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Gemeinsame Forderungen

In unserer globalisierten Welt besteht ein großer Kontrast zwischen der Handlung und dem Bewusstsein über die Konsequenzen für uns und die Umwelt. Die internationale Gesellschaft steht seit dem Nichterreichen der UN-Millenniumsziele in der Verantwortung, sich verstärkt mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinanderzusetzen. Die Bundesschülerkonferenz spricht sich deshalb für das frühe Erlernen sowie die stetige Förderung bewussten Handelns aus, da dieses auch den kommenden Generationen eine unabdingbare Lebensgrundlage bietet. Um die Relevanz zu verdeutlichen, ist die Bildung für nachhaltige Entwicklung, welche sich nicht nur auf ein selbstbestimmtes Handeln der Schüler*innen, sondern auch der Lehrer*innen, Eltern und weiterer schulnaher Personen fokussiert, in der Schule essentiell.

Befasst man sich mit Nachhaltigkeit und Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE), arbeitet man mit drei verschiedenen, sich untereinander beeinflussenden Aspekten, dem ökologischen, dem ökonomischen und dem sozialen.

Die Bundesschülerkonferenz fordert, alle möglichen Ressourcen auszuschöpfen, um Nachhaltigkeit an Bildungsinstitutionen zu vermitteln. Schule ist eine zentrale Sozialisationsinstanz, also ein Ort, in dem man zu einem aufgeklärten, eigenständig und kritisch denkenden, mündigen Mitglied der Gesellschaft werden soll. Dazu gehört, den Schüler*innen zu vermitteln, wie Informationen ausgewertet werden und die gewonnenen Erkenntnisse zu hinterfragen, um daraus logische Schlussfolgerungen zu ziehen. Hierzu ist es notwendig, die Lehrpläne aller Fächer auf die Vermittlung zu einem stärkeren Bewusstsein für nachhaltige Entwicklung hin anzupassen. Der Bundesschülerkonferenz ist es wichtig, dass alle Schüler*innen die Möglichkeit und den Raum erhalten, sich frei, individuell und selbstständig zu entwickeln. Auch im Schulalltag kann durch praxisorientiertes Arbeiten, z. B. in Projekten, den Schüler*innen nahegebracht werden, wie nachhaltiges Handeln einen Gewinn für die Allgemeinheit darstellen kann. Einen guten Ansatz für die Vermittlung von Nachhaltigkeit durch diese Form des Arbeitens verdeutlichen in unserer Schullandschaft bereits einige Modellschulen für BNE sowie einige berufsorientierte Schulen.

Eine regelmäßige Evaluation und Revision der Rahmencurricula durch alle im Schulalltag eingebundenen Personen ist erforderlich. Insbesondere sollen Schüler*innen durch Mitsprache- und Mitentscheidungsrechte in diesen Prozess eingebunden werden. Alle Gesetze bzw. Veränderungen innerhalb der Schule und des Bildungssystems sollen unter dem Aspekt der nachhaltigen Bildung geprüft werden. Gegebenenfalls müssen auch bestehende Regelungen daran angepasst werden.

Die Schule soll die Wertigkeit lebenslangen Lernens vermitteln und steht gerade deshalb in der Verantwortung, für die Schüler*innen eine Vorbildfunktion einzunehmen und die Nachhaltigkeit selbst vorzuleben. Dies erstreckt sich z. B. über die Nutzung von Recyclingpapier und erneuerbarer Energien, Mülltrennung und ein ökologisches, vielfältiges, vollwertiges, qualitativ hochwertiges und kostenfreies Angebot auch vegetarischer und veganer Essensmöglichkeiten.

Die Schüler*innen sollen durch Partizipation in einem demokratischen Umfeld aufwachsen und sich dabei intensiv mit den Themenfeldern Beschaffung und Konsum auseinandersetzen, um im späteren Leben nachhaltig wirken und handeln zu können. Um diese Partizipation auch umsetzen zu können, muss allen Schulen mehr Freiraum für Planungen und Umsetzungen von nachhaltigen Projekten gegeben werden. Hierfür fordert die BSK die Einrichtung, den Ausbau und die Etablierung zentraler bundes- und landesweiter Anlaufstellen, die allen motivierten Schüler*innen, sowie Eltern und Pädagoginnen und Pädagogen zur Seite stehen und durch einen Fonds Projekte niedrigschwellig finanziell fördern. Ein positiver Effekt daraus wird die aktive, eigenständige und außerschulische Beteiligung an nachhaltigen Projekten. Zur Finanzierung fordert die Bundesschülerkonferenz die Lockerung des Kooperationsverbotes für die Schulbildung (analog Art. 91b GG) ein. Das Kooperationsverbot beeinträchtigt die Zusammenarbeit der Landesschülervertretungen vehement.

Zurzeit ist die Integration von Nachhaltigkeit bzw. Bildung für nachhaltige Entwicklung in den Schulalltag nicht in ausreichendem Maße gegeben. Daher fordert die Bundesschülerkonferenz, dass den Schüler*innen das frühzeitige Erlernen und die stetige Förderung bewussten Handelns ermöglicht werden, um reflektiert nachhaltig handeln zu können. Hierfür sind die fortwährende Anpassung der Lehrpläne und gesetzlichen Regelungen unter demokratischer Mitwirkung der Schüler*innenschaft im Hinblick auf Nachhaltigkeit sowie die Ausweitung der Bildung für nachhaltige Entwicklung zwingend erforderlich. Mithilfe finanzieller Unterstützung von Engagement im Sinne der Nachhaltigkeit in der Schule und im schulischen Umfeld wird nachhaltiges Handeln nicht allein in das schulische Leben integriert.

Die Bundesschülerkonferenz erachtet Bildung für nachhaltige Entwicklung und Nachhaltigkeit selbst – als Grundpfeiler demokratischer Partizipation und gesellschaftlichen Fortschritts – also als Notwendigkeit für eine bessere Bildung und eine zukunftsfähige Gesellschaft.

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