Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


13

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen der Seite angezeigt.

Link zu der Vergleichsansicht

Nächste Überarbeitung
Vorherige Überarbeitung
13 [2026/02/11 21:07] – angelegt admin13 [2026/04/27 10:41] (aktuell) admin
Zeile 1: Zeile 1:
-====§ 13 BSek-Sitzungen====   +====§ 13 Koordinator*innen der BSK====   
-(1) Die Sitzungen des BSeks werden durch den/die zuständige*n Koordinator*in für Inneres einberufen. Er/Sie bestimmt Ort und Zeit der Sitzung. Sie können digital stattfinden. An den BSek-Sitzungen nehmen die Mitglieder des BSeks teil; es können beratend nach Einladung durch das BSek weitere Personen teilnehmenDie Leitung der Sitzung wird intern durch die Mitglieder des BSeks bestimmt.\\+ 
 +(1) Das Amt der*die Koordinator*in beschreibt eine Funktion, die man innerhalb des BSeks innehatKoordinator*innen sind dauerhaft für bestimmte Aufgaben und Aufgabenfelder aus der Arbeit des BSeks zuständig, die eine ständige Betreuung durch eine Person benötigen.\\
 \\ \\
-(2) Das BSek beschließt Angelegenheiten mit einer einfachen Mehrheit. Das BSek ist beschlussfähigwenn mindestens sieben stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.\\+(2) Die Wahl von Koordinator*innen soll sicherstellendass für einen bestimmten Aufgabenbereich eine feste Kontaktperson existiert, die anfallende Aufgaben erledigt und auftretende Probleme löst.\\
 \\ \\
-(3) BSek-Sitzungen sind nicht öffentlich. Es gilt das Hausrecht des Sitzungsortes.\\+(3) Das BSek kann folgende Koordinator*innen wählen:\\
 \\ \\
-(4) BSek-Sitzungen werden protokolliert; die Protokolle werden innerhalb von vier Wochen den Mitgliedsländern übersendet.+(a) Zwei Koordinator*innen für Finanzen: Der*die Koordinator*in für Finanzen dient der Verwaltung des Haushaltes der BSK. Er*sie übersieht und bestimmt finanzielle Ausgaben.\\ 
 +\\ 
 +(b) Koordinator*in für Projekte: Der*die Koordinator*in für Projekte ist maßgeblich für die Koordination und Durchführung von Veranstaltungen und Projekten der BSK verantwortlich.\\ 
 +\\ 
 +(c ) Koordinator*in für Länderkommunikation: Der*die Koordinator*in für Länderkommunikation dient als Ansprechpartner*in für die Mitgliedsländer der BSK. Er*sie koordiniert die gemeinsame Absprache mit den Landesschüler*innenvertretungen und begleitet den Vorsitzenden des Sonderausschusses der Landesvorsitzenden bei der Arbeit im Ausschuss.\\ 
 +\\ 
 +(d) Zwei Koordinator*innen für Inneres: Zur Unterstützung und Organisation der inneren Strukturen des BSeks der BSK soll es insgesamt drei Koordinator*innen geben. Zwei sind für Planung von Plenarund Klausurtagungen sowie für die Zusammenarbeit mit dem Büro der BSK zuständig. Eine*r begleitet die Arbeit der Ausschüsse und des Bundesdelegiertenrats, ausgenommen ist der Sonderausschuss der Landesvorsitzenden und die Länderschalten. Außerdem ist diese*r für die Berichterstattung über die aktuelle Arbeit des BSeks zuständig.\\ 
 +\\ 
 +(e) Koordinator*in für Presse und Öffentlichkeitsarbeit: Es gibt eine*n Koordinator*in für Presse, der*die für die Unterstützung des*der Generalsekretär*in bei der Kommunikation mit Vertreter*innen der Presse sowie für Pressemitteilungen verantwortlich ist. Des Weiteren gibt es eine*n Koordinator*in für Social Media, welche*r für das Designhandbuch sowie Designvorlagen zuständig ist.\\ 
 +\\ 
 +(f) Koordinator*in für Personal: Der*die Koordinator*in für Personal ist für die arbeitskoordinatorischen Aufgaben im Büro der Bundesschülerkonferenz zuständig und fungiert als informatives Bindeglied zwischen Bundessekretariat und Büro.\\ 
 +\\ 
 +(g) Das Bundessekretariat benennt aus seinem Kreis eine FLINTA*-Person, die zusätzlich als Gleichstellungsbeauftragte tätig ist.\\ 
 +\\ 
 +(4) Weitere Koordinator*innenposten und die konkrete Anzahl von Koordinator*innenposten können vergeben werden, wenn der Bedarf danach im Bundessekretariat besteht. Der Bedarf wird innerhalb des Bundessekretariates festgestellt. \\ 
 +\\ 
 +(5) Koordinator*innen arbeiten in ihrem Aufgabenfeld selbstständig, sofern die Satzung keine Ausnahme vorsieht.\\ 
 +\\ 
 +(6) Koordinator*innen können einzelne Aufgaben an andere Mitglieder des BSeks weitergeben, sie sind weiterhin inhaltlich für diese Aufgaben verantwortlich und für diese berichts- und rechenschaftspflichtig gegenüber dem Plenum.
13.1770844065.txt.gz · Zuletzt geändert: von admin