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0004

§ 4 Rechte und Aufgaben des Tagungspräsidiums

(1) Das Tagungspräsidium leitet die Plenar- und Klausurtagungen nach Maßgabe der Satzung und deren Statute.

(2) Es sorgt für den geordneten Ablauf der Tagung.

(3) Es übt gemeinsam mit dem Bundessekretariat das Hausrecht aus und wendet die vorgesehenen Ordnungsmaßnahmen an.

(4) Es ist für die Worterteilung verantwortlich und leitet die Debatten und Abstimmungen.

(5) Das Bundessekretariat trägt dafür Sorge, dass die Sitzung ordnungsgemäß protokolliert wird. Es kann diese Aufgabe selbst übernehmen oder beispielsweise das Büro der Bundesschülerkonferenz damit beauftragen.

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