0001
§ 1 Ablauf zu Beginn der Plenar- und Klausurtagung
Für den Beginn einer Tagung gilt folgender Ablauf:
1. Prüfung der Beschlussfähigkeit und Eröffnung der Sitzung durch das Bundessekretariat,
2. Wahl des Tagungspräsidiums,
3. Beschluss der Tagesordnung.
Anschließend ist die Sitzung gemäß der beschlossenen Tagesordnung fortzusetzen.
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