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21 [2026/02/11 21:09] – angelegt admin21 [2026/04/27 10:50] (aktuell) admin
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-====§ 21 Abberufungen====   +====§ 21 Bundesdelegiertenrat==== 
-Der/Die Generalsekretär*in der BSK, die stellvertretenden Generalsekretär*innendie BSek-Mitglieder, die International Officer und die Ausschussvorsitzenden können bei Anführung eines triftigen Grundes vorzeitig abberufen werden. Diese Abberufung benötigt eine Zwei-Drittel-Mehrheit der MitgliedsländerUnmittelbar danach muss ein Wahlgang durchgeführt werden, welcher die abberufenen Ämter neu besetzt.+(1) Die Aufgabe des Bundesdelegiertenrats ist die Festsetzung eines Themas für die nächste Klausurtagung sowie der Beschluss eines jährlichen Haushaltsplans, der an die Mitgliedsländer zur Kenntnisnahme übermittelt wird. Der Haushaltsplan gilt als beschlossen, es sei denn 1*3 der Mitgliedsländer reichen innerhalb von zwei Wochen Widerspruch ein, so wird der Haushaltsplan den Mitgliedsländern zur Abstimmung vorgelegt. Der Bundesdelegiertenrat genehmigt Haushaltsumschichtungen im Wert von über 10.000,00 €. Andere Themen dürfen nur als Umlaufbeschluss nach § 16 Absatz 5 beschlossen werden.\\ 
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 +(2) Jedes Mitgliedsland entsendet mindestens eine*n Bundesdelegierte*n zu den Sitzungen des Bundesdelegiertenrats, welche mindestens sechs Wochen vor jeder Klausurtagung stattfinden. Sie nehmen das Antrags-, Rede- und Stimmrecht ihres Mitgliedslandes wahr. Jedes Mitgliedsland entsendet mindestens eine*n Bundesdelegierte*n zu den Sitzungen des Bundesdelegiertenrats, welche mindestens acht Wochen vor jeder Plenartagung und sechs Wochen vor jeder Klausurtagung stattfinden. Sie nehmen das Antrags-, Rede- und Stimmrecht ihres Mitgliedslandes wahr.\\ 
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 +(3) Jedes Mitgliedsland kann Themen für den Beschluss der Themen für die nächste Tagung beantragen. Jedes Mitgliedsland hat bei Abstimmungen eine Stimme. Beschlüsse werden mit einer einfachen Mehrheit gefasst.\\ 
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 +(4) Das BSek ist zur Auskunft in allen Fragen seiner Arbeit gegenüber den Anwesenheitsberechtigten verpflichtet.\\ 
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 +(5) Der*Die zuständige Koordinator*in für Inneres übernimmt die Organisation und lädt mit einer Frist von 2 Wochen zu den Sitzungen ein. Die Sitzungen finden digital statt. Der*Die Generalsekretär*in, die stellvertretenden Generalsekretär*innen oder der*die Koordinator*in leitet die Sitzung. 2 Wochen vorher müssen die Entwürfe des Haushaltsplans und*oder der Umschichtungen und*oder der Themenvorschläge des jeweils austragenden Landes den Mitgliedsländern per Mail übersandt werden. \\ 
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 +(6) Wenn drei Mitgliedsländer eine Sitzung des Bundesdelegiertenrats fordern, muss innerhalb der nächsten vier Wochen eine Sitzung stattfinden.\\ 
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 +(7) Koordinator für Finanzen legt jährlich dem Bundesdelegiertenrat einen Entwurf eines Haushaltsplans vor, welcher die Verteilung der Haushaltsmittel der vom Bund bereitgestellten Mittel festlegt.\\ 
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 +(8) Der Bundesdelegiertenrat ist beschlussfähig, wenn 2*3 der Mitgliedsländer anwesend ist. Der Bundesdelegiertenrat entscheidet mit einfacher Mehrheit.\\ 
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 +(9) Die Vorschriften der Sitzungsordnung finden sinngemäß auch auf den Sitzungen des  Bundesdelegiertenrates Anwendung. Es wird kein Tagungspräsidium gewählt, die Moderation wird weiterhin durch die jeweils zuständige Person ausgeführt. 
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