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17 [2026/02/11 21:08] – angelegt admin17 [2026/04/27 10:45] (aktuell) admin
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-====§ 17 Wahlvorstand====   +====§ 17 Anträge ====  
-(1) Das Plenum beruft einen Wahlvorstand aus drei Personen. Diese dürfen nicht kandidieren und nicht Mitglied des BSeks seinEs dürfen nicht mehrere Mitglieder desselben Landes dem Wahlvorstand angehören.\\+(1) Antragsberechtigt sind das BSek als Ganzes, die einzelnen Mitgliedsländer und die Ausschüsse, ausgenommen der Sonderausschuss der LandesvorsitzendenMehrere Antragsberechtigte können einen oder mehrere Anträge gemeinsam stellenDie Ausschüsse sind nur berechtigt Sachanträge zu stellen.  \\
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-(2) Der Wahlvorstand bestimmt intern Vorsitz, Protokollführung und Beisitz.\\+(2) Anträge zur Änderung der Satzung und Anträge zur Änderung von Statuten müssen einen abstimmungsfähigen Beschlussentwurf enthalten, der vorsieht, wie der Wortlaut der Satzung bzw. des Statuts zu ändern ist. Sie müssen so formuliert sein, dass mit „Ja“ oder „Nein“ gestimmt werden kann. \\
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-(3) Für jeden Wahlvorgang wird ein Wahlprotokoll erstellt.\\+(3) Sachanträge müssen einen abstimmungsfähigen Beschlussentwurf enthalten, der sich mit einem Thema von überregionaler Bedeutung beschäftigt und eine mindestens stichpunktartige Begründung hat. \\
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-(4) Wahlprotokoll und Unterlagen sind dem/der Generalsekretär*in zu übergeben und aufzubewahren.+(4) Satzungsanträge müssen mindestens 14 Tage, Sachanträge mindestens 10 Tage vor der Plenartagung dem BSek vorliegen. Am Tag nach Ende der Antragsfrist übersendet das BSek den Mitgliedsländern das vollständige Antragsbuch.  \\ 
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 +(5) Werden Anträge nach Ablauf dieser Frist eingereicht, so werden diese auf der nächsten Plenartagung behandelt oder müssen als Dringlichkeitsantrag von mindestens 3 Mitgliedsländern eingereicht werden. \\ 
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 +(6) Über die Behandlung eines Dringlichkeitsantrages wird vorab im Plenum beraten und abgestimmt. Stimmt die einfache Mehrheit der anwesenden Mitgliedsländer gegen die Behandlung, wird der Dringlichkeitsantrag erst auf der nächsten Plenartagung behandelt 
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