0011
§ 11 Erste Lesung der Antragsberatung
(1) In der ersten Lesung der Antragsberatung wird der Hauptantrag vorgestellt. Es können Fragen an den/die Hauptantragsteller*in formuliert werden. Der/die Hauptantragsteller*in hat das Recht, auf jede Frage zu antworten; dazu ist ein Zwiegespräch gemäß § 7 Abs. 6 möglich.
(2) Während der ersten Lesung können Änderungsanträge für die zweite Lesung eingereicht werden, es werden jedoch keine Änderungsanträge diskutiert.
(3) Die erste Lesung wird durch das Tagungspräsidium eröffnet. Sie wird durch das Tagungspräsidium geschlossen. Das Tagungspräsidium führt für die gesamte Runde eine Redeliste.
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