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§ 8 Anträge zur Sitzungsordnung (ASO)

(1) Jede*r Delegierte eines Mitgliedslandes kann durch Heben beider Hände, Heben der ASO-Karte oder durch digitale Plattformen ASOs stellen. Ein ASO kann zudem durch das Tagungspräsidium gestellt werden.

(2) Folgende ASOs sowie weitere ASOs können gemäß den jeweils genannten Bedingungen gestellt werden:
1. Antrag auf Schluss der Debatte. Es wird beantragt, die momentan laufende Beratung abweichend von § 7 Abs. 5 sofort zu beenden. Handelt es sich um eine Beratung, bei der eine Redeliste geführt wird, können alle Redner*innen, die noch auf der Redeliste stehen, nicht mehr zu Wort kommen. Der ASO kann nur während der Antragsberatung gemäß Abschnitt IV gestellt werden. Geschlossen werden können: die gesamte Beratung des aktuellen Hauptantrages; die Beratung des aktuellen Änderungsantrages; die Beratung des aktuellen Sinnabschnittes; die laufende Runde der Antragsberatung. Der Antragsteller des ASO muss entsprechend angeben, welche Beratung er schließen möchte.
2. Antrag auf Schluss der Redeliste. Es wird beantragt, dass keine weiteren Wortmeldungen mehr auf die aktuelle Redeliste aufgenommen werden. Im Rahmen der aktuellen Redeliste kommen nur noch die Redner*innen zu Wort, die zum Zeitpunkt des ASO auf der Redeliste stehen. Der ASO kann während der Antragsberatung gemäß Abschnitt IV gestellt werden, wenn bei der aktuellen Beratung eine Redeliste geführt wird (ob eine Redeliste geführt wird, ist in den Paragrafen zur jeweiligen Beratung angegeben). Der ASO kann auch bei jedem anderen Tagesordnungspunkt, bei dem eine Redeliste geführt wird, gestellt werden.
3. Antrag auf Begrenzung der Redezeit. Es wird beantragt, dass für alle künftigen Wortmeldungen auf einer Redeliste nur eine bestimmte Redezeit in vorzuschlagender Länge zur Verfügung steht. Der ASO kann während der Antragsberatung gemäß Abschnitt IV gestellt werden, wenn bei der aktuellen Beratung eine Redeliste geführt wird (ob eine Redeliste geführt wird, ist in den Paragrafen zur jeweiligen Beratung angegeben). Der ASO kann auch bei jedem anderen Tagesordnungspunkt, bei dem eine Redeliste geführt wird, gestellt werden.
4. Antrag auf Begrenzung der Redezeit für die gesamte Antragsberatung. Entspricht dem ASO nach Nr. 3, die Regelungen gelten jedoch für die gesamte Antragsberatung gemäß Abschnitt IV. Der ASO kann jederzeit während der Antragsberatung gemäß Abschnitt IV gestellt werden.
5. Antrag auf Begrenzung der Redner*innenzahl. Es wird beantragt, die Zahl der noch folgenden Redner*innen zu begrenzen. Enthält die Redeliste mehr Redner*innen als der ASO vorschlägt, können die überzähligen Redner*innen nicht zum aktuellen Antrag zu Wort kommen. Der ASO kann während der Antragsberatung gemäß Abschnitt IV gestellt werden, wenn bei der aktuellen Beratung eine Redeliste geführt wird (ob eine Redeliste geführt wird, ist in den Paragraphen zur jeweiligen Beratung angegeben). Der ASO kann auch bei jedem anderen Tagesordnungspunkt, bei dem eine Redeliste geführt wird, gestellt werden.
6. Antrag auf Begrenzung der Redner*innenzahl für die gesamte Antragsberatung. Entspricht dem ASO nach Nr. 5, die Regelungen gelten jedoch für die gesamte Antragsberatung gemäß Abschnitt IV. Der ASO kann nur während der Antragsberatung, dabei aber jederzeit, gestellt werden.
