03
§3 Bundesdelegierte
(1) Die Bundesdelegierten sind die Vertreter*innen der Landesschüler*innenvertretungen. Sie müssen Kontakt zum Mitgliedsland halten und die Kommunikation zwischen dem Mitgliedsland und der BSK sicherstellen.
(2) Bundesdelegierte werden durch ihr Mitgliedsland bestimmt und müssen Schüler*innen einer staatlich anerkannten Schule oder Mitglied einer Landesschüler*innenvertretung sein.
(3) Die Entscheidung über ein imperatives oder freies Mandat der Bundesdelegierten obliegt den entsendenden Mitgliedsländern.
03.txt · Zuletzt geändert: von admin
