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13 [2026/04/27 10:39] admin13 [2026/04/27 10:41] (aktuell) admin
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-====§ 12 Koordinator*innen der BSK====  +====§ 13 Koordinator*innen der BSK====  
  
 (1) Das Amt der*die Koordinator*in beschreibt eine Funktion, die man innerhalb des BSeks innehat. Koordinator*innen sind dauerhaft für bestimmte Aufgaben und Aufgabenfelder aus der Arbeit des BSeks zuständig, die eine ständige Betreuung durch eine Person benötigen.\\ (1) Das Amt der*die Koordinator*in beschreibt eine Funktion, die man innerhalb des BSeks innehat. Koordinator*innen sind dauerhaft für bestimmte Aufgaben und Aufgabenfelder aus der Arbeit des BSeks zuständig, die eine ständige Betreuung durch eine Person benötigen.\\
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 (f) Koordinator*in für Personal: Der*die Koordinator*in für Personal ist für die arbeitskoordinatorischen Aufgaben im Büro der Bundesschülerkonferenz zuständig und fungiert als informatives Bindeglied zwischen Bundessekretariat und Büro.\\ (f) Koordinator*in für Personal: Der*die Koordinator*in für Personal ist für die arbeitskoordinatorischen Aufgaben im Büro der Bundesschülerkonferenz zuständig und fungiert als informatives Bindeglied zwischen Bundessekretariat und Büro.\\
-(g) Zwei Koordinator*innen für Internationales: Sie vertreten gleichberechtigt die BSK bei internationalen Institutionen und Organisationen.\\ 
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-(h) Das Bundessekretariat benennt aus seinem Kreis eine FLINTA*-Person, die zusätzlich als Gleichstellungsbeauftragte tätig ist.\\+(g) Das Bundessekretariat benennt aus seinem Kreis eine FLINTA*-Person, die zusätzlich als Gleichstellungsbeauftragte tätig ist.\\
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-(4) Weitere Koordinator*innenposten und die konkrete Anzahl können vergeben werden, wenn der Bedarf im Bundessekretariat festgestellt wird.\\+(4) Weitere Koordinator*innenposten und die konkrete Anzahl von Koordinator*innenposten können vergeben werden, wenn der Bedarf danach im Bundessekretariat besteht. Der Bedarf wird innerhalb des Bundessekretariates festgestellt. \\
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 (5) Koordinator*innen arbeiten in ihrem Aufgabenfeld selbstständig, sofern die Satzung keine Ausnahme vorsieht.\\ (5) Koordinator*innen arbeiten in ihrem Aufgabenfeld selbstständig, sofern die Satzung keine Ausnahme vorsieht.\\
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-(6) Koordinator*innen können einzelne Aufgaben weitergeben, bleiben jedoch verantwortlich und rechenschaftspflichtig gegenüber dem Plenum.\\ +(6) Koordinator*innen können einzelne Aufgaben an andere Mitglieder des BSeks weitergeben, sie sind weiterhin inhaltlich für diese Aufgaben verantwortlich und für diese berichts- und rechenschaftspflichtig gegenüber dem Plenum.
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-(7) Das Bundessekretariat hat die Möglichkeit, die Anzahl der Koordinator*innen für Internationales selbst festzulegen.+
13.1777286341.txt.gz · Zuletzt geändert: von admin