarkeit der Abschlüsse zu sichern. Dabei muss in den Ländern mit Blick auf die dortige Corona-Lage der letzten Monate das richtige Maß an Ausgleich gefunden werden. Ergänzend dazu muss gewährleistet sein, dass es in keiner Weise zu Einschränkungen für die Prüflinge aufgrund der pandemischen Lage kommt. Insbesondere bei den sportpraktischen Abiturprüfungen braucht es angemessene Regelungen, die die massiven Ausfälle und Einschränkungen im Sportunterricht der letzten zwei Jahre berücksichtigen.

Lernende in Quarantäne nicht benachteiligen

Mit dem bundesweiten Steigen der Corona-Inzidenzen erhöht sich auch die Anzahl der Beschulten, die in Quarantäne geschickt werden. Die betroffenen Personen dürfen dabei keinesfalls vergessen werden. Lehrkräfte müssen dafür Sorge tragen, dass bspw. mittels Distanzaufgaben keine erheblichen Lernrückstände entstehen. Darüber hinaus muss darauf geachtet werden, dass Geimpfte und Genese nur bei offensichtlichen Symptomatiken vorab in Quarantäne geschickt werden und dann die Möglichkeit erhalten, sich per negativem PCR-Ergebnis freizutesten.

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