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27 [2026/02/11 21:10] – angelegt admin27 [2026/04/27 10:56] (aktuell) admin
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-====§ 27 Ausschüsse====   +====§ 27 Datenschutzregeln==== 
-(1) Ausschüsse sind die beratenden sach- und facharbeitenden Organe der BSK.\\+ 
 +(1) Alle Mitglieder des BSeks und der Vernetzungsstelle, welche Zugriff auf personenbezogene Daten haben, welche im Rahmen der Arbeit der BSK erhoben werden, müssen eine Selbstverpflichtung zum Datenschutz unterschreiben. Die Einhaltung dieser wird vom Koordinator für Digitales und Datenschutz. Es dürfen nur Daten erhoben werden, welche notwendig für die Arbeit der BSK sind, sie dürfen nur mit Personen geteilt werden, wenn dies für die Arbeit der BSK notwendig ist.\\
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-(2) Jedes Mitgliedsland entsendet eine*n Schüler*in als Obperson.\\ +(2) Alle gesetzlichen Regelungen bleiben von diesem Paragrafen unberührt
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-(3) Ausschüsse beschließen mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen.\\ +
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-(4) Das Ausschussmandat regelt Auftrag, Dauer und Berichtspflicht.\\ +
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-(5) Die Aufgaben umfassen Beratung des Plenums, Erarbeitung von Anträgen und Koordination des Austausches.\\ +
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-(6) Der Ausschussvorsitz besteht aus einem Vorsitzenden und bis zu zwei Stellvertreter*innen.\\ +
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-(7) Externe Termine können im Einvernehmen mit dem BSek wahrgenommen werden.\\ +
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-(8) Mitglieder des BSeks und Bundesdelegierte besitzen Rede- und Antragsrecht, jedoch kein Stimmrecht.\\ +
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-(9) Ausschüsse können dem Plenum Anträge vorlegen.\\ +
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-(10) Jeder Ausschuss erstellt einen Abschlussbericht.\\ +
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-(11) Die Sitzungsordnung findet sinngemäß Anwendung.\\ +
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-(12) Bei Arbeitsgruppen können Ausnahmeregelungen festgehalten werden.+
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