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28 [2026/02/11 21:10] – angelegt admin28 [2026/04/27 10:56] (aktuell) admin
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-====§ 28 Sonderausschuss der Landesvorsitzenden====   +====§ 28 Schlussbestimmung==== 
-(1) Mitglieder sind die Vorsitzenden der Landesschüler*innenvertretungen.\\+ 
 +(1) Die Status- und Funktionsbezeichnungen dieser Satzung gelten jeweils für alle Geschlechter. Eine Benachteiligung eines Geschlechts ist ausgeschlossen.\\
 \\ \\
-(2) Aufgabe ist die Stärkung des Austausches und der Vernetzung.\\ +(2) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten im Rahmen der geltenden Gesetze der Bundesrepublik DeutschlandGesetzliche Regelungen bleiben unberührt
-\\ +
-(3) Die Leitung obliegt den Stellvertreter*innen des/der Generalsekretär*in.\\ +
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-(4) Die Einladungsfrist beträgt 14 Tage.\\ +
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-(5) Der Ausschuss tagt ungefähr alle acht Wochen.\\ +
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-(6) Tagungen sind nicht öffentlich.+
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