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29 [2026/02/11 21:10] – angelegt admin29 [2026/04/27 10:57] (aktuell) admin
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-====§ 29 Statute====   +====§ 29 Inkrafttreten, Außerkrafttreten==== 
-Statute erweitern die Satzung und sind verbindlichSie dürfen der Satzung nicht widersprechenSie werden mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen.+ 
 +(1) Diese Satzung tritt zum Zeitpunkt des Beschlusses in Kraft.\\ 
 +\\ 
 +(2) Diese Satzung tritt außer Kraft, wenn der BSK weniger als neun Landesschüler*innenvertretungen angehörenZu diesem Zeitpunkt endet auch die Existenz der BSK 
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