§ 12 Koordinator*innen der BSK
(1) Das Amt der/die Koordinator*in beschreibt eine Funktion, die man innerhalb des BSeks innehat. Koordinator*innen sind dauerhaft für bestimmte Aufgaben und Aufgabenfelder aus der Arbeit des BSeks zuständig, die eine ständige Betreuung durch eine Person benötigen.
(2) Die Wahl von Koordinator*innen soll sicherstellen, dass für einen bestimmten Aufgabenbereich eine feste Kontaktperson existiert, die anfallende Aufgaben erledigt und auftretende Probleme löst.
(3) Das BSek kann folgende Koordinator*innen wählen:
(a) Zwei Koordinator*innen für Finanzen: Der/die Koordinator*in für Finanzen dient der Verwaltung des Haushaltes der BSK. Er/sie übersieht und bestimmt finanzielle Ausgaben.
(b) Koordinator*in für Projekte: Der/die Koordinator*in für Projekte ist maßgeblich für die Koordination und Durchführung von Veranstaltungen und Projekten der BSK verantwortlich.
(c ) Koordinator*in für Länderkommunikation: Der/die Koordinator*in für Länderkommunikation dient als Ansprechpartner*in für die Mitgliedsländer der BSK. Er/sie koordiniert die gemeinsame Absprache mit den Landesschüler*innenvertretungen und begleitet den Vorsitzenden des Sonderausschusses der Landesvorsitzenden bei der Arbeit im Ausschuss.
(d) Zwei Koordinator*innen für Inneres: Zur Unterstützung und Organisation der inneren Strukturen des BSeks der BSK soll es insgesamt drei Koordinator*innen geben. Zwei sind für Planung von Plenar- und Klausurtagungen sowie für die Zusammenarbeit mit dem Büro der BSK zuständig. Eine*r begleitet die Arbeit der Ausschüsse und des Bundesdelegiertenrats, ausgenommen ist der Sonderausschuss der Landesvorsitzenden und die Länderschalten. Außerdem ist diese*r für die Berichterstattung über die aktuelle Arbeit des BSeks zuständig.
(e) Koordinator*in für Presse und Öffentlichkeitsarbeit: Es gibt eine*n Koordinator*in für Presse, der/die für die Unterstützung des/der Generalsekretär*in bei der Kommunikation mit Vertreter*innen der Presse sowie für Pressemitteilungen verantwortlich ist. Des Weiteren gibt es eine*n Koordinator*in für Social Media, welche*r für das Designhandbuch sowie Designvorlagen zuständig ist.
(f) Koordinator*in für Personal: Der/die Koordinator*in für Personal ist für die arbeitskoordinatorischen Aufgaben im Büro der Bundesschülerkonferenz zuständig und fungiert als informatives Bindeglied zwischen Bundessekretariat und Büro.
(g) Zwei Koordinator*innen für Internationales: Sie vertreten gleichberechtigt die BSK bei internationalen Institutionen und Organisationen.
(h) Das Bundessekretariat benennt aus seinem Kreis eine FLINTA*-Person, die zusätzlich als Gleichstellungsbeauftragte tätig ist.
(4) Weitere Koordinator*innenposten und die konkrete Anzahl können vergeben werden, wenn der Bedarf im Bundessekretariat festgestellt wird.
(5) Koordinator*innen arbeiten in ihrem Aufgabenfeld selbstständig, sofern die Satzung keine Ausnahme vorsieht.
(6) Koordinator*innen können einzelne Aufgaben weitergeben, bleiben jedoch verantwortlich und rechenschaftspflichtig gegenüber dem Plenum.
(7) Das Bundessekretariat hat die Möglichkeit, die Anzahl der Koordinator*innen für Internationales selbst festzulegen.
