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21010

Bundesweite Testpflicht

Die Bundesschülerkonferenz fordert eine bundesweite Testpflicht an Schulen. Die bereits bestehenden freiwilligen Testangebote, stellen nach Ansicht der Bundesschülerkonferenz keine ausreichende Maßnahme dar, um der gestiegenen Infektionsgefahr entgegenzuwirken.

Selbstverständlich sollen diese Tests den Schüler*innen und kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. 24 Stunden vor der Prüfung soll den Schüler*innen die Möglichkeit gegeben werden, sich einem PCR-Test zu unterziehen, um sichere Prüfungen durchführen zu können.

Daher fordern wir auch, jedem*r Schüler*in eine FFP2-Maske für den Prüfungstag zur Verfügung zu stellen und pro Prüfling und pro Prüfungstag zwei Selbsttests für zuhause auszuhändigen - so können sich die Schüler*innen bereits an den beiden Vortagen der Prüfungen testen und haben höhere Sicherheit, ergänzend zum verpflichtenden Schnelltest am Prüfungstag. Schüler*innen, die eine Testung verweigern sollten, müssen aus Sicht der Bundesschülerkonferenz, anstatt in Präsenzbeschulung, im äquivalenten Distanzunterricht unterrichtet werden.

Jede*r Schüler*in muss mindestens drei Mal die Woche in der Schule eine Testung erhalten, Ziel muss langfristig eine Testung an jedem Präsenztag sein. Wichtig ist vor allem eine schülerfreundliche Aufklärung über die Funktionsweise, Durchführung und gesellschaftliche Bedeutung der Tests, dafür braucht es ausreichend Informationsmaterial und Videos. Dort wo es die Gegebenheiten zulassen, sollten Tests außerhalb der Unterrichtszeit durchgeführt werden.

Es braucht außerdem konkrete Richtlinien für Beteiligte am Schulleben, wie mit positiv getesteten Personen im Rahmen der Schule umzugehen ist.
Bei einer Testung in der Schule soll dieses Testergebnis zusätzlich bescheinigt werden. Mit dieser amtlichen Bescheinigung können Schüler*innen auch Bereiche außerhalb der Schule in Anspruch nehmen, bei denen ein maximal 24 Stunden alter negativer Test benötigt wird.

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