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26 [2026/02/11 21:10] – angelegt admin26 [2026/04/27 10:54] (aktuell) admin
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-====§ 26 Länderschalten====   +====§ 26 Awareness====   
-(1) Länderschalten dienen der Besprechung akuter Probleme und der Vorbesprechung von Pressemitteilungen.\\+ 
 +Bei jeder Plenar- und Klausurtagung der Bundesschülerkonferenz soll ein dafür qualifiziertes Awarenessteam während dem gesamten Sitzungsbetrieb anwesend sein. Das Awarenessteam muss aus mindestens einer männlichen und einer FLINTA*-Person bestehen. Das Awarenessteam kann begründet eine Sitzung unterbrechen, wenn ein Awareness-Fall vorliegt oder es das Sitzungsklima verlangt. Eine Unterbrechung kann im Regelfall maximal bis zum Ende der für einen Tagesordnungspunkt eingeplanten Zeit gehen.\\
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-(2) Sie sind grundsätzlich nicht öffentlich.\\ +Das Awareness-Team soll den Mitgliedsländern über einen Umlaufverfahren vorgestellt werdenSobald ein Land begründeten Widerspruch gegen eine vorgeschlagene Awareness-Person hatmuss eine neue Person vorgeschlagen werden
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-(3) Der/Die Koordinator*in für Länderkommunikation lädt mit einer Frist von mindestens 14 Tagen ein.\\ +
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-(4) Jedes Mitgliedsland kann mit bis zu drei Delegierten teilnehmen.\\ +
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-(5) Mitglieder des BSeks können beratend teilnehmen.\\ +
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-(6) Eine Länderschalte wird binnen vier Wochen einberufenwenn mindestens drei Mitgliedsländer dies fordern.\\ +
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-(7) Sie ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel der Mitgliedsländer anwesend sind.\\ +
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-(8) Die Sitzungsordnung findet sinngemäß Anwendung.+
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