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25 [2026/02/11 21:10] – angelegt admin25 [2026/04/27 10:54] (aktuell) admin
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-====§ 25 Bundesdelegiertenrat====   +====§ 25 Statute====   
-(1) Der Bundesdelegiertenrat setzt die Themen für die nächste Tagung fest und beschließt einen jährlichen Haushaltsplan.\\ + 
-\\ +Statute erweitern die Satzung und sind für die Mitglieder der BSK und deren BSek verbindlichSie dürfen der Satzung nicht widersprechen. Statute werden mit einer 2*3-Mehrheit beschlossen, die Fristen für Änderungsanträge entsprechen denen der Satzungsanträge. Die Sitzungsordnung wird vom Plenum beschlossen. Die BSek-Ordnung beschließt das BSek auf seinen Sitzungen.
-(2) Jedes Mitgliedsland entsendet mindestens eine*n Bundesdelegierte*n.\\ +
-\\ +
-(3) Mitglieder des erweiterten BSeks und Ausschussvorsitzende können beratend teilnehmen.\\ +
-\\ +
-(4) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.\\ +
-\\ +
-(5) Das BSek ist zur Auskunft verpflichtet.\\ +
-\\ +
-(6) Der/Die zuständige Koordinator*in für Inneres organisiert die Sitzung; diese findet digital statt.\\ +
-\\ +
-(7) Auf Antrag von drei Mitgliedsländern muss innerhalb von vier Wochen eine Sitzung stattfinden.\\ +
-\\ +
-(8) Der/Die Koordinator*in für Finanzen legt jährlich einen Haushaltsplanentwurf vor.\\ +
-\\ +
-(9) Der Bundesdelegiertenrat ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel der Mitgliedsländer anwesend sind.\\ +
-\\ +
-(10) Die Sitzungsordnung findet sinngemäß Anwendung.+
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