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0013

§ 13 Dritte Lesung der Antragsberatung

(1) In der dritten Lesung der Antragsberatung wird der Hauptantrag in der Endfassung diskutiert. Der/Die Hauptantragsteller*in hat in der dritten Lesung die Möglichkeit, ein Schlusswort zum Antrag zu halten.

(2) Während der dritten Lesung werden keine Änderungsanträge eingereicht oder diskutiert.

(3) Die dritte Lesung wird durch das Tagungspräsidium eröffnet. Sie wird durch das Tagungspräsidium geschlossen.

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