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20 [2026/02/11 21:08] – angelegt admin20 [2026/04/27 10:48] (aktuell) admin
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-====§ 20 Anträge====   +====§ 20 Klausurtagung==== 
-(1) Antragsberechtigt sind das BSek, die Mitgliedsländer und die Ausschüsse (ausgenommen der Sonderausschuss der Landesvorsitzenden).\\+ 
 +(1) Zusätzlich zu Plenartagungen können die Mitgliedsländer oder das BSek Klausurtagungen einfordern. Es sollen mindestens zwei Klausurtagungen im Jahr stattfinden.\\
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-(2) Satzungsänderungsanträge müssen einen abstimmungsfähigen Beschlussentwurf enthalten.\\+(2) Jede*r der drei Bundesdelegierten eines Mitgliedslandes besitzt Rederecht.\\
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-(3) Sachanträge müssen einen Beschlussentwurf sowie eine Begründung enthalten.\\+(3) Die Zusammenkunft dient primär der Vorbereitung der Plenartagung und zweitrangig dem Austausch zwischen den Mitgliedsländern. Anträge können nicht behandelt werden.\\
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-(4) Satzungsanträge sind 14 Tage, Sachanträge 10 Tage vor der Plenartagung einzureichen.\\+(4) Die Auswahl des austragenden Landes erfolgt nach der Reihenfolge Schleswig- Holstein, Sachsen-Anhalt, Hessen, Brandenburg, Thüringen, Niedersachsen, Sachsen, Hamburg, Saarland, Mecklenburg-Vorpommern, Baden- Württemberg, Bremen, Bayern, Berlin und Rheinland- Pfalz. Dabei finden die Klausurtagungen in einer zentral gelegenen Stadt im austragenden Land mit Fernverkehrsbahnhof in unmittelbarer Nähe statt. Jedes Land hat dabei jedoch die Möglichkeit, die Austragung abzulehnen und diese an das nächste Land im rotierenden System weiterzuleiten.\\
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-(5) Verspätete Anträge werden auf der nächsten Plenartagung behandelt oder als Dringlichkeitsantrag eingebracht.\\+(5) Der*Die zuständige Koordinator*in für Inneres lädt gemeinsam mit dem ausrichtenden Mitgliedsland mit einer Frist von 6 Wochen zur Klausurtagung ein. Diese Einladung enthält eine vorläufige Tagesordnung, einen Tagungsort und das entsprechende Datum.\\
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-(6) Über die Behandlung eines Dringlichkeitsantrages entscheidet das Plenum.+(6) Eine Klausurtagung muss binnen zwei Monaten stattfinden, wenn mindestens 1*3 der Mitgliedsländer dies fordert.\\ 
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 +(7) Der genaue Sitzungsablauf wird in einer Sitzungsordnung geregelt. 
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