7. Antrag auf Verweisung oder Zurückweisung an einen Ausschuss oder an eine Inhaltsgruppe. Es wird beantragt, den aktuell beratenen Hauptantrag an einen Ausschuss oder eine Inhaltsgruppe zu verweisen oder, wenn ein bereits bestehender Ausschuss/eine bereits bestehende Inhaltsgruppe sich bereits mit dem Antrag befasst hat, ihn erneut dorthin zu verweisen. Der ASO kann nur während der Antragsberatung gemäß Abschnitt IV gestellt werden, er kann sich nur auf den aktuellen Hauptantrag als Ganzes (nicht auf einen einzelnen Sinnabschnitt) beziehen.
8. Antrag auf Verweisung an das Bundessekretariat. Es wird beantragt, den aktuell beratenen Hauptantrag an das Bundessekretariat zu verweisen, welcher dann an Stelle der Plenartagung über den verwiesenen Antrag beschließt. Der ASO kann nur während der Antragsberatung gemäß Abschnitt IV gestellt werden, er kann sich nur auf den aktuellen Hauptantrag als Ganzes (nicht auf einen einzelnen Sinnabschnitt) beziehen.
9. Antrag auf konkrete Auszählung des Stimmergebnisses. Es wird beantragt, die genaue Zahl der Für- bzw. Gegenstimmen und der Enthaltungen festzustellen. Der ASO kann nur gestellt werden, wenn noch kein konkretes Stimmverhältnis vorliegt. Der ASO kann in Bezug auf jede Abstimmung gestellt werden, die auf der Plenar-/Klausurtagung durchgeführt wird, in Bezug auf Wahlen ist er nicht zulässig. Er kann nur direkt nach einer Abstimmung gestellt werden.
10. Antrag auf Änderung der Tagesordnung. Für die Änderung der Tagesordnung gilt § 6 entsprechend. Der Antrag kann jederzeit während der Plenar-/Klausurtagung gestellt werden, auch während eines laufenden Tagesordnungspunktes, er wird abweichend von Absatz 4 erst nach Ende des laufenden Tagesordnungspunktes behandelt und abgestimmt.
11. Antrag auf Pause. Es wird beantragt, die Sitzung für einen vorzuschlagenden Zeitraum zu unterbrechen. Der Antrag kann jederzeit auf der Plenar-/Klausurtagung gestellt werden.
12. Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit. Es wird beantragt, die Beschlussfähigkeit der Plenar-/Klausurtagung gemäß § 2 zu prüfen. Der Antrag kann jederzeit während der Plenar-/Klausurtagung gestellt werden. Er wird abweichend von Absatz 4 erst nach Ende des laufenden Tagesordnungspunktes behandelt und abgestimmt.
13. Antrag auf sofortigen Sprung in die dritte Lesung. Die Debatte wird beendet und es findet ein Sprung in die dritte Lesung statt.
14. Antrag auf Einführung einer Pro-/Contra-Redeliste. Es wird beantragt, dass eine Pro- und Contra-Redeliste eröffnet wird. Dabei schreiben sich Redner*innen, die sich für einen Antrag aussprechen wollen, auf die Pro-Liste; Redner*innen, die sich gegen einen Antrag aussprechen wollen, auf die Contra-Liste. Die bestehende Redeliste wird übertragen, dabei müssen sich diejenigen Redner*innen, die bereits auf der Redeliste stehen, entweder auf die Pro- oder die Contra-Liste schreiben lassen. Im Anschluss wird immer abwechselnd ein*e Redner*in von der Pro- und dann von der Contra-Liste aufgerufen. Ist eine der beiden Listen erschöpft, wird noch ein*e weitere*r Redner*in der jeweils anderen Liste aufgerufen. Nach diesem Redebeitrag endet die Debatte.
15. Antrag auf ein Meinungsbild. Durch einen ASO kann ein Meinungsbild zu einem oder mehreren klar definierten Fragestellungen beantragt werden.

(3) Über die Zulassung nicht aufgeführter ASO entscheidet das Tagungspräsidium mit einfacher Mehrheit.

(4) ASO müssen sofort nach Beantragung zur Debatte gestellt und abgestimmt werden. Der/Die aktuelle Redner*in wird jedoch nicht unterbrochen.

(5) Bei einem ASO dürfen nur der/die jeweilige Antragsteller*in und ein*e Gegenredner*in sprechen. Ihre Ausführungen dürfen jeweils nicht länger als zwei Minuten dauern. Gegenreden sind formal oder inhaltlich zu stellen. Inhaltliche Gegenreden sind vor formalen Gegenreden zu behandeln.

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