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§3 Bundesdelegierte

(1) Die Bundesdelegierten sind die Vertreter*innen der Landesschüler*innenvertretungen. Sie müssen Kontakt zum Mitgliedsland halten und die Kommunikation zwischen dem Mitgliedsland und der BSK sicherstellen.

(2) Bundesdelegierte werden durch ihr Mitgliedsland bestimmt und müssen Schüler*innen einer staatlich anerkannten Schule oder Mitglied einer Landesschüler*innenvertretung sein.

(3) Die Entscheidung über ein imperatives oder freies Mandat der Bundesdelegierten obliegt den entsendenden Mitgliedsländern.

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