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Lehramtsausbildung in Deutschland

Präambel

Die Bundesschülerkonferenz hat von Freitag, dem 12.05.2017 bis Sonntag, dem 14.05. 2017 in Flensburg getagt und dort das folgende Positionspapier erarbeitet. Alle darin vertretenen Positionen wurden per Konsensprinzip gefasst und spiegeln die Positionen der anwesenden Bundesländer wider. Die Gesellschaft ist ein sich stetig wandelndes Konstrukt, welches die moderne Bildungslandschaft vor große Herausforderungen stellt. Dieser Wandel führt unwiederbringlich zu einer kontinuierlichen Veränderung der Ausbildung von Lehrkräften.

Gemeinsame Forderungen

Lehrer*innen unterrichten nicht nur, sondern erziehen, beraten und betreuen die Schüler*innen im Lebensraum Schule. Aufgrund dessen fordert die BSK, dass sie entsprechend respektiert, wertgeschätzt und honoriert werden und aus Gründen der Gerechtigkeit, eine für Lehrkräfte einheitliche Verbeamtungsregelung geschaffen werden muss. Weiterhin soll der Unterrichtsausfall z.B. aufgrund von Erkrankungen der Lehrkräfte, durch eine Unterrichtserfüllung von 105%-110% kompensiert werden.

Ein Aspekt von unbestreitbarer Signifikanz ist es, ein partnerschaftliches und demokratisches Verhältnis zu den Schüler*innen aufzubauen sodass eine positive und faire Schulatmosphäre garantiert werden kann. Ziel der Lehramtsausbildung sollte es sein Lehrer*innen zu pädagogisch didaktischen, inhaltlichen Fachkräften auszubilden. Der pädagogische Schwerpunkt muss neben dem fachlichen Aspekt deutlich zur Geltung kommen.

Zielgruppenorientierte Unterrichtsgestaltung und partizipative Unterrichtsmethoden in Kombination mit der Verwendung moderner Medien müssen zentrale Elemente der Ausbildung sein. Kommunikationsseminare sollen Konfliktlösungsstrategien und Atmosphärensensibilität vermitteln. Kleinere Projekte sowie „Hilfe zur Selbsthilfe“ sind hierbei zu fördern und die ausführlichere Behandlung der SV-Gremien als eine demokratisch legitimierte Interessenvertretungsstruktur der Schüler*innen zu etablieren.

Eine stärkere Fokussierung auf den pädagogischen und didaktischen Anteil des Lehramtsstudiums sowie der praktischen sonderpädagogischen Kompetenzen soll in Form eines mehrwöchigen Seminars im Rahmen der Ausbildung erfolgen, welches Praxis- und Fallbeispiele behandelt und die Lehrkräfte somit auf mögliche Alltagssituationen vorbereitet. Hierzu gehört auch, den Aspekt der Integration und Inklusion in der Lehrkräfteausbildung ausführlich zu thematisieren, um diese Kompetenzen als Basis für einen reibungslosen Schulalltag zu vermitteln.

Die Lehrkräfteausbildung endet jedoch nicht nach dem Studium, sondern ist ein andauernder Prozess, weshalb die BSK die Überprüfung der Fortbildungsinhalte durch die Schule und eine entsprechende Empfehlung für die betreffenden Lehrer*in*innen fordert. Dies soll sicherstellen, dass sie sich immer auf dem aktuellen Stand der Technik und Methodik befinden, sowie ihre Kenntnisse in optimierungsbedürftigen Bereichen erweitern können. Hierzu gehört auch die aktuelle Thematik der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt, für die die BSK während der Ausbildung und späteren beruflichen Laufbahn eine stärkere Sensibilisierung fordert, da Lehrkräfte eine Vorbildfunktion besitzen, jedoch häufig fehlendes Hintergrundwissen aufweisen.

Aufgrund des immer höheren Stellenwerts digitaler Medien, fordert die BSK, deren Einsatz in der Lehrkräfteausbildung verstärkt zu lehren, um eine Verbesserung der Medienbildung an Schulen herbeizuführen und alle Schüler*innen auf die zukünftigen Herausforderungen im Leben, im Unterricht und in der Arbeitswelt vorbereiten zu können.

Weiterhin wird gefordert, in jedem Land flächendeckend schulinterne Medienfachbeauftragte zur Verfügung zu stellen, die die Lehrkräfte im Bereich der Medienkompetenz schulen. Dabei sollen stets die zugehörigen fünf Bereiche: Medienwissen (Bedienung und Strukturwissen), Informationskompetenz und Quellenkritik, Persönlichkeitsbildung mit Medien, Kommunikation und Kooperation mit Medien, sowie Medienproduktion kritisch selbstreflektierend berücksichtigt werden.

Die BSK fordert zudem die für die Bildung zuständigen Ministerien der Länder auf, durch zeitnahe Aufklärungsschreiben alle Schulen zu aktuell auftretenden Problemen wie z.B. Cybermobbing oder schulspezifischen „digitalen Beichtstühlen“ zu informieren.

Als Folge der Digitalisierung und allen weiteren neuen Herausforderungen im Rahmen des modernen Schulalltages, verkompliziert sich der Aufgabenkatalog der Lehrkräfte ständig. Die BSK regt daher an, die Mehrbelastungen durch Fachkräfte, wie z.B. Sonderpädagog*innen, Schulpsycholog*innen und IT-Fachkräfte zu begleiten und zu unterstützen, um die Lehrkräfte zu entlasten.

Um die Qualität des Unterrichts sicherzustellen, fordert die BSK eine freiwillige mündliche Evaluation des eigenständigen Unterrichtens durch die Fachleiter*innen und Schüler*in*innen, sowie eine verpflichtende anonyme, schriftliche Evaluation.

Diese muss jedes Schuljahr mehrfach verbindlich von den Lehrkräften durchgeführt und kann bei Bedarf von den Schüler*innen eingefordert werden. Zusätzlich fordert die BSK einen einheitlichen Länderkriterienkatalog für Lehrproben und die Einführung unangekündigter Unterrichtsbesuche, unabhängig des Status der Lehrkräfte, durch externe Prüfer*innen. Um das aktuelle Niveau der Schulbildung auch bei Quereinsteiger*innen zu erhalten, gilt es für die Lehrkräfte verbindliche Bedingungen zu schaffen und anhand eines Kriterienkatalogs zu überprüfen.

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